Berndt Strobach

Privilegiert in engen Grenzen


Скачать книгу

Klosters Michaelstein war).116

      Bakenstraße, Rosenwinkel und Seidenbeutel dagegen unterstanden weitgehend dem Magistrat*, die meisten Häuser dort werden als „auf der Bürgerschaft“* liegend bezeichnet.

      Es handelte sich aber bei den „Freiheiten“ nicht um in sich geschlossene Areale. Zum Beispiel gab es in der auch als „Domdechaney“-Straße bezeichneten Judenstraße mehrere Judenhäuser „auf der Bürgerschaft“.

      Die Entwicklung jüdischen Wohnens und Bauens in Halberstadt steht in Wechselwirkung mit Pendelbewegungen in der preußischen Juden-Immobilien-Politik, von der auch Berend Lehmann betroffen war: Der Große Kurfürst bestätigt beim Zuzug von geflüchteten österreichischen Juden 1671 die Zusage seines judenfreundlichen Edikts von 1650: Juden dürfen Häuser bauen, kaufen oder mieten. Friedrich III. bestätigt 1691 für alle „vergleiteten“ Juden diese Erlaubnis.

      In diesem Bereich befanden sich naturgemäß alle Immobilien der jüdischen Gemeinde und ebenso jene Häuser, die Berend Lehmann nacheinander oder gleichzeitig im Besitz hatte. Diese Häuser werden hier, um Missverständnisse zu vermeiden, mit Großbuchstaben von A bis X bezeichnet, die in einer Liste auf Seite 37 aufgeführt sind.

      Lehmanns Anfänge in ‚Klein Venedig’: Bakenstraße 37, links

      Im Gefolge von Auerbachs Geschichte wurde Berend Lehmann lange Zeit als geborener Halberstädter angesehen. Auerbach beruft sich auf die Erwähnung Juda Lehmann Halevys, des Vaters des Residenten, im Memorbuch: „Dieser überaus fromme und demüthige Mann beschäftigte sich hier [Hervorhebung: B.S.] stets mit Thorastudium und Wohlthätigkeit [...]“. Demnach nahm er an, dass schon der Vater aus Essen nach Halberstadt gekommen sei, wo dann auch die Geburt des Sohnes stattgefunden habe.

      [no image in epub file]

      Abb. 5 (links): Auf der Schutzjudenliste von 1690 erscheint Berend Lehmann (linke Spalte, 7. Eintrag) zum ersten Mal als Inhaber eines eigenen Brandenburgischen Schutzbriefes.

       Abb. 6 (rechts): Blatt mit den deutschen und den hebräischen Namen der Halberstädter Schutzjuden, vermutlich die Vorlage der jüdischen Gemeindevorsteher für die offizielle preußische Schutzjudenliste von 1691, Lehmann an 2. Stelle.