Stefan Koenig

Neue Zeiten - 1990 etc.


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Arbeitsverwaltung sprechen, damit die nichts in den falschen Hals bekommen. Mit denen verstehen wir uns gut, wenn die aber erfahren, dass wir gegen Offenbach klagen …“, sagte Emma.

      Ich hatte bereits im Januar einen Termin vereinbart, denn wir rechneten jederzeit mit der Nachricht des Sozialgerichts. „Den in Aussicht stehenden Prozess würde ich gerne absagen und unsere Klage zurücknehmen“, antwortet ich Emma. „Doch ich befürchte, die Offenbacher bleiben unzugänglich. Meine letzte Hoffnung ist Direktor Griesheimer.“ Er war der Frankfurter Amtsleiter, und nun hatte ich in drei Tagen eine Vorsprache bei ihm. Vielleicht konnte er auf seinen Offenbacher Kollegen einwirken.

      Frau Söhnlein, die Beamtin, die uns mit ihrem willkürlichen Verwaltungsgebaren aus dem Offenbacher Bezirk vertrieben hatte, hatte in Offenbach das Z-Büro geleitet; das war das zentrale Büro für die Bearbeitung von Fortbildungs- und Weiterbildungsangeboten. Unglücklicher Weise war uns diese angestaubte Beamtin wenige Monate nach unserer wirtschaftlich bedingten Flucht in den freundlichen Frankfurter Arbeitsamtsbezirk nachgefolgt. Nun hatten wir sie wieder auf der Pelle. Der Notausgang hatte sich als Sackgasse erwiesen.

      Die von Emma angesprochene Schweinerei war gerade vor wenigen Monaten aufgeflogen. Parallel zu unserer neuen Frankfurter Einrichtung hatten wir weiterhin noch Kurse in der Offenbacher Villa laufen. So ganz waren wir dieses Amt also noch nicht los. Nun hatten die Offenbacher hinter unserem Rücken eine Auftragsmaßnahme ausgeschrieben.

      „Das ist ein Ding der Unmöglichkeit“, hatte sich Herr Lewin entrüstet, als ich ihn in seinem Büro besuchte. Er war der fachliche Arbeitsamtsexperte aus Frankfurt und hatte den Zahn der Zeit rechtzeitig erkannt. Sein Revier war der FVD, der Fachvermittlungsdienst; somit war er für die Beurteilung der arbeitsmarktlichen Notwendigkeit der von uns angebotenen Umwelt-Maßnahmen zuständig.

      „Hier, Sie sehen es doch! Die Anzeige ist uns rein zufällig in die Hände gefallen. Man hat haargenau unsere Inhalte abgekupfert und bietet sie nun irgendeinem x-beliebigen Bildungsträger an, egal, ob man dort über das Know-how und die zahlreichen Kapazitäten verfügt, die man für diese komplexen Lehrgänge benötigt“, hatte ich geantwortet.

      Dann hatte ich mit einem Bildungsträger in NRW telefoniert, den ich vor drei Jahren auf dem Flur des Offenbacher Amtes kennen gelernt hatte. Er hatte damals ein Bündel Geldscheine gezückt und Andeutungen gemacht, die mich irritiert hatten. Der verschmitzte Geschäftsführer war dennoch nicht zum Zug gekommen.

      Jetzt erklärte er, er würde sich nicht auf diese Maßnahme bewerben, denn es sei klar, dass man mit einem Stundensatz von fünf Mark keine vernünftige Maßnahme durchführen könne. Damit sei gerade mal ein Englisch-Sprachkurs finanzierbar. Er hätte bereits mit dem Offenbacher Amt telefoniert. Man habe ihm 7,80 DM angeboten, aber unter 8,50 DM würde er es nicht verantworten wollen.

      Ob er das vor Gericht bezeugen würde, hatte ich gefragt.

      „Aber sicher doch! Es ist die Wahrheit. Was ist daran problematisch?“

      Problematisch war es nun für das Amt, denn bei uns war man nicht bereit gewesen, auch nur einen Pfennig über fünf Mark hinauszugehen. Alles war dokumentiert. Man wollte uns übervorteilen, wollte uns gegenüber anderen Trägern benachteiligen, wollte uns finanziell in die Enge treiben, wollte uns austrocknen und damit etwas Innovatives beseitigen, was einem nicht ins konservative Amtskonzept passte. Man wollte uns ruinieren. Dagegen hatte ich zum Schutz unserer gemeinnützigen Einrichtung Klage erheben müssen.

      Doch jetzt hoffte ich auf eine Chance, ohne Klage zum Ziel zu gelangen. Der Frankfurter Amtsdirektor empfing mich freundlich und signalisierte mir sogleich sein Verständnis. Allerdings sei das Offenbacher Amt für dessen Amtshandeln selbst verantwortlich. Er könne auf keinen Fall in dieses laufende Verfahren eingreifen.

      „Wäre es Ihnen eventuell möglich als Vermittler beim Offenbacher Amt anzuklopfen und zu fragen, ob zumindest der hier in Frankfurt genehmigte Stundensatz für die Offenbacher akzeptabel ist. Dann wäre ja die Kuh vom Eis“, bat ich fast flehend.

      „Ich kümmere mich darum und rufe Sie dann an.“

      Der Anruf erreichte mich zwei Tage später. Nein, leider habe er seinen Amtskollegen nicht umstimmen können. Offenbach bliebe hart, man lasse es auf einen Musterprozess ankommen.

      Vor dem Frankfurter Römerberg steht der Gerechtigkeitsbrunnen. Der Justitia-Brunnen ist ein Wahrzeichen der Stadt. Die Justitia steht erhobenen Hauptes mit geschlossenen Augen auf einem Sockel. In der linken Hand hält sie eine beidseits ausgeglichene Waage, ihre Brüste sind entblößt, und in der rechten Hand trägt sie ein Schwert.

      Die Richterin am Frankfurter Sozialgericht trug eine hochgeschlossene Robe, mit der linken Hand drehte sie an einem merkwürdigen Lesegerät für Akten, das wie ein kleiner Kopierer aussah. Es war über ein Kabel mit ihrem linken Ohr verbunden. Die Akten wurden von einem Justizmitarbeiter nach ihrer Anweisung aufgelegt. Die Finger ihrer rechten Hand trommelten auf den Richtertisch. Ihr leerer Blick pendelte zwischen uns, dem GTU-Anwalt und mir, und dem Anwalt der Offenbacher Arbeitsverwaltung hin und her. Sie war blind.

      Leider war sie auch blind gegenüber unserem Anliegen. Sie sah keinerlei Amtswillkür. Unsere benannten Zeugen wollte sie erst gar nicht anhören, die Sache sei klar, da wir ja weiterhin mit dem Amt zusammenarbeiten würden. Auf freiwilliger Basis. Als freier Bildungsträger sei es uns ja freigestellt, auf die Förderung der Maßnahmen durch das Amt zu verzichten. Schließlich stehe es den Kursteilnehmern frei, sich auf eigene Kosten eine Weiterbildung angedeihen zu lassen.

      Mit keinem Wort war die auf beiden Augen blinde Richterin auf unsere Begründungen eingegangen: Dass man dienstanweisungswidrig eine Auftragsmaßnahme ausgeschrieben hatte, obwohl dem Amt ein bundesweit akzeptiertes Angebot von uns vorlag. Dass man uns monatelang keinen Bescheid erteilt hatte. Dass man die anfragenden Kursinteressenten mit Falschauskünften abzuhalten versuchte. Dass man unser Know-how an Wettbewerber weitergab. Dass man Wettbewerbern, die weder Ahnung noch Erfahrung in diesem hochkomplexen Fortbildungsmilieu hatten, hinterrücks einen höheren Preis als uns angeboten hatte. Dass man uns mit allen möglichen Tricks unter Druck setzte, uns gewissermaßen ununterbrochen erpresste.

      Kein Wort dazu im Prozess – außer von unserem Anwalt.

      Kein Wort dazu im Urteil.

      Der Urheberin aller Beschwerden, Frau Söhnlein, war klar gewesen, dass keines ihrer Argumente gegen unser umwelttechnisches und ökologisches Modellprojekt weder beim Landesarbeitsamt noch beim Gericht Beifall finden würde. Daher hatte sie auf die altbewährte bürokratische Methode des Hinhaltens und der Sabotage zurückgegriffen, um unser Vorhaben zu vereiteln. Es war ihr zwar nicht gelungen, und wir waren noch am Leben.

      Aber unsere Klage gegen ihre so störende Sabotage fiel hier bei Gericht völlig hinten runter – mit dem widersinnigen Argument, wir lebten ja noch und hätten keinen existentiellen Schaden, denn sonst würden wir nicht mehr existieren.

      Gott sei Dank hatte ich zwei Jahre zuvor eine positive Erfahrung beim Darmstädter Landgericht gemacht, wo man den irrwitzigen Wunsch mancher Teilnehmer aus unserem ersten Modelllehrgang abgeschmettert hatte: Die klagenden Teilnehmer sollten, wenn es nach ihnen gegangen wäre, ohne Berücksichtigung ihrer individuellen Leistung eine sehr gute Bewertung zertifiziert bekommen. „Jeder eine Eins!“, hieß ihre griffige, aber für mich unbegreifliche Formel. Das hätte unser Zertifikat auf dem Arbeitsmarkt absolut wertlos gemacht. Das Gericht hatte es ebenso gesehen. Vernunft hatte gewaltet.

      Aber diese Prozessführung hier vorm Sozialgericht gegen das hochheilige Offenbacher Amt war einfach unterirdisch.

      Die ungewollte juristische Weiterbildung im Laufe dieses dreistündigen Verfahrens bei der blinden Richterin führte mich zu der wenig erbaulichen Erkenntnis, dass die Blindheit der Justiz gelegentlich im mehrfachen Wortsinn zutreffend sein kann. Gegenüber unserer bundesdeutschen Justiz war ich seitdem zwar nicht voreingenommen, aber doch in gewissem Sinn geimpft.

      Genau das berichtete ich unserer Sekretariatschefin.

      „Lassen Sie sich ruhig noch mal impfen. Diesmal Grippe-Impfung!“, rief mir Frau Wenzel auf dem Flur zu. „Ich habe es seit Freitag hinter mir und das Wochenende