Tobias Rothkegel

Praxishandbuch DSGVO


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der betroffenen Person erfolgen“.

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      Mithin enthält diese Vorschrift zwei voneinander zu unterscheidende Erlaubnistatbestände, die alternativ nebeneinander stehen:

       1. Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist.

       2. Die Verarbeitung ist zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.

       Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses

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      Möchte ein Unternehmen hingegen von den Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses abweichen, sollte dies datenschutzrechtlich zuvor geprüft und die tatsächlichen Gründe sowie die rechtlichen Argumente hierfür dokumentiert werden.

       a) Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragserfüllung

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       Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses

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