Friedrich Schulz

Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit


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getrennt und die Sache der Hanse verraten. Die Verschiedenheit der städtischen Interessen beruhte nicht bloß auf der oben skizzierten verschiedenen Beteiligung an dem englischen Handel; es kam noch ein anderer wichtiger Unterschied zwischen dem Osten und dem Westen der Hanse hinzu, der englische Handel nach Preußen. Die englischen Kaufleute verkehrten im 14. und 15. Jahrhundert nur sehr wenig in den Hansestädten, dagegen unterhielten sie einen beträchtlichen Eigenhandel nach Preußen. Die preußischen Städte waren bestrebt, die englische Konkurrenz nicht zu mächtig werden zu lassen. Köln und seine Nachbarn zeigten aber wenig Lust, sich für diese preußischen Sonderinteressen einzusetzen und ihretwegen ihren gewinnreichen Handel mit England zu unterbrechen. Doch konnten sie es oft nicht verhindern, daß sie in den preußisch-englischen Gegensatz hineingezogen wurden. Hansisch-englische Konflikte waren oft nur preußisch-englische Konflikte.

      Die hansischen Kaufleute verdankten ihre bevorzugte Stellung in England hauptsächlich zwei Gründen, ihrer Tätigkeit als Handelsvermittler zwischen dem östlichen und dem westlichen Europa und der dynastischen Politik der englischen Könige. Obwohl Englands Handelsstand an Unternehmungsgeist und Rührigkeit dem der anderen Nationen durchaus nicht nachstand, lag im 14. und 15. Jahrhundert die englische Ein- und Ausfuhr zu einem sehr großen Teil in den Händen auswärtiger Kaufleute. Die englischen Könige haben wohl zuweilen versucht, den Handel und die Schiffahrt ihres Landes gegen die Fremden zu heben; aber dieses Ziel konsequent zu verfolgen, lag ihnen fern. Ihre von dynastischen Gesichtspunkten geleitete Politik und finanzielle Rücksichten hinderten sie, die Forderungen ihrer Kaufleute zu erfüllen und das Übergewicht des fremden Handels zu beseitigen. Sie sahen in der Handelspolitik in erster Linie ein Mittel, ihre Finanzen zu vermehren. Eine Beschränkung des auswärtigen Handels hätte aber gerade das Gegenteil bewirkt, die Zolleinnahmen vermindert. Es ist ferner schon öfter darauf hingewiesen worden, welche nachteiligen Folgen die zahlreichen äußeren und inneren Kriege für den englischen Handel hatten. Der hundertjährige Krieg mit Frankreich und die jahrzehntelangen Kämpfe der beiden Rosen nahmen die Kräfte des Landes so völlig in Anspruch, daß die gesunde Entwicklung des Handels und der Schiffahrt gehemmt wurde.

      Doch war es nicht bloß das eigene Interesse, welches die englischen Könige veranlaßte, den hansischen Handel zu begünstigen und zu fördern. Auch die große Mehrzahl des Landes wünschte eine Beschränkung des hansischen Verkehrs nicht. Die Hansen fanden wiederholt bei den weltlichen und geistlichen Großen Unterstützung gegen die Forderungen der englischen Kaufleute. Denn die Grundbesitzer und auch die Handwerker hofften einerseits durch die Konkurrenz der Fremden bessere Preise für ihre Erzeugnisse zu erzielen; andrerseits konnten und wollten sie auf die notwendigen Rohstoffe des östlichen Europa nicht verzichten, welche ihnen fast allein durch die Hansen zugeführt wurden. Solange daher die Hansen imstande waren, die Fremden von dem ostwestlichen Verkehr fernzuhalten und auf den englischen Märkten als die einzigen oder doch weitaus wichtigsten Vermittler der zahlreichen Rohstoffe des Ostens aufzutreten, war ihr Handel in England unentbehrlich.

       Inhaltsverzeichnis

      Die Hansen in England und die Engländer in Norwegen, Schonen

       und den Ostseeländern bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts.

      Deutsche Kaufleute verkehrten seit alters auf den englischen Märkten und erfreuten sich schon früh gesetzlichen Schutzes. Bereits unter König Ethelred II. (978-1016) wurden sie als Untertanen des Kaisers guter Gesetze würdig befunden wie die Bürger Londons selbst1. Auf ihre Stellung waren auch später die engen politischen und dynastischen Beziehungen zwischen England und Deutschland von nicht geringem Einfluß2. Die Annäherung Heinrichs II. an Friedrich Barbarossa, die Verschwägerung der Plantagenets mit den Welfen und im 13. Jahrhundert die Wahl Richards von Cornwallis zum deutschen König haben den deutschen Handel nicht wenig gefördert und ihm neue Freiheiten und Vergünstigungen eingebracht3.

      Die Kölner hatten unter den Deutschen die Führung. Sie waren schon unter Heinrich II. im Besitze eines eignen Hauses in London, der sogenannten Gildhalle, und hatten das Recht, eine staatlich anerkannte Genossenschaft, eine Hanse, zu bilden4. Bis ins 13. Jahrhundert wurde England allein von westdeutschen Händlern aufgesucht. Erst seit dieser Zeit kamen auch Kaufleute von der Ostsee dorthin. Den Kölnern und ihren Genossen war die neue Konkurrenz äußerst unangenehm, und sie suchten den Verkehr der Ostseestädte zu unterbinden, indem sie den Angehörigen jener den Beitritt zu ihrer Genossenschaft versagten oder wenigstens sehr erschwerten. Gegen ihre Plackereien erwirkte Lübeck 1226 zu seinen Gunsten einen Spruch des Kaisers, der die lübischen Kaufleute den Westdeutschen gleichstellte und sie von den unrechtmäßigen Abgaben beim Eintritt in die Hanse befreite5. Ob die Entscheidung des Kaisers großen Erfolg gehabt hat, wissen wir nicht. Die Lübecker setzten aber ihren Verkehr nach England fort und erwarben einige Jahrzehnte später dieselbe Freiheit, welche die Kölner bis dahin allein von allen Deutschen besaßen. 1266 verlieh Heinrich III. den Hamburgern und zu Anfang des nächsten Jahres den Lübeckern das Recht, nach dem Vorbilde der kölnischen im ganzen Reich eine Hanse zu haben6. Hierdurch wurde die Sonderstellung Kölns beseitigt. Das Nebeneinander der drei städtischen Genossenschaften ließ sich aber nicht lange aufrecht erhalten. Die Einzelhansen vereinigten sich bald zur Gesamthanse der Deutschen. Die näheren Umstände dieses Zusammenschlusses kennen wir nicht; wir sehen nur, daß seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die neue Genossenschaft als die Hanse der Deutschen (hansa Alemannie) erscheint7.

      Der Beginn des 14. Jahrhunderts brachte den Deutschen wie allen anderen Fremden neue wertvolle Zugeständnisse. Mit dem bestehenden Fremdenrecht vollständig brechend, verlieh Eduard I. 1303 allen in England Handel treibenden Kaufleuten ohne Unterschied der Nationalität gegen weitgehende Zollerhöhungen8 einen umfassenden Freibrief, die sogenannte carta mercatoria. Der König versprach den Kaufleuten, welche England besuchen würden, sicheres Geleit und Befreiung von allen Mauer-, Brücken- und Wegezöllen und gestattete ihnen, in allen Städten ihre Herberge selbst zu wählen und überall mit Einheimischen und mit Fremden Handel im großen zu treiben. Ihre in England gekauften Waren sollten die Kaufleute nach Belieben ausführen dürfen; ausgenommen waren nur die Länder, mit denen England im Kriege stand. Mehrere Bestimmungen des Statuts regelten ferner die rechtlichen Verhältnisse. Den Kaufleuten wurde zugesichert, daß ihre Klagen ohne Säumen erledigt und jede Lässigkeit der Beamten streng bestraft werden sollte. Außerdem sollte für sie in London ein Justiziar ernannt werden, vor dem sie ihre Schuldklagen erheben konnten, wenn sich die Sheriffs und Mayors in der Rechtspflege lässig zeigten. In allen Streitfällen zwischen einem Fremden und einem Engländer mit Ausnahme von Kapitalverbrechen sollte die Untersuchungskommission zur Hälfte aus Engländern, zur Hälfte aus Fremden bestehen9.

      Die Charte von 1303 hatte aber nicht lange Bestand10. Die weitgehende Begünstigung des fremden Handels erregte in dem englischen Kaufmannsstande große Erbitterung und rief nach Eduards I. Tode eine Reaktion hervor. Der schwächliche Eduard II. sah sich bald genötigt, die carta mercatoria aufzuheben und das alte Fremdenrecht wiederherzustellen. Der Haß der Engländer richtete sich vornehmlich gegen die Italiener, welche damals in England nicht bloß im Handel und im Geldgeschäft tätig waren, sondern auch in der Münz- und Zollverwaltung und als diplomatische Agenten Verwendung fanden. Nicht so sehr wurden die deutschen Kaufleute von dem Umschwung getroffen.