David Klein

DS-GVO/BDSG


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ab. Danach ist der Dritte kein Betroffener, kein Verantwortlicher, kein Auftragsverarbeiter und keine Person, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt ist, personenbezogene Daten zu verarbeiten. Zum Auftragsverarbeiter gehören auch dessen Unterauftragnehmer.[471]

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XII. Art. 4 Nr. 11: Einwilligung

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