bekam er 1959 einen in Ostberlin ansässigen Weihbischof. Am 3. Juli 1961 wurde Döpfner Erzbischof von München. Die drei Jahre waren durch mannigfaltige staatliche Aktivitäten gekennzeichnet, die eine Spaltung der katholischen Kirche in der DDR und in Berlin zum Ziel hatten und deren „Gleichschaltung“ beabsichtigten. Am 13. August 1961 wurde mit dem Bau der Mauer die völlige Abriegelung der DDR begonnen. Für die Kirche bedeutete dies die Gefahr der Isolation. Wie würde sich der Staat gegenüber einer Teilnahme ostdeutscher Ordinarien am Konzil verhalten, das man bereits einen Monat nach seiner Ankündigung am 9. Februar 1959 als Plattform gegen „das sozialistische Weltsystem“20 bezeichnet hatte. Würde der Staat Reisegenehmigungen erteilen und womöglich Gegenleistungen erwarten? Durfte man damit rechnen, dass Beschlüsse des Konzils publiziert werden konnten? Welche Rezeptionsprozesse waren in einem „sozialistischen“ Staat möglich?
Die folgenden Ausführungen werden keine systematische Darstellung des Konzils und seiner Bedeutung für die DDR oder eine Gesamtgeschichte dieser Thematik sein können. Die Quellenlage ist äußerst kompliziert21; manche Archivalien werden erst in einigen Jahrzehnten zugänglich sein. Darüber hinaus legten die Teilnehmer aus der DDR, um die Mitarbeit am Konzilsgeschehen nicht zu gefährden, wenig Wert darauf, alle Einzelheiten für die Öffentlichkeit zu dokumentieren. Auch eine theologiegeschichtliche Gesamtdarstellung ist, trotz einiger wichtiger Vorarbeiten, noch nicht möglich. Dennoch erlaubt eine Zusammenschau aller bisher zugänglichen Quellen einen fragmentarischen Überblick. In meiner Darstellung wird es mir vor allem darum gehen, das Zweite Vatikanische Konzil historisch mit den Besonderheiten einer Kirche eines Ostblockstaates marginal zu erhellen. Dazu gehört auch über den Rahmen kirchenpolitischer und theologischer Erörterungen hinaus, Teilnehmer, ihre Funktionen und, soweit wie möglich, ihre Aufgaben darzustellen.
1. Vorbereitung und kirchenpolitischer Rahmen
Am 25. Januar 1959 hatte Papst Johannes XXIII. ein neues Ökumenisches Konzil angekündigt. Mit Datum vom 29. Juni 1959 ausgestellt, war allen „Ostordinarien“ der Brief Kardinal Tardinis an die zukünftigen Konzilsväter zwecks Erforschung der eventuell zu behandelnden Themen zugegangen.22 Diverse Manuskripte in den Handakten der Bischöfe, wie das von Karl-Heinz Schmidthüs „Auf dem Weg zum Konzil – Was dürfen wir erwarten?“23, lassen den Schluss zu, dass man sich anfangs vorwiegend aus zweiter Hand über die Konzilsvorbereitungen informierte und orientierte.
Auf der Ordinarienkonferenz am 12.-13. Juli 1960 scheint erstmals das Thema Konzil ausführlich erörtert worden zu sein. Kardinal Döpfner, Vorsitzender der Berliner Ordinarienkonferenz (BOK), erklärte: „In diesem Kreis brauche ich nicht ins einzelne zu gehen. Es muß nicht näher erläutert werden, daß das kommende Konzil kein Unions-Konzil im eigentlichen Sinn sein wird, aber nach vielfältigen Hinweisen des Heiligen Vaters (und auch in der Erwartung des katholischen Volkes der ganzen Christenheit) soll das Konzil ausdrücklich beitragen zur Wiedervereinigung der Christenheit in der katholischen Kirche. Die sehr weit gespannte und wenig detaillierte Zielsetzung des Konzils in der ersten Enzyklika des Papstes 'Ad Petri cathedram' (29.6.1959) ist Ihnen bekannt: 'Das Hauptziel des Konzils besteht darin, die Entwicklung des katholischen Glaubens zu fördern, das christliche Leben der Gläubigen zu erneuern und die kirchliche Disziplin den Bedingungen unserer Zeit anzupassen'. Das letzte Motu proprio 'Superno Dei nutu' (5.6.1960) wiederholt diesen Satz und sagt nichts Neues aus. Als bezeichnend für dieses Konzil darf wohl ausgesprochen werden, daß im Gegensatz zu den Konzilien der Vergangenheit nicht eine bestimmte Irrlehre, eine bestimmte Gruppe von Mißständen als Anlaß für dieses Konzil genannt werden. Vielleicht darf man so sagen, daß gerade unser Heiliger Vater das Konzil, das doch eine Funktion des magisterium extraordinarium ist, stärker als eine normale Darstellung der kollegialen Struktur der kirchlichen Hierarchie sieht.“24
So gilt es zunächst festzuhalten, dass man in der katholischen Kirche der DDR über die Vorbereitungen zum Konzil informiert war und römische Dokumente sowie theologische Kommentare interessiert zur Kenntnis genommen hatte. Aber erst seit Mitte des Jahres 1960 scheint man sich auf der Ordinarienkonferenz mit den möglichen Konsequenzen für die Kirche in der DDR beschäftigt zu haben. „Für uns als Bischöfe der Kirche in atheistischer Umwelt in der Diaspora ergeben sich im Zusammenhang mit dem Konzil einige wichtige Fragen“, formulierte Döpfner und nannte vier Problemfelder:
„1. Wie versteht sich das Konzil in der heutigen Auseinandersetzung zwischen Kommunismus und der Kirche (zwischen Kommunismus und Religion, zwischen Kommunismus und der freien Welt)? Sicherlich wird das Konzil vom Kommunismus als Politikum erster Ordnung gewertet und eingeordnet in die augenblicklich so starke Ideologie des politischen Klerikalismus. Gewiß werden einige Nuancierungen, um nicht zu sagen Auseinandersetzungen, in der Auffassung des Konzils unvermeidlich sein. Wir sind wohl einhellig der Meinung, das Konzil sollte jede betont antikommunistische Spitze vermeiden.
2. Welche Themen werden behandelt? Werden die für uns so wichtigen anthropologischen Fragen behandelt? Erfolgt eine ausdrückliche Verurteilung des Kommunismus?
3. Wird das Konzil hinausgehend über die unerläßliche klärende Funktion für die Katholiken, seine rufende Funktion hinein in die nichtkatholische Christenheit, ja in die nichtchristliche, sogar ungläubige Menschheit wahrnehmen?
4. Werden Bischöfe des kommunistischen Machtbereiches am Konzil teilnehmen können? Sicherlich wird diese Frage bis zur letzten Stunde offengehalten werden und man wird ähnliche Versuche einer Einflußnahme machen wie eben jetzt im Hinblick auf den Eucharistischen Weltkongress in München.”25
In den folgenden sechs Jahren sollte sich zeigen, dass die als Fragen formulierten Problemfelder tatsächlich für die Kirche in der DDR, die Konzilsteilnehmer und schließlich die Rezeption des Konzils bedeutsam wurden. Noch gab es nicht die Berliner Mauer und in ihrer Folge undurchlässige Grenzen, noch war nicht absehbar, dass Kardinal Döpfner Erzbischof von München und sein Weihbischof Dr. Alfred Bengsch am 16. August 1961 zu seinem Nachfolger ernannt werden sollte.
In den folgenden Ordinarienkonferenzen bis 1962 kommen nur spärlich Nachrichten über das Konzil vor. Auf der Konferenz am 31. Januar/1. Februar 1961 berichtete der Vorsitzende über den „gegenwärtigen Stand der Vorbereitung des II. Vatikanischen Konzils“26. Die Berufung des Bischofs von Berlin in die Zentralkommission und des Bischofs von Meißen in die Kommission für die Hl. Liturgie wurden dankbar begrüßt. Die Gläubigen sollen immer wieder zum Gebet für das bevorstehende Konzil aufgerufen werden.27 Auf der Maikonferenz (2./3. Mai 1961) referierte Bischof Spülbeck über die Arbeit der liturgischen Kommission.28 Im Juli (3./4. Juli 1961) erfolgte lediglich eine „Orientierung über die Konzilsvorbereitung“29, und im Januar 1962 (9./10. Januar 1962) hatte die BOK Prof. Dr. Hirschmann eingeladen, der „der Konferenz einen recht instruktiven Einblick in die Vorarbeiten zum II. Vatikanischen Konzil bot“30, wie es lapidar in dem Protokoll hieß.
Der Brief der Zentralkommission an die „Ostordinarien“ zur rechtzeitigen Anmeldung und zur Wahl ihrer Unterkunft war am 2. Januar 1962 ausgestellt, über die Nuntiatur an die zuständigen Ordinarien geschickt oder über den „kirchlichen Dienstweg“31 nach Ostberlin gekommen und so weitergeleitet worden. Bis zum 31. März sollten die erbetenen Angaben auf gleichem Weg zurückgeschickt werden. Ein Höhepunkt in dieser Phase der Konzilsvorbereitung dürfte der Besuch von Augustin Kardinal Bea gewesen sein. Am 11. April 1962 hatte er an der Sitzung der BOK teilgenommen, um im Anschluss daran vor einer Priesterversammlung und den ostdeutschen Ordinarien über die Vorbereitungen zum Konzil zu referieren.32
Im Frühsommer 1962, wenige Monate vor Beginn der ersten Sessio, wurden die notwendigen Reisevorbereitungen getroffen. Das Protokoll der Sitzung vom 2./3. Juli 1962 vermerkte: „Zur Teilnahme der Bischöfe am Konzil werden die Anträge auf Reisegenehmigung bei der Regierung in Berlin gemeinsam gestellt und zwar für den Bischof von Berlin, den Bischof von Meißen, den Weihbischof von Magdeburg und den Weihbischof von Schwerin. Jeder der Bischöfe darf zwei Priester als Begleiter mitnehmen. Freusberg33 und Piontek34 werden nicht am Konzil teilnehmen. Die Informationen über das Konzil gehen über das Commissariat der Berliner Ordinarienkonferenz. Zur Teilnahme an der Fuldaer