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Bilanzbuchhalter-Handbuch


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       Bei Wertpapieren des Umlaufvermögens:

      Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens

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      bzw.

      Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

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a)1401 Objektsteuern:

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      Einzelunternehmen und Personengesellschaften belasten die Grundsteuer i. d. R. dem Konto „Haus- und Grundstücksaufwendungen”.

b)1402 Verkehrsteuern (ohne Umsatzsteuer):

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c)1403 Verbrauchsteuern:

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d)1404 Grunderwerbsteuer:

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      *) Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 schließt die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer aus.

      1405Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet:

Das Inland, das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich der Zollausschlüsse und der Zollfreigebiete.
Das Gemeinschaftsgebiet, das ist das Inland zuzüglich aller anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedstaaten gelten. Übriges Gemeinschaftsgebiet ist das Gemeinschaftsgebiet ohne Inland.
Das Drittlandsgebiet, das Gebiet, das weder zum Inland noch zum übrigen Gemeinschaftsgebiet gehört.

      1406Für die Buchung der Umsatzsteuer müssen mindestens zwei Konten eingerichtet werden: die Konten „Vorsteuer” und „Umsatzsteuer”.

       Buchungen auf der Einkaufsseite:

      1407Dem Konto Vorsteuer werden die Umsatzsteuerbeträge aus den Eingangsrechnungen belastet. Das Finanzamt erstattet die Vorsteuerbeträge (§ 15 i. V. mit § 16 Abs. 2 UStG). Das Konto Vorsteuer ist ein Konto innerhalb der sonstigen Forderungen (Sonstige Vermögensgegenstände).

      1408 1408 Buchung von Eingangsrechnungen für

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       Buchungen auf der Verkaufsseite:

      1409Auf der Habenseite des Kontos Umsatzsteuer werden die Umsatzsteuerbeträge aus den Ausgangsrechnungen erkannt. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird an das Finanzamt abgeführt. Das Konto Umsatzsteuer ist ein Konto innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten.

      1410 1410

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      Aus den Konten der Buchhaltung müssen ersichtlich sein (§ 22 UStG, §§ 63 f. UStDV):

die Höhe der Vorsteuer,
die Höhe der Umsatzsteuer,
die vereinbarten Entgelte (Umsatzerlöse) getrennt nach Steuersätzen.

      Führt das Unternehmen Umsätze mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen aus, sind die Konten nach Umsatzsteuersätzen entsprechend aufzuteilen.

       Ermittlung der Zahllast und des Vorsteuerüberhangs:

      1411Aus den beiden vorhergehenden Beispielen ergibt sich jeweils eine Forderung gegenüber dem Finanzamt (247 €) und eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt (380 €). Forderungen und Verbindlichkeiten dürfen in diesem Falle saldiert werden. Das Konto mit dem kleineren Saldo wird zum Konto mit dem größeren Saldo abgeschlossen. Verbleibt dabei ein Saldo auf dem Konto Umsatzsteuer, liegt eine Zahllast vor.

      1412 1412

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      Das Konto Vorsteuer weist den kleineren Saldo aus. Es wird aufgelöst zum Konto Umsatzsteuer:

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      Bei Überweisung der Zahllast wird gebucht:

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      Liegt zwischen dem Monatsabschluss und der Überweisung der Zahllast ein Bilanzstichtag, so ist die Zahllast zu passivieren:

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      Fällt in der Abrechnungsperiode mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer an, wird der kleinere Saldo des Kontos Umsatzsteuer zum Konto Vorsteuer abgeschlossen. Das Konto Vorsteuer weist nun eine Forderung gegenüber dem Finanzamt aus. Dieser Forderungsbetrag wird Vorsteuerüberhang genannt.

      1413 1413

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      Bei Eingang des Vorsteuerguthabens auf dem Bankkonto wird gebucht:

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      Liegt zwischen dem Monatsabschluss und der Erstattung durch das Finanzamt ein Bilanzstichtag, ist die Forderung zu aktivieren:

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      1414Die Verbringung von Waren im Binnenmarkt muss nachvollziehbar sein. Deshalb sind im Rahmen der Abrechnung bestimmte Vorschriften zu beachten. Dazu gehören die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der Nachweis der Beförderung bzw. der Versendung.

      1415Die am Handel