Karl Richter

Kapitalmarkt Compliance


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Formulierung lässt sich auch hieraus keine Analogie für Emittenten herleiten, da weder eine planwidrige Regelungslücke vorliegt, noch eine vergleichbare Situation. Die genannten Pflichten sollen ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Finanzdienstleistungsinstitutes in seinem Umfeld gewährleisten. Der Schwerpunkt liegt im Verhältnis Kunde/Institut und ist im Wesentlichen transaktionsbezogen.[99]

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      2. Teil Emittenten-Compliance2. Kapitel Aufbau einer kapitalmarktbezogenen Compliance-Organisation bei Emittenten › XII. Zusammenfassung

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      Zusammenfassend ist festzustellen, dass Emittenten-Compliance den Organen der Gesellschaft erhebliche Organisationspflichten auferlegt. Organisiert und etabliert werden müssen Informationserfassungs- und Meldesysteme, um den gesetzlich normierten und damit der Legalitätspflicht der Organe unterliegenden Informations-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten gerecht zu werden. Intern muss daher durch entsprechende Vorgaben und Kontrollen sichergestellt werden, dass die Informationen inhaltlich zutreffend erfasst, richtig klassifiziert und korrekt kommuniziert werden, damit das Unternehmen diesen Pflichten adäquat nachkommen kann. Ferner müssen interne Zugangsbeschränkungen und flankierende Maßnahmen der Informations- und Datensicherheit etabliert werden, um Vertraulichkeit zu gewährleisten und den Zugriff Unbefugter auf sensible Informationen zu verhindern.

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