Berndt Strobach

Privilegiert in engen Grenzen


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war auch die Möglichkeit der vergleiteten Juden, ihren Kindern Schutzbriefe zu verschaffen, sie „anzusetzen“ (so der Fachausdruck). Bis 1714 war das ohne Probleme für mehrere Kinder möglich. Danach konnte nur der Älteste den Schutzbrief direkt vom Vater erben, ein zweiter Sohn musste mindestens 1 000 Taler Vermögen nachweisen, ein dritter konnte noch bei 2 000 Talern Vermögen angesetzt werden; die Konzession kostete 50, beziehungsweise 100 Taler. Über die Töchter konnten fremde Juden als Schwiegersöhne mitangesetzt werden; auf diese Weise kam zum Beispiel der Essener Berend Lehmann zu seinem brandenburgischen Schutzbrief.100

      Wohnquartiere und Wohnverhältnisse der Halberstädter Juden um 1700

      Wie und wo wohnten nun die so zahlreichen Halberstädter Juden zur Zeit des berühmten „königlich polnischen Residenten“?

      [no image in epub file]

      Abb. 4: Das bevorzugte Wohngebiet der Halberstädter Juden um 1700. Ausschnitt aus dem amtlichen Halberstädter Stadtplan von 1933 (alle früheren sind ungenau, aber Straßenführung und Parzellierung hatten sich vermutlich von 1700 bis 1933 nicht wesentlich verändert).