Hans-Peter Schwintowski

Handbuch des Aktienrechts


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Kapitalerhöhung verpflichtet.[438]

      2.1.2.1 Bedienung von Wandelschuldverschreibungen

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      2.1.2.2 Zusammenschlüsse von Unternehmen

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      2.1.2.3 Bezugsrechte für Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung

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      Die Regelung ist jedoch wenig praxisrelevant, da Aktien an Mitarbeiter regelmäßig als genehmigtes Kapital ausgegeben werden.

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