ob und wie diese Asymmetrie gegebenenfalls aufzuheben sei (vgl. Gängler 2011:615).
Subjektive Wirklichkeitskonstruktion
Ein wesentliches Moment um die Asymmetrie zu reduzieren besteht darin, dass Professionelle davon ausgehen und anerkennen, dass ihre eigene Sichtweise auf einen Fall, auf eine Situation kaum mit derjenigen der Klientin übereinstimmen wird – oder allgemeiner formuliert: Wenn sie anerkennen, dass es keine neutrale Situationsbeschreibung gibt, sondern Wirklichkeit immer subjektiv konstruiert ist. Was Menschen bei der Aufgabe ihrer Alltagsgestaltung als gelingend und was sie als problematisch empfinden, das ist das Ergebnis ihrer individuellen Sicht der Wirklichkeit; die Sozialarbeiterin wird als außenstehende Beobachterin vielleicht eine andere Wahrnehmung, Beschreibung und Erklärung der Situation haben. Grundsätzlich müssen die Sichtweisen unterschiedlicher Beteiligter in ihrer Andersartigkeit als gleichwertig anerkannt werden (vgl. von Spiegel 2013:255). Dazu gehört, dass Professionelle einerseits versuchen, die Perspektive der Klienten zu erfragen und zu erfassen und sie vor dem Hintergrund ihres subjektiven Bedeutungskontextes zu rekonstruieren, und dass sie andererseits ihre eigene Sichtweise als ebenfalls subjektive Wirklichkeitskonstruktion erkennen und diese transparent in den Aushandlungsprozess mit Klienten einbringen (vgl. von Spiegel 2013:29).
Das Strukturmerkmal Koproduktion macht deutlich, dass eine Dienstleistung in der Sozialen Arbeit ohne Zutun des Klienten nicht zustande kommen kann, dass diese Leistung unabdingbar eine durch Sozialarbeiterin und Klient gemeinsam produzierte Leistung ist. Dies verweist auf die Notwendigkeit von Kooperation: Professionelles Handeln zeichnet sich aus durch gemeinsames Handeln von Sozialpädagoge und Klientin, durch die Ausrichtung auf ein gemeinsam ausgehandeltes Ziel. Deshalb gehört der Wille zur Kooperation mit Klienten unabdingbar zum professionellen Selbstverständnis. Da die Kooperationsbereitschaft jedoch auf Seiten der Klienten nicht in jedem Praxisfeld vorausgesetzt werden kann, müssen Professionelle der Sozialen Arbeit willens und in der Lage sein, um diese Kooperationsbereitschaft zu werben und sie zu ermöglichen.
Ein dialogischer Verständigungs- und Aushandlungsprozess ist nur auf der Basis einer gelingenden Beziehung zwischen Sozialpädagogin und Klient unter den strukturellen Bedingungen von Asymmetrie möglich. Wie diese Arbeitsbeziehung theoretisch konzipiert wird, soll deshalb in einem gesonderten Kapitel dargelegt werden (
3.2.5 Involviertheit der Professionellen als ganze Person
Wir haben festgestellt, dass personenbezogene soziale Dienstleistungen auf die ganze, untrennbare Person eines Klienten bezogen sind. Zugleich ist auch die Sozialpädagogin als ganze Person in diese Arbeitsbeziehung involviert. Diese Beteiligung des Professionellen als ganze Person verweist noch einmal – und von einer anderen Seite her – darauf, dass professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit nicht auf die Anwendung von Methoden reduziert werden kann. Vielmehr stellt der Professionelle die Einheit von Theorie und Praxis in seiner Person, in seinem Handeln und in der Interaktion mit Klienten her (vgl. u. a. Gildemeister/Robert 1997:27). Von Spiegel bezeichnet diesen strategischen und reflektierten Einsatz der eigenen beruflichen Persönlichkeit mit »Person als Werkzeug« (2013:74). Bereits Alice Salomon hat die Persönlichkeit als »wesentliches Hilfsmittel« (Salomon 1926, zit. in Niemeyer 1999:133) bezeichnet. »Pädagogisches Handeln vermittelt sich – dies ist eine der ältesten pädagogischen Weisheiten – im Wesentlichen über die Person des Pädagogen« (Niemeyer 1999:153). Als Person tritt sie in Kontakt zu einem Klienten, verkörpert sie das institutionelle Angebot und gestaltet sie die professionelle Beziehung. In diese Beziehungsgestaltung fließt fachliches Wissen über Arbeitsbeziehungen mit ein, zugleich ist sie geprägt von der Persönlichkeit der Sozialarbeiterin.
Einer weinenden Frau in einem Beratungsgespräch zuzuhören und sie zu trösten, in einem Jugendtreff in einen Streit einer Gruppe männlicher Jugendlichen, der in Gewalt auszuarten droht, einzugreifen – solche Situationen berühren die Emotionen eines Sozialpädagogen unmittelbar, und die Art und Weise, wie Sozialpädagogin A und Sozialpädagoge B handeln, hat viel zu tun mit deren biografischen Erfahrungen.
Seit die Idee des ›geborenen Erziehers‹ verworfen und die Notwendigkeit von Ausbildung in der Sozialen Arbeit anerkannt ist, ist der Zusammenhang von Biografie und Professionalität in der Sozialen Arbeit ein Thema. Sozialarbeiter müssen in der Lage sein, eine reflexive Distanz zur eigenen Biografie herzustellen. »Eine auf die Profession bezogene biografische Selbstreflexion und Selbstdistanzierung bedeutet die kritische Auseinandersetzung mit den biografischen Anteilen im beruflichen Handeln, d. h. die kritische Auseinandersetzung mit sich selbst, mit dem eigenen Wissen sowie den eigenen Erfahrungen, Orientierungs-, Deutungs- und Relevanzsystemen«, halten Grasshoff/Schweppe (2009:310) fest. Dies kann insbesondere während des Studiums eine große Verunsicherung mit sich bringen. Die »biografische Zumutung« (ebd.) beschränkt sich allerdings nicht auf die Ausbildung. Auch in der späteren beruflichen Tätigkeit ist die Konfrontation mit sich selbst, mit der eigenen Sicht auf die Welt und insbesondere den eigenen Gefühlen in der Begegnung und Auseinandersetzung mit Klienten nicht zu umgehen. Bereits 1964 hat Ruth Bang darauf hingewiesen, dass aus dieser Selbstbetroffenheit eine »Verantwortung des Sozialarbeiters sich selbst gegenüber, eine Verantwortung, die bewusst darauf gerichtet ist, Sorge dafür zu tragen, dass auch er in ausreichendem Masse Befriedigung erlebt« (ebd.:42) abzuleiten ist. Zu dieser Verantwortung gehört für sie auch die Auseinandersetzung mit den eigenen destruktiven Gefühlen, Gedanken und Impulsen (vgl. ebd.:48). Selbstverantwortung und Zufriedenheit sieht Bang als Aspekte seelischer Gesundheit.
Das Nachdenken über sich selbst, über die Involviertheit der eigenen Person in das professionelle Handeln – die Fähigkeit zur Selbstreflexion mithin gilt denn auch unstrittig als ein zentrales Moment im professionellen Handeln und als Kernelement von Professionalität. Supervision als Gefäß, in dem Selbstreflexion ermöglicht wird, ist deshalb für die Kompetenzentwicklung wie auch für die Qualitätssicherung professionellen Handelns unabdingbar (vgl. u. a. Müller 2017:175 f.). Sie hat sich denn auch in der Sozialen Arbeit wie in keiner anderen Profession etablieren können, betont Gildemeister (1992:211). Die Sozialarbeiterin müsse ihre Berufsrolle sozusagen ›selbst inszenieren‹; dies verlange ein hohes Maß an Flexibilität und Konfliktfähigkeit. Ohne einen Ort für die Reflexion gemeinsam mit andern Professionellen ist dies auf Dauer kaum zu leisten. Die Supervision sei »einer der wenigen Anker für die berufliche Identität« (ebd.), die sich institutionalisiert habe.
Weil der Sozialarbeiter im gemeinsamen Handeln mit Klientinnen und Klientensystemen als ganze Person beteiligt ist, weil er selbst als Person sein eigenes Arbeitsinstrument ist, deshalb ist die reflexive Auseinandersetzung mit eigenen Emotionen und der eigenen Biografie unabdingbar. Die Fähigkeit zu biografischer Selbstdistanzierung und zu stetiger Selbstreflexion ist ein wichtiger Bestandteil von Professionskompetenz. Ohne Settings einzurichten für die gemeinsame Selbstreflexion der Professionellen (Intervision, Supervision) kann eine Praxisorganisation Professionalität und Qualität nicht sicherstellen.
3.3 Zusammenfassung der Erkenntnisse
Der Anspruch auf ein eigenständiges Professionalitätsmodell ist schon in den Anfängen der Sozialen Arbeit gestellt und begründet worden. Die Exklusivitätsmerkmale klassischer Professionen sind für die Soziale Arbeit unerreichbar. Ausgangspunkt für die Bestimmung eines eigenständigen Professionalitätsmodells sind die spezifischen Konstitutions- und Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit und die daraus folgenden Strukturprobleme des Handelns. Professionelles Handeln zeichnet sich aus durch Ausbalancieren struktureller Widersprüchlichkeiten.
Geringe Spezialisierung, fehlende Monopolisierung des Handlungsfeldes, eine systematisch unklare Zuständigkeit – bezeichnet als diffuse Allzuständigkeit für komplexe Probleme – sind konstitutiv für die Soziale Arbeit. Die Bewältigung von Ungewissheit – worum es geht in einem Fall, welche Unterstützung nötig ist, was in der eigenen Zuständigkeit liegt – gilt daher als Kern professioneller Handlungskompetenz. Die Unterstützungsaufgabe kann oft nur in Zusammenarbeit mit anderen Berufen und Professionen realisiert werden.