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Die Rede von Jesus Christus als Glaubensaussage


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      T. KAUFMANN, Das Bekenntnis im Luthertum des konfessionellen Zeitalters, ZThK 105 (2008), 281–314, 297.

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      Vgl. dazu E. TROELTSCH, Protestantisches Christentum und Neuzeit (1906/1909/1922), hg.v. V. Drehsen in Zusammenarbeit mit C. Albrecht, Ernst Troeltsch. Kritische Gesamtausgabe 7, Berlin/New York 2004, 217: »Das wichtigste Werk des lutherischen Staatskirchentums war die Schaffung der Bekenntniseinheit und des Bekenntniszwanges.«

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      E. HIRSCH, Geschichte der neuern evangelischen Theologie im Zusammenhang mit den allgemeinen Bewegungen des europäischen Denkens II, Gütersloh 31964, 119; vgl. auch a.a.O., 95: »Die letzte Gewißheit aller religiösen und theologischen Erkenntnis liegt ihm in der persönlichen religiösen Erfahrung der frommen Subjektivität.«

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      Vollständiger Titel: Die Freyheit der Gläubigen. Von dem Ansehen der Menschen in Glaubens-Sachen. In gründlicher Beantwortung der so genanndten Abgenöthigten Schutz-Schrifft, welche im Namen deß Evangelischen Hamburgischen Ministerii von Herrn D. Johann Friedrich Meyern außgefertiget worden, Frankfurt 1691 (danach die Zitatnachweise im Text).

       26

      Vgl. dazu M. BRECHT, Philipp Jakob Spener, sein Programm und seine Auswirkungen, in: ders. (Hg.), Geschichte des Pietismus I: Der Pietismus vom siebzehnten bis zum frühen achtzehnten Jahrhundert, Göttingen 1993, 279–389, 344–352.

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      Als Beleg dafür wird eine Passage aus Luthers Schrift »De instituendis ministris ecclesiae ad clarissimum senatum Pragensem Bohemiae« von 1523 zitiert (LDStA III [s.Anm. 6], 575–647, 625,41f.; 626,1–9), wobei er die in Band 2 der Altenburger Ausgabe enthaltene deutsche Übersetzung von Paulus Speratus zugrunde legt: »Wie man Diener der Kirchen wählen und einsetzen soll.«

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      Vgl. dazu K. ANER, Theologie der Lessingzeit, Halle 1929; E. HIRSCH, Geschichte der neuern evangelischen Theologie im Zusammenhang mit den allgemeinen Bewegungen des europäischen Denkens IV, Gütersloh 31964, 1–204.

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      Vgl. dazu A. BEUTEL, Kirchengeschichte im Zeitalter der Aufklärung. Ein Kompendium, Göttingen 2009, 258–261.

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      [F.G. LÜDKE,] Vom falschen Religionseifer, Berlin 1767 (danach auch die Zitatnachweise im Text). In einer etwas später unter seinem Namen publizierten Schrift (»Ueber Toleranz und Gewissensfreiheit«) hat Lüdke die Argumente von 1767 in kritischer Auseinandersetzung mit der seitdem dagegen vorgebrachten Kritik verteidigt und angereichert. Von Bedeutung an diesem späteren Text ist u.a. die eingehende Berücksichtigung des philosophischen Toleranzdiskurses, die sich im 6. Kapitel der Schrift in der umfänglichen Rezeption von John Lockes Toleranzbrief (Epistola de tolerantia/A Letter Concerning Toleration, 1689) niedergeschlagen hat; vgl. dazu F.G. LÜDKE, Ueber Toleranz und Gewissensfreiheit insofern der rechtmäßige Religionseifer sie befördert, und der unrechtmäßige sie verhindert. Erstes und zweites Buch, Berlin 1774, 251–263.

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      ANER, Theologie der Lessingzeit (s.Anm. 28), 266.

       32

      Vgl. dazu M. LAUBE, Die Unterscheidung von öffentlicher und privater Religion bei Johann Salomo Semler. Zur neuzeittheoretischen Relevanz einer christentumstheoretischen Reflexionsfigur, ZNThG 11 (2004), 1–23.

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      Vgl. dazu A. VON SCHELIHA, Protestantische Ethik des Politischen, Tübingen 2013, 95: »Damit wird nicht nur, wie bisher, die Funktionslogik religiöser Institution und politischer Obrigkeit voneinander unterschieden, sondern auch diejenige von öffentlicher und privater Religion.«

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      Vgl. dazu G. HORNIG, Zur Begründung der Unterscheidung von Religion und Theologie, in: ders. (Hg.), Johann Salomo Semler. Studien zu Leben und Werk des Hallenser Aufklärungstheologen, Hallesche Beiträge zur Europäischen Aufklärung 2, Tübingen 1996, 160–179.

       35

      Vgl. dazu auch R. LEONHARDT, Das Problem theologischer Verbindlichkeit aus evangelisch-lutherischer Sicht, in: J.E. Hafner/M. Hailer (Hg.), Binnendifferenzierung und Verbindlichkeit in den Konfessionen, ÖR.B 87 (2010), 148–183, 168–178.

       36

      OHST, Schleiermacher und die Bekenntnisschriften (s.Anm. 17), 152.

       37

      F. SCHLEIERMACHER, Ueber den eigenthümlichen Werth und das bindende Ansehen symbolischer Bücher, in: KGA I/10 [1990], 119–144.

       38

      Vgl. dazu K. NOWAK, Schleiermacher. Leben, Werk und Wirkung, Göttingen 22002, 365–368.

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      F. SCHLEIERMACHER, An die Herren D.D.D. von Cölln und D. Schulz, in: KGA I/10 [1990], 395–426.

       40

      D. VON COELLN/D. SCHULZ, Über theologische Lehrfreiheit auf den evangelischen Universitäten und deren Beschränkung durch symbolische Bücher. Eine offene Erklärung und vorläufige Verwahrung von D. Dan. v. Coelln und D. Dav. Schulz, Professoren der Theologie und Consistorialräthen zu Breslau, Breslau 1830, abgedruckt in: KGA I/10 [1990], 486–503. Der theologiegeschichtliche Hintergrund wird in der von den Herausgebern des KGA-Bandes I/10, H.-F. Traulsen und M. Ohst, stammenden Historischen Einführung skizziert (vgl. KGA I/10 [1990], LXXXVIII–CXII, bes. LXXXVIII–XCII).

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      D. VON COELLN/D. SCHULZ, Zwei Antwortschreiben an Herrn D. Friedrich Schleiermacher, Leipzig 1831. Das erste Schreiben (a.a.O., 3–39), hat vermutlich von Coelln, das zweite (a.a.O., 40–79) wahrscheinlich Schulz verfasst.

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      F. SCHLEIERMACHER, Predigten. Sechste Sammlung (1831), in: KGA III/2 [2015], 257–419 (261–280: Vorrede; 281–419: Predigten).

       43

      OHST, Schleiermacher und die Bekenntnisschriften (s.Anm. 17), 152–174.

       44

      A.a.O.,