Andrea Hauser

Datenschutz im Krankenhaus


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      3.3 Fremdes Geheimnis

      Grundsätzlich ist der Begriff des Geheimnisses weit auszulegen. Er umfasst z. B.

      • die Art der Krankheit und deren Verlauf, Anamnese, Diagnose, Therapie und Prognose;

      • psychische Auffälligkeiten, körperliche und geistige Mängel;

      • Patientenakten, Röntgenaufnahmen;

      • Untersuchungsmaterial und Untersuchungsergebnisse sowie

      3.4 Kenntnis im Rahmen der ärztlichen Funktion

      3.5 Unbefugtes Offenbaren

      • gesetzlichen Vorschriften, die eine Offenbarung des Geheimnisses vorschreiben oder erlauben (gesetzliche Offenbarungsbefugnisse oder -verpflichtungen),

      • aus der Einwilligung des Betroffenen oder

      • aus anderen Rechtsinstituten (Wahrnehmung berechtigter Interessen, rechtfertigender Notstand) ergeben.