bestätigen11. Wenige Jahre später erlangten sie sogar, obwohl die Bewegung gegen die Fremden noch anhielt, neue wertvolle Freiheiten. Am 7. Dezember 1317 erneuerte Eduard II. den deutschen Kaufleuten von der Gildhalle zu London die ihnen von seinen Vorfahren verliehenen Rechte und bestimmte, daß sie von der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen, an denen sie nicht persönlich beteiligt waren, frei sein sollten12.
1327 bestieg der energische und tatendurstige Eduard III. den englischen Thron. Der neue König zeigte sich von Anfang an den fremden Kaufleuten, auf deren finanzielle Unterstützung er für seine hochfliegenden Pläne gegen Frankreich zu nicht geringem Teil angewiesen war, sehr gewogen und ließ ihrem Handel stets Schutz und Förderung zuteil werden. Er erneuerte den Fremden nicht bloß die carta mercatoria, sondern erweiterte auch ihre Rechte und Freiheiten13.
Von besonderer Bedeutung wurde Eduards III. Regierung für die Stellung der hansischen Kaufleute. Der Ausbruch des englisch-französischen Krieges gab nämlich einigen rheinisch-westfälischen Kaufleuten Gelegenheit, sich auf dem Gebiet des internationalen Geldgeschäfts zu betätigen, von dem sich die norddeutschen Kaufleute sonst ferngehalten haben. Wir wollen hier nicht die Geldgeschäfte im einzelnen verfolgen, die eine Anzahl westdeutscher Kaufleute in den vierziger und fünfziger Jahren mit Eduard III. von England gemacht hat. Einige Beispiele mögen genügen. Nachdem die Hansen Eduard III. schon wiederholt kleinere Summen vorgestreckt hatten14 bildete sich 1339 aus Dortmunder, Kölner, Wipperfürther und anderen westdeutschen Kaufleuten ein Finanzkonsortium, das mehrere Jahre lang das Geldgeschäft im Großen betrieb. Im Mai 1340 schuldete der König dem Konsortium schon 18 100 £. Wenig später versprach dieses ihm weitere 8300 £ vorzustrecken15. In der Mitte der vierziger Jahre lösten rheinisch-westfälische Kaufleute die Kronen und Kleinodien des englischen Königs wieder ein, welche dieser dem Erzbischof von Trier und Kölner Bürgern hatte verpfänden müssen16. Diese Geldgeschäfte wickelten sich in derselben Form ab wie die früheren und gleichzeitigen mit italienischen und englischen Kaufleuten. Für ihre Darlehen erhielten die Kaufleute die Erlaubnis, ein bestimmtes Quantum Wolle zollfrei ausführen zu dürfen, oder der König überließ ihnen die Einnahmen aus den Zöllen und den königlichen Bergwerken, bis das Darlehen getilgt war17.
Hansen hat neuerdings in seinem Aufsatz "Der englische Staatskredit unter König Eduard III. und die hansischen Kaufleute" gezeigt18, daß bisher die Beteiligung der westdeutschen Kaufleute an den Geldgeschäften Eduards III. stark überschätzt worden ist, daß besonders nicht davon die Rede sein kann, daß die Hansen damals an die Stelle der Italiener getreten seien und den englischen Geldmarkt beherrscht hätten. Eduard III. fand vielmehr, als er den Krieg gegen Frankreich begann, bei den italienischen Firmen, die seit mehr als einem Jahrhundert die Bankiers der englischen Könige waren, und bei einigen englischen Kaufleuten die reichlichste Unterstützung. Die Summen, die ihm die hansischen Kaufleute vorstreckten, erreichten niemals die Höhe der Darlehen, welche die Bardi und Peruzzi und William de la Pole dem Könige gewährten19.
Aber wenn auch die Ansicht falsch gewesen ist, daß um 1340 die Hansen die Beherrscher des englischen Markts waren, so bleibt doch die Tatsache bestehen, daß das erste und einzige Hervortreten hansischer Kaufleute im internationalen Geldgeschäft auf die Stellung der Hanse in England von größtem Einfluß geworden ist20. Eduard III. vergaß es den Hansen nicht, daß einige von ihnen ihm in einem Augenblick, wo sich seine Finanzen in einem Zustande höchster Zerrüttung befanden, mit ihrem Vermögen beigesprungen sind. Er bewahrte ihnen seine Gunst und sein Wohlwollen während seiner ganzen Regierung und schützte ihren Handel vor Bedrückungen und Gewalttaten21. Seiner freundlichen Haltung hatten es die hansischen Kaufleute vor allem zu danken, daß die Gültigkeit der carta mercatoria ihrer Genossenschaft allein von allen Fremden gesichert blieb. Eduard III. erkannte wiederholt die Berufung der Hansen auf die Fremdencharte an und befahl seinen Beamten, jene in den dort festgesetzten Freiheiten nicht zu beschränken22. Als 1347 der Zoll auf englische Tuche und Worsteds erhöht wurde, verweigerten die hansischen Kaufleute die Leistung der neuen Abgabe und baten den König, sie von dem ungewohnten Zoll, der den Abmachungen der carta mercatoria widersprach, zu befreien. Eduard erkannte ihre Forderung als zu Recht bestehend an und wies wiederholt die Zolleinnehmer an, von den Hansen bei der Ausfuhr englischer Tuche nur den alten, in ihren Privilegien festgesetzten Zoll zu erheben23.
Daß die Charte von 1303 um die Mitte des Jahrhunderts ein hansisches Spezialprivileg geworden ist, läßt auch die Form erkennen, in der sie seit dieser Zeit den Hansen bestätigt wurde. Am 28. Juni 1354 erneuerte Eduard III. den hansischen Kaufleuten auf drei Jahre einige Bestimmungen der carta mercatoria und die ihnen von Eduard II. verliehenen Freiheiten in einem einzigen Privileg24. Diese Verbindung der carta mercatoria mit den hansischen Sonderprivilegien zu einer Privilegiumsurkunde ist seitdem dauernd geblieben25.
Weitgehende Freiheiten waren den hansischen Kaufleuten durch ihre Privilegien eingeräumt. Sie waren seit der Mitte des 14. Jahrhunderts besser gestellt als alle anderen Fremden, in manchen Dingen sogar besser als die englischen Kaufleute selbst26. Diese Bevorzugung der Hansen entsprach aber nicht bloß den Interessen des Königs, sie wurde auch von der großen Mehrzahl des Landes gebilligt. Denn der hansische Handel hatte damals für England große Bedeutung, da er den englischen Markt mit unentbehrlichen Rohstoffen und wertvollen Erzeugnissen des ausländischen Gewerbefleißes versorgte. Leider reicht das statistische Material, das wir besitzen, nicht aus, um den hansischen Handel mit dem englischen und dem der ausländischen Kaufleute vergleichen zu können. Doch so viel sehen wir, daß die hansischen Kaufleute an dem Warenaustausch zwischen England und den anderen nordeuropäischen Ländern stark beteiligt waren. Aus dem östlichen Europa, aus Preußen und Niederdeutschland brachten sie nach England Pelzwerk, Asche, Pech, Teer, Wachs, Terpentin, Harz, Osemund, Kupfer, ungarisches Eisen, die verschiedensten Arten von Holz wie Eibenholz, Klappholz, Knarrholz, Koggenborten, Wagenschoß, Ruder, Masten, Dielen, auch Erzeugnisse der Holzindustrie wie Schreibpulte, hölzerne Teller, Schüsseln, Fässer, ferner Roggen, Weizen, Gerste, Mehl, Hülsenfrüchte, Flachs, Garn, Leinwand, Kopftücher, Schuhe, Bier und Malz, aus Westdeutschland führten sie vor allem Wein ein, daneben kölnische Seide, westfälische Leinwand, Waid, Krapp, Drogen, Waren aus Stahl, Messing, Kupfer und Silber, darunter die bekannten Dinanter Metallwaren. Den Handel Englands mit Norwegen und den Heringsmärkten auf Schonen hatten, wie wir noch sehen werden, seit der Mitte des 14. Jahrhunderts die hansischen Kaufleute fast ganz in den Händen. Aus diesen beiden Ländern brachten sie nach England vor allem Heringe, Seefische, Tran, Pelzwerk27. Auch die wichtigen Erzeugnisse des südlichen Frankreichs, Wein, Salz und Waid, kamen in nicht geringer Menge durch hansische Kaufleute und Schiffer auf die englischen Märkte28.
Über die Größe der hansischen Ausfuhr aus England können wir einige genauere Angaben machen. Der wichtigste Exportgegenstand war im 14. Jahrhundert noch die Wolle. Von dieser führten die Deutschen in den Jahren 1339-1342 aus den drei Häfen London, Boston