äußeres Erscheinungsbild
>sorgfältige Wortwahl.
Auf nähere Einzelheiten des Businessplans wird in Lernsituation 10 noch eingegangen.
3.1.3 Finanzielle Aspekte
Wer sich zur beruflichen Selbstständigkeit entschließt, steht vor besonderen Fragen:
Ausgangsfragen
>Welche Geschäftsideen sind lohnend?
>Welche Kosten entstehen?
>Wie finanziere ich das Vorhaben?
>Gibt es Fördermittel und andere Unterstützungsmaßnahmen?
Die Gründungsfinanzierung ist nicht nur Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen starten kann. Sie entscheidet auch mit über dessen dauerhaften Erfolg. Deshalb ist es besonders wichtig, sich mit
>Art und Umfang des Vorhabens sowie
>dem konkreten Finanzierungsbedarf
intensiv auseinanderzusetzen.
Der Finanzierungsbedarf sollte nicht zu knapp kalkuliert werden. Deshalb sind in den meisten Fällen Finanzierungspartner bzw. Kapitalgeber unverzichtbar. Neben den Hausbanken können das insbesondere sein:
Finanzierungspartner
>die öffentlichen Kapitalgeber, also Bund und Länder mit ihren Förderbanken
>Bürgschaftsbanken
>Kapitalbeteiligungsgesellschaften
>die Agentur für Arbeit.
Eigenkapital
Allerdings wäre es verfehlt, ein Unternehmen nur mit Fremdkapital starten zu wollen. Es muss auch eigenes Geld, also Eigenkapital, zur Verfügung stehen. Welchen Anteil dies an der Gesamtfinanzierung haben sollte, lässt sich nicht pauschal festlegen. Aber im Allgemeinen wird ein Anteil von mindestens 20 Prozent empfohlen. Ohne ausreichend Eigenkapital des Gründers wird eine Fremdfinanzierung in der Regel scheitern und zudem deutlich teurer werden. Eigenkapital verbessert das Rating (Einstufung der Bonität) durch die Bank. Der Existenzgründer signalisiert mit dem Einsatz seines eigenen Geldes schließlich auch, dass er bereit ist, für sein unternehmerisches Risiko einzustehen. Zu prüfen sind ferner immer auch alternative Finanzierungsformen wie Leasing, Factoring oder privates Beteiligungskapital (Venture Capital). Eine neue Form der Finanzierung ist das sog. Crowdfunding. Das Kapital kommt dabei von Geldgebern, die über das Internet gewonnen werden müssen.
Leasing
3.2 Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen
3.2.1 Angebote für Existenzgründer
a) Öffentliche Finanzhilfen für die Existenzgründung
Im Interesse der Regeneration unserer Volkswirtschaft durch Neugründungen von Betrieben sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze fördern Bund und Länder durch öffentliche Finanzierungshilfen Existenzgründungen.
Antragsverfahren
Alle öffentlichen Kreditprogramme (Förderdarlehen) zur Förderung der Existenzgründung zeichnen sich durch günstige Zins- und Tilgungskonditionen (teilweise auch Tilgungszuschüsse) aus. Die Höhe der Verzinsung richtet sich hier aber nicht nach Einheitszinssätzen, sondern ist je nach Bonität sowie gestellten Sicherheiten risikoorientiert. Teilweise gibt es auch nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Die Anträge auf Existenzgründungsdarlehen sind vor Investitionsbeginn bei den Kreditinstituten zu stellen.
Diesem Antrag sind in der Regel die in der nachstehenden Abbildung aufgeführten Unterlagen beizufügen.
Förderprogramme
Die wichtigsten Förderprogramme für Existenzgründerinnen und -gründer und teilweise auch für die Zeit nach der Gründung sind:
>Beratungsförderung
>ERP-Kapital für Gründung
>ERP-Gründerkredit – StartGeld
>ERP-Gründerkredit – Universell
>Unterstützung für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit (Ermessensleistungen)
– Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld-I-Empfänger
– Einstiegsgeld für Arbeitslosengeld-II-Empfänger
>Weitere Förderprogramme wie
– Investitionszulage
– Gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen wie die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
– ERP-Startfonds als Beteiligungskapital
>Förderprogramme für technologieorientierte Unternehmen.
Wer öffentliche Fördermittel nutzen möchte, darf mit seinem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
Businessplan
Basis für die Beantragung und Bewilligung öffentlicher Finanzierungshilfen, aber auch für die gesamte Beurteilung des Existenzgründungsvorhabens ist wiederum der Businessplan.
3.2.2 Spezielle Angebote für Handwerk und KMU
a) Definition von kleinen und mittleren Unternehmen
Für Angebote an kleine und mittlere Unternehmen gelten die folgenden Abgrenzungen:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden definiert als Unternehmen, die
Kriterien
>weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und
>einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR aufweisen.
Daneben gibt es noch die Abgrenzung zwischen Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen:
>Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR,
>kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR,
>mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und entweder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.
b) Anbieter der besonderen Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für Handwerk und KMU
Voraussetzungen
Daneben gibt es in Einzelfällen auch Angebote auf kommunaler Ebene. Voraussetzungen für die Beantragung derartiger Hilfen sind in der Regel:
>kaufmännische Qualifikation des Existenzgründers
>Vollerwerb, bei Nebenerwerb muss mittelfristig der Vollerwerb angestrebt werden
>Antragstellung vor Investitions-/Vorhabensbeginn, dazu zählen z. B.:
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