Landesinnungsverband
Der Landesinnungsverband ist der freiwillige Zusammenschluss der Fachinnungen in einem Bundesland. Er ist eine juristische Person des Privatrechts.
Seine Aufgaben sind:
Landesinnungsmeister
Die Verbandsversammlung setzt sich zusammen aus den Vertretern der Mitgliedsinnungen und, soweit satzungsmäßig vorgesehen, aus Einzelmitgliedern.
Der Vorsitzende des Vorstandes wird zumeist als Landesinnungsmeister bezeichnet. Ausschüsse werden von der Verbandsversammlung eingesetzt (z. B. Tarifausschuss).
Beiträge zum Landesinnungsverband entrichten die Mitgliedsinnungen entsprechend ihrer Mitgliederzahl oder nach anderen Bemessungsgrundlagen.
Bundesinnungsverband
Der Bundesinnungsverband ist der freiwillige Zusammenschluss der Landesinnungsverbände, die für ein bestimmtes Handwerk bestehen. Er ist eine juristische Person des Privatrechts.
Bundesinnungsmeister
Seine Hauptaufgabe ist die Vertretung der Interessen des speziellen Handwerks, für das er gebildet ist, auf Bundesebene. Der Vorsitzende des Vorstandes heißt zumeist Bundesinnungsmeister. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über den Landesinnungsverband entsprechend.
c) Sonstige Handwerksorganisationen
Organisationsstruktur
Handwerksjunioren
Der Verband der Junioren des Handwerks ist eine Nachwuchsorganisation, in der junge Handwerker bis zu einer Altersgrenze von 40 Jahren Mitglied werden können. Die Organisationsstruktur umfasst in der Regel die Kreis-, Landes- und Bundesebene. Die Dachorganisation ist der Bundesverband der Junioren des Handwerks e. V.
Aufgaben
Vereine der Meister- bzw. Unternehmerfrauen
Die Mitglieder der Vereinigungen der Meister- bzw. Unternehmerfrauen sind Frauen, die in Handwerksbetrieben oder einem anderen Unternehmen als Familienangehörige mitarbeiten oder selbstständige Meisterinnen/Unternehmerinnen im Handwerk oder einer anderen Branche.
Die Vereine auf regionaler Ebene bilden in der Regel Landesverbände. Die Landesverbände sind Mitglieder im Bundesverband der Unternehmerfrauen im Handwerk e. V. Deutschland. Ziele und Aufgaben:
>Interessenvertretung der spezifischen Belange der Meister-/Unternehmerfrauen
>auf die Bedürfnisse der Meister-/Unternehmerfrauen zugeschnittene Bildungsmaßnahmen
>Vortragsveranstaltungen
>Studienreisen
>gesellschaftspolitisches Engagement für die Frauen im Handwerk
>Kontakt zu den anderen Handwerksorganisationen.
Gesellenvereinigungen
Gesellenvereinigungen sind Zusammenschlüsse von Gesellen im Handwerk. Sie sind in der Regel nach örtlichen, beruflichen oder konfessionellen Zielsetzungen strukturiert.
In erster Linie sind hier die Gesellenzusammenschlüsse des Kolpingwerks und der evangelischen Handwerkervereine zu nennen, die ihre Arbeit für die Mitglieder an Maßnahmen zur persönlichen und beruflichen Lebensbewältigung auf christlicher Grundlage orientieren. Einen breiten Raum der Tätigkeit nehmen Bildungsmaßnahmen ein.
2.2.2 Dienstleistungen
a) Beratungsdienste der Handwerksorganisationen für die Mitgliedsbetriebe – Handwerksförderung
Die Gewerbe- und Handwerksförderung hat die Aufgabe, zur Erhaltung und Verbesserung des Leistungsstandes und der Leistungsfähigkeit des Handwerks beizutragen. Sie soll ferner betriebsgrößenbedingte Wettbewerbsnachteile ausgleichen. Sie gibt den Betrieben eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe.
Technische und wirtschaftliche Entwicklung
Die Notwendigkeit einer ständigen Anpassung der Betriebe an die technische und wirtschaftliche Entwicklung verlangt von Betriebsinhabern und Mitarbeitern
>handwerkliches Können,
>fachtheoretische Kenntnisse,
>betriebswirtschaftliche Kenntnisse,
>Handlungskompetenz.
Träger
Durch die Gewerbeförderung erhalten alle im Handwerk Tätigen Gelegenheit, ihre Kenntnisse und Kompetenzen fortlaufend zu erweitern. Die Handwerksbetriebe werden durch zahlreiche Förderungsmaßnahmen in die Lage versetzt, wettbewerbsfähig zu werden und zu bleiben.
Die wesentlichen Träger der Gewerbe- und Handwerksförderung sind die Handwerksorganisationen, also:
>Handwerkskammern,
>Kreishandwerkerschaften,
>Innungen,
>Landes- und Bundesinnungsverbände.
b) Maßnahmen der Handwerksförderung
Beratungsgebiete
c) Beratungsangebote und Leistungen im Einzelnen
Betriebswirtschaftliche Beratung
Zur betriebswirtschaftlichen Beratung der Handwerksbetriebe bestehen bei allen Handwerkskammern überfachliche und bei zahlreichen Innungen sowie Landes- und Bundesinnungsverbänden fachliche Betriebsberatungsstellen.
Die wichtigsten Aufgaben bzw. Beratungsgebiete sind:
>Unternehmensführung
>Existenzgründung und alle damit zusammenhängenden Fragen, wie z. B. Rechtsform, Standortwahl, Finanzierung, Planung
>Betriebsübernahme, Nachfolgeregelung, Betriebsbörse
>Organisation des Rechnungswesens (Buchführung, Kostenrechnung, Auswertung, Controlling)
>Investitionen und Finanzierung, Finanzplanung, Kapitalbeschaffung, spezielle Finanzierungshilfen, Handwerksförderungsprogramme
>Marktanalysen, Marketing/Vertrieb
>Messebeteiligungen
>Kooperationsmöglichkeiten
>Personalwesen
>Arbeitsvorbereitung (REFA)
>Betriebsanalysen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Rentabilitätsberechnungen, Verlustquellenforschung, Schwachstellenanalysen.
Freiberufliche Beratung
Ein Handwerksbetrieb kann nur wettbewerbsfähig sein und bleiben, wenn er über eine gute betriebswirtschaftliche Organisation verfügt. Deshalb sollte sich der Betriebsinhaber bzw. Existenzgründer bei Bedarf von der betriebswirtschaftlichen Beratungsstelle seiner Berufsorganisationen beraten lassen.
Auf dem Sektor der Betriebsberatung sind auch freiberufliche Berater tätig. Deren wichtige Beratungsgebiete sind:
>Existenzgründung
>Existenzaufbau
>Marketing