Marco Gehrig

Jahresabschluss nach dem Schweizer Rechnungslegungsrecht


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9. Auflage 1987).

      3 Funktionen und Rechtsnormen der Rechnungslegung (Jahresabschluss)

      3.1 Bestandteile, Ziel und Funktionen der Rechnungslegung

      Weil die laufende Buchführung kaum in der Lage ist, Bestand und Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten jederzeit zu ermitteln, sind periodische Kontrollen der Bestände und des Ergebnisses in Form von besonderen Abschlussrechnungen erforderlich, die als Rechnungslegung bezeichnet werden (OR 958).