des Exports und außenwirtschaftlicher Kontakte.
4 vorwiegend Maßnahmen zur Förderung der zwischenbetrieblichen Kooperation.
5 Pflege von Gemeingeist und Berufsehre im Handwerk.
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39.Wichtigste Träger von Gewerbe- und Handwerksförderungsmaßnahmen sind
1 die Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen und Verbände.
2 vorwiegend die Handwerkskammern und die Kreishandwerkerschaften.
3 in größtem Umfang der Bundesminister für Finanzen.
4 in größtem Umfang das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
5 vorwiegend die Gewerbeämter.
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40.Nennen Sie die wichtigsten Maßnahmen der Handwerksförderung!
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41.Welche Ziele werden mit der Durchführung von Messeveranstaltungen im Handwerk angestrebt?
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42.Sie sind selbstständiger Handwerksmeister und haben die Erfahrung gemacht, dass zur sachgerechten Leitung eines modernen und erfolgreichen Handwerksbetriebs die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen erforderlich ist. Die Beratungsangebote der Handwerksorganisationen sind neben freiberuflichen Beratungsleistungen, wie z. B. durch Steuerberater und Rechtsanwälte, für Sie die wichtigsten. Damit Sie diese Beratungsleistungen je nach Bedarf in bestmöglicher Weise beanspruchen können, verschaffen Sie sich einen Überblick.
Aufgabe: Erstellen Sie eine Liste über die wichtigsten Beratungsleistungen der Handwerksorganisationen, die Sie in Anspruch nehmen können!
43.Stellen Sie die wichtigsten Beratungsangebote der betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer dar!
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44.Welche Möglichkeiten bestehen für einen Handwerksbetrieb, freiberufliche Berater über die Handwerksorganisation in Anspruch zu nehmen?
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45.Das Handwerk wird wissenschaftlich gefördert
1 durch alle Universitäten in der Bundesrepublik.
2 durch alle Fachhochschulen in der Bundesrepublik.
3 durch alle Fachakademien des Handwerks.
4 in erster Linie durch das Deutsche Handwerksinstitut e. V.
5 nur durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
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3. Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen sowie von Förder- und Unterstützungsleistungen bei Gründung und Übernahme eines Unternehmens aufzeigen und bewerten
Kompetenzen
>Anlaufstellen für Gründungsberatung kennen sowie deren Leistungsangebot bewerten.
>Öffentliche Förder- und Unterstützungsprogramme sowie wichtige Voraussetzungen und Anlaufstellen kennen und begründet auswählen.
3.1 Gründungsberatung
Vor dem Schritt in die Selbstständigkeit ist es von besonderer Wichtigkeit, dass sich der Existenzgründer auf allen Gebieten gründlich beraten lässt.
Berater
Nur dadurch lassen sich existenzgefährdende Fehler bei der Betriebsgründung und Betriebsübernahme verhindern. Dazu stehen neben den schon beschriebenen Beratern der Handwerksorganisationen auch weitere Experten zur Verfügung. Dies sind unter anderem:
>freiberufliche Unternehmensberater (Zuschüsse zu den Kosten möglich)
>Rechtsanwälte und, sofern erforderlich, Notare
>Steuerberater
>Wirtschaftsförderungsstellen der Gemeinden, Städte oder Landkreise
>Banken und Sparkassen
>die Agenturen für Arbeit
>verschiedene Gründernetzwerke.
Daneben gibt es auch viele Internetportale rund um die Fragen der Existenzgründung.
Eine besondere Fördermaßnahme des Bundes gilt auch für die Zeit nach der Existenzgründung. Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ umfasst insbesondere
>allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie
>spezielle Beratungen, um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen. Hierzu gehören unter anderem Beratungen von Unternehmen, die von Frauen, Migrantinnen oder Migranten oder Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden, sowie Beratungen, die zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund, zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit und zur Nachhaltigkeit sowie zum Umweltschutz beitragen.
Zu klärende Fragen
3.1.1 Rechtliche Aspekte
Für eine erfolgreiche Existenzgründung ist die Klärung verschiedener rechtlicher (auch steuerrechtlicher) Fragen notwendig. Für einen typischen Handwerksbetrieb sind dabei insbesondere folgende Gebiete einschlägig:
>Handwerksrecht: Vor der Betriebsgründung sind die handwerksrechtlichen Voraussetzungen nach der Handwerksordnung zu prüfen.
>Handelsrecht: Hier ist zu prüfen, inwieweit Vorschriften für Kaufleute zu beachten sind.
>Steuerrecht: Jeder Betriebsinhaber unterliegt besonderen steuerlichen Pflichten.
>Baurecht: Hier sind insbesondere Fragen der Genehmigungsfähigkeit von baulichen Anlagen zu klären.
>Umweltschutzrecht, Immissionsschutz: Zur Vorbeugung und zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen müssen Handwerksbetriebe die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften (Bundesimmissionsschutzgesetz als zentrales bundeseinheitliches Vorschriftensystem und andere) beachten.
>Abfallrecht: Umgang und Behandlung sowie Transport und Entsorgung von Abfällen stellen hohe Anforderungen an einen Betrieb.
>Arbeitsstättenverordnung: Sie legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat.
Die einzelnen oben genannten Rechtsgebiete werden in diesem Band ausführlicher in Lernsituation 8, Abschnitt „Gründungsrelevante Rechtsvorschriften“, behandelt.