Berndt Strobach

Privilegiert in engen Grenzen


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befinden die beiden Räte nach erneuter Ortsbesichtigung, (vgl. Dok. 15), es handele sich zunächst einmal nicht um einen Neubau, wie er Juden zu jener Zeit verboten war, sondern nur um die Ersetzung eines vorhandenen Gebäudes. – Lehmann habe auch nicht einmal, wie er normalerweise gedurft hätte, die Trennmauer zwischen seinem und des Predigers Grundstück, die ihm gehört, als eine Wand seines Gartenhauses benutzt, sondern eine neue Wand aufführen lassen. Die „Contradiction“ des Predigers habe in diesem Punkt „keinen Grund“.

      Regen könne das Haus nur dann abhalten, wenn er „aus Mitternacht“ käme (also von Norden, eine für Halberstadt ungewöhnliche Wetterlage); die Gefahr der Überwindung der Stadtmauer sei nicht größer als bei vielen anderen Halberstädter Häusern. Die Distanz Fenster – Mauer betrage auch immerhin 6 Ellen (mindestens 3,60 Meter); vor der Mauer lägen ja auch noch der Stadtgraben und ein Teich. Also auch hier kann der Prediger nicht punkten.

      Auf jeden Fall zeigt die Sorge um seine Pflanzen , dass der Resident – vielleicht in Nachahmung seiner adligen Auftraggeber – ein Liebhaber besonderer Gewächse gewesen ist.

      Rechts (nördlich) schließt an den Komplex Schacht/Heister/Pott das Grundstück Rosenwinkel 18 an, heute Sitz der Moses Mendelssohn Akademie ( K ). Dass hier zu Lehmanns Lebzeiten noch nicht die Klaus untergebracht war, wird im nächsten Abschnitt erläutert.

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      Der „Resident“ ist gewillt, so heißt es weiter, „solches alte Häußgen aber umzuwerfen und an dessen und auch erwehnter wüster Stelle zwey Häußer von neuen zu bauen.“ In Anbetracht der Tatsache, „daß ihn diese von Grund aufzubauenden Häuser kein geringes kosten“ werden, bekommt er zusammen mit der Baugenehmigung des Domkapitels einen günstigen Erbenzinsvertrag. Dabei spielt es offenbar für das genehmigende Domkapitel keine Rolle, dass er bereits ein Haus (Bakenstraße 37, und zwar zu dieser Zeit links bewohnt, rechts im Bau [ A und B ]) besitzt, möglicherweise sogar zwei (dazu noch das Pottische ( M ), falls nicht bereits wieder verkauft).

      Er hat sich vorsichtshalber von dem Baumeister Wichmann nach erfolgter Besichtigung eine „relation“ geben lassen „daß solches alte Hauß nichts nütze“ und dass man unter Hinzunahme des „wüsten Garten Platzes“ in der Tat „zwey förmliche [normale] Häuser“ darauf bauen könne.

      Nach dem Kaufbrief unter Nr. 9 verkauft unter dem 21. August 1732 der Schutzjude Isaac Joel an Aaron Abraham sein „alhier in der Juden Straße zwischen denen [Häusern der] Schutz Juden Abraham Isaac und Lehmann Berendt innen [dazwischen] belegenes Wohnhaus nebst dazugehörigem Hofraum, Stallungen