Dominik Krause

der bauschaden Spezial Feuchteschutz in der Altbausanierung


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fachgerecht für die Aufnahme der neuen Abdichtung vorbereitet werden. Die Anwendung von Dichtungsbahnen aus nicht bitumenverträglichem Material (z. B. PVC) setzt voraus, dass diese Materialien nicht mit bitumenhaltigen Werkstoffen in Berührung kommen bzw. auf zugelassenen Trennlagen angeordnet werden. Sollten die vorhandenen Abdichtungsstoffe Teer enthalten, sind diese grundsätzlich vollständig zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.

      Flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe

      Für Anwendung von flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen wurden in Ergänzung zur DIN 18195 umfangreiche Merkblätter und Verarbeitungsrichtlinien erarbeitet und veröffent-licht. Der Inhalt dieser Merkblätter bzw. Verarbeitungsrichtlinien behält auch nach der Um-stellung auf die DIN 18533 seine Gültigkeit. Zum Teil sind die Inhalte der Merkblätter bzw. Verarbeitungsrichtlinien im WTA-Merkblatt 4-6-14/D bzw. den entsprechenden DIN-Normen wiedergegeben.

      Bei Anwendung der jeweiligen Stoffe sollten die Informationen aus den Merkblättern bzw. den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller auf den konkreten Anwendungsfall angewendet und beachtet werden.

      Bei der Applikation von flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen wird die erforderliche Schichtdicke auf der Baustelle hergestellt. Dies setzt eine umfassende Planung und fachgerechte Ausführung voraus. Die realisierte Schichtdicke ist gemäß den Anwendungsrichtlinien des angewendeten Materials zu kontrollieren und das Ergebnis der Kontrolle ist zu protokollieren. Für die angewendeten Materialien ist, nach meiner Kenntnis, eine zerstörungsfreie Schichtdickenkontrolle nicht möglich. Deshalb kann die Schichtdickenkontrolle nur im frischen Material oder an Rückstellproben erfolgen.

      Kunststoffmodifizierte Dickbeschichtungen {kunststoffmodifizierte Dickbeschichtungen}

      Für die Anwendung von KMB (kunststoffmodifizierte Dickbeschichtung) bzw. PMBC (Polymer modified bituminous thick coatings) sollte für das angewendete Produkt ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis vorliegen. Die Anwendung der Stoffe ist zwar in der DIN 18195-2 geregelt, jedoch gibt es bei der Anwendung häufige Fragen, welche in den Prüfzeugnissen beantwortet werden.

      Die KMB wurde vor über zehn Jahren als Abdichtungsstoff in die DIN 18195-2 aufgenommen. Ergänzend ist die Abdichtung mit KMB in der Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB-Richtlinie), aktuell in der 3. Ausgabe Stand 2010 umfassend beschrieben. In der aktuellen Rechtsprechung gibt es nach wie vor Streit darüber, ob diese Richtlinie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Nach meiner Auffassung hat sich die KMB-Abdichtung über die lange Zeit ihrer Anwendung in der Praxis bewährt. Auftretende Schäden bei der Ausführung dieser Abdichtung beruhen nach meiner Auffassung häufig auf der nicht fachgerechten Ausführung der Abdichtungsarbeiten. Heute werden ca. 75 % aller Abdichtungen an Gebäuden mit KMB ausgeführt.

      Mineralische/flexible Dichtungsschlämme {Dichtungsschlämme}

      Mineralische Dichtungsschlämme (MDS) sind zementgebunden und deshalb unempfindlich gegen mit Feuchtigkeit gesättigte Untergründe. MDS sind kaum rissüberbrückend. Deshalb werden an den Untergrund bezüglich der Rissbreitenbeschränkung hohe Anforderungen gestellt. Das Material „mineralische Dichtungsschlämme“ ist in der DIN 18195-2 verankert. Ihre Anwendung ist in der Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen von Bauteilen mit mineralischen Dichtungsschlämmen (1. Ausgabe vom Mai 2002) umfassend beschrieben. MDS werden häufig als Abdichtung gegen rückwertige Feuchtigkeitsbelastungen in Kombination mit anderen Abdichtungsmaterialien eingesetzt.

      Flexible Dichtungsschlämme (FDS) sind eine spezielle Form der Dichtungsschlämme, welche durch die Zugabe von Kunststoffen flexibler werden. Für den Einsatz und die Verarbeitung sind die Empfehlungen in der Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit flexiblen Dichtungsschlämmen (2. Ausgabe vom April 2006) zu beachten. Die FDS haben gegenüber den mineralischen Dichtungsschlämmen eine höhere Möglichkeit der Rissüberbrückung und können somit auch in Kombination mit diesen eingesetzt werden.

      Flüssigkunststoffe {Flüssigkunststoffe}

      Flüssigkunststoffe (auf der Basis von PMMA, UP und PUR) werden in erster Linie für die Abdichtung in Kombination mit Fliesen und Platten, für die Abdichtung von Dächern, Balkonen und Terrassen sowie für die Detailausbildung angewendet. Seit Jahren haben sich die Flüssigkunststoffe in der Praxis für diese Gebiete bewährt. Zur Detailabdichtung schwieriger bzw. unregelmäßiger Untergründe (Durchdringungen der Abdichtungsebene) werden sie zudem mit sonst verwendeten Abdichtungsmaterialien (z. B. Kunststoff- und Bitumenbahnen) kombiniert. Besonders die Anschlüsse der nachträglichen Bauwerksabdichtung an in die Gebäudehülle eingesetzte Bauteile, wie Eingangstüren, Terrassentüren und Terrassenfenster, werden oft mit Abdichtungen aus Flüssigkunststoff ausgeführt.

      Für die Anwendung von Flüssigkunststoffen sind die Anforderungen in den Merkblättern bzw. den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller einzuhalten. Zudem sollten die verwendeten Produkte über ein gültiges allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder eine europäische technische Zulassung verfügen. So regelt z. B. die ETAG 022 die europäische technische Zulassung von Flüssigkunststoffen. Gemäß Definition sind dort jedoch keine Einzel-komponenten eines Abdichtungssystems vorgesehen, sondern die Abdichtung als zusammen-gefügtes System (kit). In jedem Fall sollte die Anwendung von Flüssigkunststoffen jedoch gemäß dem abP bzw. den Herstellerrichtlinien erfolgen.

      Die Abdichtung von Details mit Flüssigkunststoffen ist weder im erdberührenden Bereich noch bei der Abdichtung auf Flachdächern, Balkonen und Terrassen ein „Allheilmittel“, aber eine sinnvolle Ergänzung der Abdichtungsmaßnahmen. Die Hinweise im Leitfaden für die Planung und Ausführung von Abdichtungen von Dächern, Balkonen und Terrassen mit Flüssigkunststoffen nach ETAG 005 des Verbands Deutsche Bauchemie e.V. können sinngemäß auch für die nachträgliche Bauwerksabdichtung von Gebäuden im erdberührenden Bereich angewendet werden.

      Die Vorgaben zur Notwendigkeit des Einlegens einer Verstärkungseinlage bzw. zur Schichtdicke usw. sind in jedem Fall einzuhalten. Die Hersteller der verwendeten Abdichtungsmaterialien müssen die Verträglichkeit zwischen verschiedenen Materialien bestätigen und die zu wählende Schichtenfolge festlegen (dies gilt insbesondere auch bei Flachdachabdichtungen).

      Schutzmaßnahmen und Schutzschichten

      Alle verarbeiteten Abdichtungsmaterialien sind durch die Anordnung von Schutzschichten vor mechanischen Beschädigungen zu schützen. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen während der Ausführung der Abdichtungsschicht zu. In dieser Phase sind flüssig verarbeitete Abdichtungsstoffe meist noch pastös und somit sehr empfindlich gegen auftretende schädigende Einwirkungen, wie z. B. Niederschlag, Frost usw..

      Schutzmaßnahmen während der Bauzeit

      Einzusetzende Schutzmaßnahmen bzw. das Anbringen von Schutzschichten für nachträgliche Bauwerksabdichtungen sind im WTA-Merkblatt 4-6-14/D unter Punkt 4.6 beschrieben.

      Schutzmaßnahmen {Bauwerksabdichtung, Schutzmaßnahmen} während der Bauzeit sind vorzusehen, um die nachträgliche Bauwerksabdichtung bis zur Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme vor Beschädigung bzw. schädlichen Einflüssen zu schützen.

      Die Schutzmaßnahmen bestehen im Wesentlichen aus der

Abdeckung des Applikationsbereiches und dem
Wärme-/Regenschutz während der Applikation.

      Schutzschichten nach Fertigstellung der Abdichtung

      Die aufgebrachten Schutzschichten {Bauwerksabdichtung, Schutzschichten} müssen die Abdichtungsschicht dauerhaft vor schädigenden Einflüssen schützen. Dabei dürfen keine Belastungen auf die Abdichtungsebene übertragen werden. Die Schutzschichten dürfen sich nicht in die Abdichtung eindrücken. Das fachgerechte Aufbringen der Schutzlage auf die Abdichtung darf erst nach vollständiger Durchtrocknung der Abdichtung erfolgen.

      Schutzschichten werden auf fertiggestellte nachträgliche Bauwerksabdichtungen aufgebracht, um diese vor mechanischen Beschädigungen z. B. beim Verfüllen des Arbeitsraums