Irmgard Gleußner

Zivilprozessrecht


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als sog. Partei kraft Amtes die Forderungen des Unternehmens gegen säumige Kunden im eigenen Namen einklagen (§ 80 Abs. 1 InsO). Wesentliches Merkmal einer Partei kraft Amtes ist, dass sie fremdes Vermögen verwaltet und darüber verfügt. Im Prozess spiegelt sich diese Rechtsmacht wider. Statt des Rechtsträgers ist die Partei kraft Amtes prozessführungsbefugt. Parteien kraft Amtes sind außerdem der Nachlassverwalter (§§ 1984 Abs. 1 S. 3, 1985 Abs. 1 BGB), der Testamentsvollstrecker (§§ 2212, 2213 Abs. 1 S. 1 BGB) sowie der Zwangsverwalter (§ 152 Abs. 1 ZVG).

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      Lesen Sie zunächst § 265 ZPO in Ruhe durch. Der Gesetzestext enthält alle wesentlichen Informationen!

      Beispiel

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      bb) Gewillkürte Prozessstandschaft

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      Gewillkürte Prozessstandschaft:

       I. Liegt eine Ermächtigung des Rechtsinhabers analog § 185 Abs. 1 BGB vor?

       II. Ist der Anspruch abtretbar?

       IIIa. Liegt ein schutzwürdiges Eigeninteresse des Prozessstandschafters vor?

       IIIb. Ist die Prozessführung durch den Prozessstandschafter rechtsmissbräuchlich?

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      132

      

      Beispiel

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