Michael Borgolte

Weltgeschichte als Stiftungsgeschichte


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Stiftungen für die Seelenruhe beziehungsweise das Seelenheil waren in den Gemeinden von Fustat nur ein Randphänomen.

      Ein dritter Raum jüdischen Lebens, für den wenigstens einige neue Studien vorliegen, ist das von christlichen Herrschaften bestimmte Spanien. Robert I. Burns hat eine eindrucksvolle Reihe von urkundlichen jüdischen Verfügungen in lateinischer Sprache aus dem 13./14. Jahrhundert u. Z. behandelt und ediert, Judah D. Galinsky einschlägige Responsen spanischer Rabbiner untersucht.437 Aus den Zeugnissen ergibt sich der eindeutige Befund, dass Zustiftungen für den (karitativen) Gemeindefonds und selbstständige Stiftungen nach Art des muslimischen waqfs (oder, wie man in Spanien und im nördlichen Afrika sagte, ḥubs‘438) „für meine Seele“, „für den Nachlass meiner Sünden“ oder „in der Hoffnung auf das ewige Leben“ errichtet wurden. Als ein Kaufmann aus Valencia gefragt wurde, weshalb er seine Besitzungen der Wohlfahrt gewidmet und nicht seinem Sohn vererbt habe, gab er zur Antwort: „Er hat mich nicht gut behandelt und deshalb (…) möchte ich meinen Besitz als Buße für meine Seele (kofer le-nafshi) weggeben“; so schildert es Rabbi Solomon ben Abraham ibn Aderet („Rashba“), der zwischen 1265 und 1307 der Gemeinde in Barcelona diente, in einem Responsum.439 Sein Schüler Rabbi Isaak ben Abraham Ishbili („Ritva“, tätig bis ca. 1320), behandelt den Fall einer Frau aus Aŕevalo in Nordkastilien, die eine Stiftung zum Neubau einer Synagoge und für dort zu sprechende Gebete machte. Nachdem sie einige Geldsummen als Legate ausgegeben hatte, habe sie zu den Zeugen ihres Rechtsaktes gesagt: „Ich bestimme und schenke dem Himmel alle Häuser und oberen Stockwerke, in denen ich lebe und die ich nutze, zugunsten meiner Seele (le-toelet nishmati).“440

      Aus der hoch in den Pyrenäen gelegenen Stadt Puigcerdá, die damals zum Königreich Mallorca gehörte und wo etwa ein Zehntel der Bevölkerung jüdischen Glaubens gewesen sein soll, ist eine Reihe von Notariatsbüchern erhalten geblieben, die auch jüdische Testamente oder letztwillige Verfügungen anderer Art bieten.441 Ein ‚Liber testamentorum‘ der beiden Notare Mateu d’Alb und Bernat Mauri umfasst genau ein Jahr, vom 24.6.1306 bis zum 24.6.1307, und überliefert unter vielem anderen vier jüdische Vermächtnisse; auffällig ist, dass drei davon durch Ehefrauen und Witwen veranlasst wurden und das vierte von einem Ehemann, der für seine Frau vorsorgte.442 Zwei Dokumente sind hier von Interesse. Am 23. Oktober 1306 verfügte Regina, die Witwe des Bondia, zunächst über ihre Bestattung, setzte verschiedene Legate aus und schrieb dann vor, dass „am Tage meines Todes 100 solidi als Wohltat für meine Seele ausgegeben werden“.443 Dieser Schenkung mit dem Zweck einer einmaligen karitativen Gabe fügte sie Legate für ihre beiden Töchter an und rückte dann eine Stiftung für ihr Seelenheil ein: „Ebenso vermache ich dem ‚Almosen‘ der Juden von Puigcerdá aus Liebe zu Gott und für meine Seele mein Bett mit allem Bettzeug und den Möbeln, die sich in der Schule der genannten Juden befinden.“444 Mit der elemosina könnten der karitative Gemeindefonds oder ein Armenhaus gemeint sein, doch ist hier der Bezug auf eine Schule (Bet Midrasch) hergestellt, die ebenso wie ein Spital mit Schlafgelegenheiten ausgestattet sein konnte.445 Nach dem anderen Zeugnis setzte die offenbar sterbenskranke Dame namens Gentil ihren Ehemann, den Juden Jakob Abraham Choen, zu ihrem Treuhänder und Testamentsvollstrecker ein; gleich am Beginn ihres umfangreichen Instruments bestimmte sie, dass ihm und allen später genannten Erben 100 Solidi ausgehändigt werden sollten, die diese innerhalb eines Jahres „für meine Seele verschenken oder verteilen“ sollten.446 Offenbar war hier wie beim Todestag der oben genannten Regina eher an Schenkungen als an Investitionen in eine Stiftung gedacht.

      Anders verhält es sich mit einer Einrichtung, über die 1357 vor dem Gericht König Peters IV. von Aragón gestritten wurde. Abraham Mayl hatte der Gemeinde von Egea „aus Frömmigkeit und zur Erlösung seiner Seele und derjenigen seiner Verwandten“ für eine Knabenschule einige Häuser gegenüber der Synagoge sowie eine Reihe hebräischer Bücher vermacht.447 Seine Bedingung war gewesen, dass der Schulmeister oder Rabbi dort leben und die Schüler im Gesetz unterweisen sollte, ohne dass die Juden vor Ort die Stiftung ihrem Zweck entfremden dürften. Daran hatte man sich aber nicht gehalten, so dass der König die Gemeinde zur Achtung des Stifterwillens verpflichtete und andernfalls Gewaltmaßnahmen gegen sie androhte.448 Aus weiteren Dokumenten dieser Art erfährt man, dass Geld für die Aussteuer von jüdischen Mädchen und in gleicher Höhe für den Neukauf einer Tora aufgebracht wurde oder „aus Liebe zu Gott“ Öl für die Lampen in der Synagoge gekauft werden sollte.449 In einem Fall wird gar Gott selbst zum Universalerben erklärt und das verfügbare Kapital für arme Mädchen und Kinder bestimmt.450 An muslimische Stiftungen erinnern Verfügungen, die Güter dem Nießbrauch erbender Verwandter vorbehalten, nach deren kinderlosem Tod aber den Fall des ganzen Vermögens an die Fürsorge „zum Heil meiner Seele“ vorsehen.451

      Kaum anders als südlich war es nördlich der Pyrenäen. Am 5. August 1305 formulierte Isaak Metge in Carcassonne todkrank „und in der Hoffnung auf ewiges Leben“ seinen letzten Willen, bei dem er seine Kinder und Kindeskinder bedachte, aber auch bestimmte, dass sein Erbe innerhalb von sechs Jahren nach seinem Hinscheiden der örtlichen Synagoge eine Krone für die Torarolle anfertigen lassen müsse.452 Eine andere Gabe an die jüdische Gemeinde von Carcassonne erläutert er ausführlicher: „Zum Nachlass meiner Sünden vermache ich jährlich einen Oxhoft (Fass von ca. 240 Litern) koscheren Weins“, der von seinem Erben an vier Terminen und zu je einem Viertel auszugeben war; genannt werden nur drei Tage, aber der lateinische Notar setzte teilweise für sie die Namen christlicher Feste ein und führte neben dem Laubhüttenfest (Sukkot) „das Herrenfest von Ostern“ und das „Beschneidungsfest des Herrn, das Hebräisch Rossana heißt“, an. Da Rosh Ha-Shanah das jüdische Neujahrsfest war, das in den Herbst fällt, wurde es offenbar mit dem Fest Circumcisio Domini identifiziert, das im christlichen Kalender von Carcassonne mit dem Jahresanfang am 1. Januar gefeiert wurde.453 Ungewöhnlich in jüdischen Verfügungen, aber sonst gut bekannt in christlichen oder muslimischen sind die Anordnungen des Asher von Lunel, eines Einwohners von Perpignan, von 1277 gewesen. Asher stiftete nämlich aus Liebe zu Gott für den Neubau einer Brücke in der Stadt, die keineswegs in der Nachbarschaft des jüdischen Quartiers lag, einen gewissen Betrag, er fühlte sich also für die Infrastruktur der Gesamtgemeinde mitverantwortlich. Andererseits sah er „zum Nachlass seiner Sünden“ 625 Solidi vor, die über zehn Jahre mit Teilbeträgen von 62,5 Solidi am Laubhüttenfest verteilt werden sollten, und zwar gewiss an arme Juden.454 Hier handelte es sich strikt gesprochen nicht um eine Stiftung, bei der die Erträge eines unantastbaren Vermögens aufgewandt werden, sondern um eine zeitlich gestreckte Schenkung.

      Judah D. Galinsky ist darauf aufmerksam geworden, dass die jüdischen Stiftungen im christlichen Spanien beziehungsweise in Südfrankreich keine Gebetsauflagen zum Totengedenken aufweisen, wie sie in Aschkenas, etwa in Nürnberg, zu erschließen sind.455 Tatsächlich weiß man, dass sich hier die Praxis der liturgischen Totenmemoria vom sephardischen Judentum unterschieden hat. Nur in Aschkenas bildete sich der Rhythmus eines Totengedenkens an vier Tagen im Jahr aus, am Yom Kippur und an den drei Pilgerfesten. Das Totengebet des haskavah für die persönlichen Angehörigen scheint in den anderen jüdischen Kulturen erst dem Vorbild des aschkenasischen hazkaroth neshamoth gefolgt zu sein.456 Bezieht man im Hinblick auf die spanischen Urkunden noch ein, dass diese von christlichen Notaren in lateinischer Sprache und in Anlehnung an christliche Formeln und Motive verfasst wurden, dann liegt der Schluss nahe, dass wir es bei diesen Quellen mit dem Niederschlag christlicher Einflüsse zu tun haben.457 Handelt es sich deshalb bei den jüdischen Stiftungen und Schenkungen für das Seelenheil im christlichen Spanien und in Südfrankreich selbst um die unvollständige Rezeption christlicher Gewohnheiten? Dafür sprechen die kritischen Äußerungen jüdischer Gelehrter des 11./12. und 14. Jahrhunderts gegen die Erwartungen, die andere zugunsten der Toten an postmortale Gebetshilfe und gute Werke gehegt haben; sie scheinen die Abwehr eines als fremd empfundenen Brauchs zu manifestieren.

      Trotz aller Einschränkungen, die angesichts des Forschungsstandes gemacht werden müssen, kann bei den jüdischen Stiftungen des Mittelalters, gemessen an den Überlieferungen aus Nürnberg, Altkairo und Spanien, keineswegs von einem Leitmotiv des Seelenheils die Rede sein. Dieses ist vielmehr offenbar nur okkasionell aufgetreten und war dann stark von christlichen Einflüssen geprägt.

      Der Zoroastrismus und die drei Eingottreligionen Vorderasiens bilden also den Rahmen der ‚Stiftungen für das Seelenheil‘.