Berndt Strobach

Privilegiert in engen Grenzen


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geschenkte Freyhauß mit Garten, Brau Pfanne und Geräthe verkauffet und capitalia davon gemachet[...]“.169 Verkauft haben sie es, wie wir bereits wissen, an den Kammerkanzlisten Beck, der es neu gestaltet.

      Die Häuser Heister-2 und Pott

      Hier stutzt man: Den Heisterschen Hof hatte ja vor Berend Lehmann nicht Koch, sondern Schacht besessen. Erklären lässt sich dieser Widerspruch nur, wenn man annimmt, dass es zwei Heistersche ex Lochowsche Höfe gegeben hat (bei Lucanus ist ja auch zunächst im Plural die Rede von „denen Heisterischen und [danach!] Lochowschen Häusern“). Lochow-1=Heister-1 wäre also gleich Schacht; Lochow-2 = Heister-2=Koch stünde also 1699 zum Verkauf und Lehmann würde es haben wollen ( L ).

      Gleichzeitig verlangt der Kurfürst Bericht aus Halberstadt, wieviele Juden denn angesichts seines Reskripts vom 28. März 1697, sie dürften keine Immobilien mehr kaufen, Häuser in der Stadt besäßen, wieviele möglicherweise sogar zwei Häuser.

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      Abb. 13: Blick vom Grauen Hof auf die große Synagoge (vermutlich erbaut 1709–12). Hinter den Gärten der kleinen Häuser links lag der ‚Schachtische Hoff’, der wohl, erweitert um mehrere Nachbargrundstücke, ursprünglich als Synagogenstandort vorgesehen war. Das Postkartenfoto stammt etwa aus den 1920er Jahren, als hier nur noch wenige Juden wohnten. Entsprechend der regen Bautätigkeit der Halberstädter Juden um 1700 dürfte das ‚Halberschtetl’ sich damals in besserem Zustand befunden haben.

      Berend Lehmann lässt sich mit der Befolgung des Verbotes Zeit. Am 24. November 1702, also über drei Jahre später, ist Heister-2 nach wie vor in seinem Besitz, weil der Verkäufer, der Regierungsrat Koch, ihm die Kaufsumme immer noch nicht „restituirt“ hat. Als Lehmann sich deshalb beschwert, befiehlt der König seiner Halberstädter Regierung, „dem Supplicanten ohne weitläufigen Prozeß zu dem Seinigen zu verhelfen“.

      Hätte er „Schacht“ mit dem Klaus-Hinterhausneubau zurückerhalten, so wäre zusammen mit „Pott“ und „Heister-2“ ein genügend großes Grundstück für einen Synagogen-Neubau vorhanden gewesen. Da er an „Schacht“ nicht wieder herankommt und „Heister-2“ ja wieder verkaufen soll, ist die Gegend zwischen Grauem Hof und Rosenwinkel offenbar für ihn uninteressant geworden (Vgl. Abb. 13: Blick vom Grauen Hof auf die große Synagoge).

      Das Gartenhaus an der Stadtmauer

      Die Grundstücke könnten folgendermaßen zueinander gelegen haben:

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      Daraufhin hatte Berlin bereits 1707 angeordnet, der Weiterbau sei zu „inhibiren“ (aufzuhalten).

      Die beiden Herren hätten schon „für [vor] ezlichen Monathen“ den Neubau in Augenschein genommen. Es fehlt offenbar nur die vom König zu verordnende „Commission“* für das Gutachten.