Bericht der Halberstädtischen Regierung an Kurfürst Friedrich III. vom 12.4.1700.
165 Ebd., Schreiben König Friedrich I. an die Halberstädtische Regierung vom 11.1.1701.
166 Ebd., Schreiben König Friedrich I. an die Halberstädtische Regierung vom 25.1.1701.
167 In Lucanus’ Notitia, Bd.II, S. 24, heißt es „[...] daß alle Gaßen in der Stadt vormahls [...] vornehmlich vor die Fahrenden, sehr unbequem angelegt gewesen, weil der Rennstein oder die Goße allenthalben mitten durch die Straße gegangen.“ 1699 sei das auf Kurfürstlichen Befehl geändert und „[...] mitten durch alle Straßen ein breiter Steindamm zur Bequemlichkeit der Fahrenden angeleget worden“. Diese Maßnahme scheint sich nicht mit auf die Bakenstraße erstreckt zu haben. – Bei Lucanus, findet sich übrigens eine ausführliche Darstellung der Halberstädter Brunnen- und Wasserverhältnisse.
168 Auerbach, Geschichte, S. 48.
169 Lucanus, Notitia, Bd.II, S. 87.
170 Ebd., Bd.I, S. 416.
171 Nach seiner Kurzbiografie bei Lucanus, Notitia, Bd.I, S. 460–461, 1650 in Gotha geboren, in Halberstadt als Amtsmajor, Kurfürstlicher Rat, Landrentmeister, Kriegsrat, Kammerrat, Präses der Kriminalkommission tätig, 1729 in Halberstadt gestorben.
172 GStA PK, I. HA Rep.3 3, Nr. 82b, o.Bl., Entwurf eines Schreibens des Kurfürsten Friedrich III. an die Halberstädtische Regierung vom 18./28.3.1699.
173 „Bauer“ nicht im Sinne von „Landwirt“, sondern „Er-bauer“ beziehungsweise Hausbesitzer. Die Bauermeister waren gewählte Obleute einer bestimmten Wohngegend. Vgl. Bandau, Wilhelm (Hg.): Das Ratslagerbuch von Halberstadt vom Jahre 1721, Halberstadt 1930, S. 1. Es handelt sich bei Bandaus Büchlein um einen kleinen gedruckten Auszug aus dem ansonsten nur als Manuskript vorliegenden „Lagerbuch“.
174 GStA PK, I. HA Rep.3 3, Nr. 82b, o.Bl., Schreiben Kurfürst Friedrichs III. an die Halberstädtische Regierung vom 27.9.1699.
175 Pott ist nach seiner Kurzbiografie bei Lucanus, Notitia, Bd.I, S. 451–452 wie Koch seit 1686 Regierungsrat bei der Amtskammer; er stirbt 1708. Alle diese Häuser „neben dem Grauen Hoffe“ lagen auf der von der Amtskammer verwalteten Regierungsfreiheit. Man kann daher annehmen, dass sowohl Koch wie Pott mit ihrem Insider-Wissen günstig an diese Immobilien herankamen und sie als Handelsobjekte benutzten.
176 So ergibt es sich aus der Bemerkung in der Häuserliste von 1699: (GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 120c, Bd.1 (1649–1701) Specification der sämmtlichen Judenschaft in der Stadt Halberstadt[...] März 1699, o.Bl.), wo es heißt, dem Residenten gehöre „noch ein anderes [Haus]“, „[...]an dem sogenannten Heisterschen modo Schachtischen Hause belegen[...]“, wobei man „modo“ wohl als „beziehungsweise“ interpretieren darf.
177 GStA PK, I. HA Rep.3 3, Nr. 120c, Bd.1 (1649–1701) Specification der sämmtlichen Judenschaft in der Stadt Halberstadt[...] März 1699, o.Bl.)
178 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 120b, Pak. 3 (1713–1727), o.Bl.: Bericht Fr. v. Hamrath vom 5.1.1721.
179 Über Rossall heißt es bei dem Stadthistoriker Lucanus: „Die französischen Prediger hieselbst sind gewesen: 1.) Pierre Roßal wurde anno [Lücke] von Halberstadt nach Magdeburg an die Wallonische Kirche berufen, starb daselbst 1735.“ Lucanus, Notitia, Bd. II, S. 87.
180 Nach dem noch zu erwähnenden Gutachten v. Meisenburg/Koch vom 27.7.1708 in: GStA PK, I. HA Rep 51, Nr. 66–67, o.Bl. Dort der gesamte im Folgenden geschilderte Vorgang.
181 Es handelt sich hier nicht um den Präsidenten der Halberstädtischen Regierung, Wilhelm Heinrich von Danckelmann (1654–1729), sondern um einen seiner Brüder, den in Cölln (Berlin) amtierenden Generalkriegskommissar Daniel Ludolf von Danckelmann (1648–1709), der möglicherweise aus jungen Jahren, als er einen Posten bei der Halberstädtischen Regierung innehatte, vor der Stadt noch Besitz hatte. Er war für die preußischen Judenangelegenheiten zuständig und unterschrieb mit der Paraphe „DvD“ eine ganze Reihe von Anordnungen der königlichen Regierung an ihre Filiale, die Halberstädtische Regierung.
182 Möglicherweise war der Garten auch das kleine Extragrundstück, das sich Lehmann für 70 Taler von Schacht dazugekauft hatte.
183 In den Jugenderinnerungen eines Halberstädters namens Holtze (1779–1858), dessen Familie in unmittelbarer Nachbarschaft, am Grauen Hof, wohnte, heißt es: „Ein Teil [der Bewohner] bestand aus Juden, gegen welche [...] nichts, was gegen Redlichkeit verstieß, erinnert werden konnte. Ein Teil aber bestand aus Gesindel und namentlich Contrabandiers (jetzt Pascher) [,die] verbotene Waren über die nahe Stadtmauer hinüberpaschten und mit Gewinn [...] verkauften.“ Im Internet: Rückerinnerungen von Urgroßvater Holtze www.ping.de/sites/afu/holtze/erziehung.htm (Zugriff 19.9.2013, 1 Uhr).
184 Brief an den König vom 20.3.1708, GStA Rep. 33, Nr. 120b, Pak. 2 (1698–1712), o.Bl.
185 Nach Lucanus, Notitia, Bd.I,S. 459, war Christian Ernst Meisenburg seit 1707 Regierungsrat, wurde 1726 Geheimer Kriegsrat und später Vizepräsident der Halberstädtischen Regierung.
186 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 120b, Pak. 2 (1698–1712), o.Bl., datiert 29.8.1708.
187 Ebd., datiert 27.8.1708. Über die Diskrepanz in der Datierung vgl. Fußnote zu Dok. 15.
188 Ebd., datiert 1.2.1709.
189 GStA PK, I. HA Rep. 51, Nr. 66–67, o.Bl., datiert 28.3.1709.
190 Vgl. Schnee, Hoffinanz, Bd. 2, S. 195f.
191 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 120b, Paket 4 (1728–1739), o.Bl., Bericht der Halberstädtischen Regierung vom 10.8.1731.
192 Die Berechtigung, in einem