Karl Richter

Kapitalmarkt Compliance


Скачать книгу

Gesamtgegenwert im Europäischen Wirtschaftsraum weniger als 8 Mio. EUR beträgt, wobei diese Obergrenze über einen Zeitraum von 12 Monaten zu berechnen ist, nicht prospektpflichtig ist. Von dieser neuen praxisrelevanten 8-Mio. EUR-Ausnahme gibt es jedoch Gegenausnahmen, die zu diversen Compliance-Pflichten führen. So kann gem. § 3c WpPG für Wertpapiere ab einem Gesamtgegenwert im europäischen Wirtschaftsraum von 1 Mio. EUR, bei denen sich das Angebot auch an nicht qualifizierte Anleger richtet, von der Ausnahme nur Gebrauch gemacht werden, wenn die Wertpapiere ausschließlich im Wege der Anlageberatung oder Anlagevermittlung über ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen vermittelt werden, und gegenüber dem nichtqualifizierten Anleger bestimmte Einzelanlageschwellen von höchstens 10 000 EUR eingehalten werden. Zwischen einem jährlichem Emissionsvolumen von 100 000 EUR und 8 Mio. EUR ist gem. § 3a Abs. 1 WpPG an Stelle eines Prospekts ein höchstens drei DIN-A4-Seiten umfassendes Wertpapier-Informationsblatt zu erstellen, das es den Anlegern ermöglichen soll, unterschiedliche Wertpapiere miteinander zu vergleichen. Eine weitere Ausnahme von der Prospektpflicht besteht nach Art. 1 Abs. 5 lit. a) ProspektVO zudem für die Ausgabe von Aktien, die weniger als 20 % der Zahl der Aktien derselben Gattung ausmachen, die bereits am selben organisierten Markt zum Handel zugelassen sind.

      14

      15

      16

      17

      

      18

      19