Berndt Strobach

Privilegiert in engen Grenzen


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gewesenen Vormund“ mit dem vom verstorbenen Vater Isaac Joels hinterlassenen Geld „neu aufgebauet worden“. Der jugendliche Verkäufer wird von Lehmanns Nachlassverwalter Aaron Emanuel vertreten.

      Interessant ist auch hier wieder seine offensichtliche Freude am Planen und Neubauen.

      Seine Lage erklärt sich durch die zweite Immobilie, einen Garten samt Gartenhaus ( R ), den Aaron Emanuel für 810 Taler ersteht. Von diesem Garten heißt es in einem Brief Aaron Emanuels an den preußischen König (s. Dok. 25) „daß der Jüdische Tempel und die anderen Lehmannischen Häußer solchen gäntzlich umschließen, so, daß der Eingang in den Garten bey dem Tempel vorbey durch die Lehmannische Häußer genommen werden muß, mithin also niemand den Garthen betreten oder genießen kann, wenn er nicht das Dominium [das Hausrecht] an dem Lehmannischen Studier-Hauße hat.[...] So ist der Jüdische Tempel mit seinen Fenstern an einer Seite an solchem Garthen ohne Zwischenraum gelegen, und würden die [...] Sacra [die gottesdienstlichen Handlungen] gar leicht turbiret [gestört] werden, wenn ein anderer als von unsern Leuthen so thanen Garthen besitzen sollte.“ (Vgl. Abb. 15 u. 16)

      Aaron Emanuel wiederholt und variiert diese Angabe zusätzlich in einer „Anlage J“:

      „[...D]er Garten [ist] dem gerade vor selbigen liegenden Tempel appendiciret [an ihn angebunden], und ein pertinentz-Stück desselben, es geht nicht einmahl ein besonderer Eingang in den Garten, kann auch nicht genommen werden, außer durch die Lehmannischen Häußer[...]. Außer [anders als mit] den Lehmannischen Häusern und dem Tempel als das principale [der Hauptsache], ist das Accessorium [Zubehör] des Garten nicht zu concipiren [vorzustellen], jene [die Häuser] bleiben den Erben, und [der Tempel verbleibt] der Judenschafft, kann also auch dieser davon nicht separiret werden.“

      Mit dem „Tempel“ kann 1734 nur die von Lehmann finanzierte große, neue Synagoge ( I ) gemeint gewesen sein, die etwa 1712 vollendet wurde und bis zur Zerstörung in der Folge der Pogromnacht vom 9. November 1938 zwischen Judenstraße 26/27 und Bakenstraße 56 gestanden hat (vgl. Abb. 75/76).

      Da mehrmals im Plural von den „Lehmannischen Häusern“ die Rede ist, muss es neben der Klaus noch mindestens ein weiteres Haus in unmittelbarer Nähe der Synagoge gegeben haben. Es könnte sich dabei um das in dem zwischen Klaus und Synagoge gelegenen Garten befindliche Gartenhaus ( R ) gehandelt haben. Das würde bedeuten, dass man nur durch die Klaus und das sich an sie anschließende Gartenhaus in den Garten kommen konnte. Es könnte aber auch noch ein weiteres, in den Akten nicht greifbares Haus im Synagogen-Klaus-Komplex gegeben hat, das Berend Lehmann gehörte. Aktenkundig wird die Angelegenheit dadurch, dass Aaron Emanuel einen Mitbewerber hat: Ein Regierungsrat Weferling macht ihm den Garten streitig. Er hat zwar weniger geboten, behauptet aber, zur Versteigerung stehender jüdischer Grundbesitz müsse wieder in christliche Hände zurückfallen, selbst wenn der christliche Bewerber weniger biete als ein mitbietender Jude.

      Cosman erscheint allerdings nicht auf den späteren Halberstädter Judenlisten, so dass man bezweifeln muss, dass er jemals wieder in Halberstadt gewohnt hat.

      Eine Vorgängersynagoge zwischen Juden- und Bakenstraße

      Über das Haus mit der Listennummer 18 wird dort vermerkt:

      „Eodem producirt David Wolff Meyer Michaels Erbenhauß brieff de dato den 20. Aug. 1680, worinnen ihm [...] ein hauß nebst dem Garten zwischen Jost Levin und Ihme, David Wulffen, innen belegen [...] verschrieben worden [...] Auch berichtet bemelter [schon erwähnter] David Wulff daß vorgenandter Meyer Michael, itzo zu Hamburg wohnend, denen Vorstehern