Andrea Hauser

Datenschutz im Krankenhaus


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Anhaltspunkte« für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Da die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall sehr schwierig und komplex sein kann, haben Ärzte gemäß § 4 Abs. 2 KKG gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.146

      Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sieht § 4 KKG ein abgestuftes Verfahren vor: Ärzte oder Angehörige eines anderen Heilberufes sollen zunächst die Situation mit dem betroffenen Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten erörtern und gegebenenfalls bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hat dies keinen Erfolg und kann die Kindeswohlgefährdung nicht anders abgewendet werden, besteht die Befugnis, das Jugendamt zu informieren. Hierauf sind die Betroffenen vorab hinzuweisen, es sei denn, der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen wird damit in Frage gestellt.

      9.7 Rechtliche Grundlage für eine Einschaltung der Polizei

      Für eine Einschaltung der Polizei bietet das Bundeskinderschutzgesetz hingegen keine Grundlage. Hierfür kommt als Rechtfertigung nach wie vor allein der sogenannte rechtfertigende Notstand gemäß § 34 StGB in Betracht.

      9.7.1 Notstandslage

      9.7.2 Wiederholungsgefahr

      9.8 Inhalt der Anzeige

      9.9 Dokumentation

      Darüber hinaus ist eine ausführliche Dokumentation insbesondere mit Blick auf mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen empfehlenswert. Insbesondere die Gründe für das Bestehen eines Verdachts auf Kindesmisshandlung sollten sorgfältig dokumentiert werden (typisches Verletzungsbild; Schwere einer Verletzung; Feststellung älterer Verletzungen, die nicht mit dem aktuellen Unfallgeschehen erklärt werden können etc.). Es sollte beispielsweise auch dokumentiert werden, dass in einem abgestuften Verfahren, wie im Bundeskinderschutzgesetz vorgesehen, zunächst versucht wurde, die Situation im Gespräch mit den Personensorgeberechtigten zu klären und wie diese darauf reagiert haben. Darüber hinaus sollten