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Ecclesiae et scientiae fideliter inserviens


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wie in der DDR schien es besonders angezeigt, durch entsprechende jurisdiktionelle Vorbehalte unerwünschte Einflussnahmen von politischer Seite tunlichst auszuschließen.

      4. Diözesansynoden

      Die Diözesansynode gehört zu den klassischen Beratungsorganen des Bischofs und kann auf eine lange kanonische Tradition zurückblicken. In einigen deutschen Bistümern wurden im relevanten Zeitraum reguläre Diözesansynoden abgehalten, wie sie im Codex Iuris Canonici festgelegt sind.16 Bereits vor dem Projekt der Gemeinsamen Synode für die Bundesrepublik Deutschland hat im Bistum Hildesheim 1968/69 eine Diözesansynode stattgefunden. Nach der Gemeinsamen Synode wurde in den deutschen Bistümern verständlicherweise für einige Zeit kein Bedarf gesehen, eine eigene Diözesansynode abzuhalten.

      Erst etwa ein Jahrzehnt später und bereits nach Inkrafttreten des CIC/1983 wurden wieder Diözesansynoden einberufen.17 Im Bistum Rottenburg-Stuttgart fand 1985/86, im Bistum Hildesheim 1989/90 und im Bistum Augsburg 1990 jeweils eine Synode statt. Danach trat wieder eine Pause von rund zwei Jahrzehnten ein; während dieser Phase fand in Deutschland keine Diözesansynode statt. Stattdessen wurden andere Formen diözesaner Versammlung und Beratung erdacht und durchgeführt; darauf ist gleich näher einzugehen. Das Bistum Trier wagte sich schließlich wieder an eine Diözesansynode, die von 2013 bis 2016 in verschiedenen Sitzungen tagte.18 Diese Synode beschloss ein Abschlussdokument mit dem Titel „heraus gerufen – Schritte in die Zukunft wagen“, in dem neue Ansätze in der Seelsorge postuliert und konkrete Anregungen dafür gegeben werden.

      Für das Gebiet der DDR ist die bereits angeführte Diözesansynode des Bistums Meißen zu nennen, die Bischof Otto Spülbeck (1904-1970) einberufen hatte und die von 1969 bis 1971 durchgeführt wurde. Diese Synode bildete, wie erwähnt, auch einen Ausgangspunkt für die landesweite Pastoralsynode.

      5. Synodenähnliche Einrichtungen auf Diözesanebene: Foren, Pastoralgespräche

      In einer Anzahl deutscher Diözesen wurden in den beiden Jahrzehnten um die Jahrtausendwende andere, zeitlich abgesteckte Beratungsvorgänge durchgeführt, die in mehr oder minder deutlicher Analogie zur Diözesansynode stehen. Die Entscheidung, solche neuen synodalen Institutionen zu schaffen, war dadurch motiviert, dass man die Diözesansynode für zu starr und nicht mehr zeitgemäß hielt. Die neuen Formen sollten eine größere Flexibilität und nicht zuletzt eine größere Beteiligung von Laien ermöglichen.19

      Für die Durchführung dieser diözesanen Quasi-Synoden, die unterschiedliche Bezeichnungen erhalten haben, wurden in den Bistümern jeweils eigene Ordnungen erlassen. Ein Diözesanforum wurde abgehalten im Erzbistum Freiburg 1990, im Bistum Regensburg 1994/95 und im Bistum Münster 1996/97. Die Erzdiözese München und Freising veranstaltete ein „Pastorales Forum“ (1991-1994).

      Andere Formen setzten sich in ihrer Gestalt etwas stärker von der kanonischen Diözesansynode ab. Im Erzbistum Köln wurde 1993 von Erzbischof Joachim Kardinal Meisner (1933-2017) ein Pastoralgespräch initiiert, das 1996 in eine Schlussversammlung mündete. In der Erzdiözese Bamberg ist 1997/98 ein ähnlicher Prozess durchgeführt worden. Im Bistum Würzburg fand von 1993 bis 1996 ein „Pastoraler Dialog“ statt.

      Die nicht nur in Deutschland zu beobachtende Tendenz, auf diözesaner Ebene neue, gewissermaßen parakanonische Institutionen der Beratung zu schaffen, die zeitlich begrenzt bestehen, trug dazu bei, dass der Apostolische Stuhl 1997 eine eigene Instruktion über die Einberufung und Durchführung der Diözesansynode erlassen hat.20 Dieses Dokument wollte einerseits positiv unterstützend wirken und den Bischöfen ein Hilfsmittel für die Diözesansynode an die Hand geben, andererseits aber auch die diversen parakanonischen Formen diözesaner Beratung zurückdrängen. Die Diözesansynode sollte als das klassische Forum der Beratung aller diözesanen Verantwortlichen gestärkt werden.

      Dennoch wurden in einigen deutschen Bistümern auch später noch weitere diözesane Beratungsprozesse durchgeführt, die sich in ihrer Anlage freilich etwas deutlicher von einer Diözesansynode abzuheben versuchten. Es handelt sich um die „Pastoralen Zukunftsgespräche“, die im Bistum Osnabrück 1997-2000 und im Bistum Magdeburg 2000-2006 stattfanden sowie um das Zukunftsforum des Erzbistums München und Freising in den Jahren 2008-2010.

      Inhaltlich befassten sich diese Institutionen vor allem mit konkreten Fragen der pastoralen Planung und der Zusammenarbeit im Bistum, insbesondere auch der Zusammenarbeit von Klerikern und Laien. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass in deutschen Diözesen auch viele theologisch ausgebildete Laien als Pastoral- oder Gemeindereferenten hauptberuflich in der Seelsorge mitarbeiten. Daher wurde Bedarf für eine tiefergehende Klärung von pastoralen Fragen gesehen, die sich nicht zuletzt aus einem zunehmend spürbar werdenden Priestermangel ergeben. Die Ergebnisse der Beratungen flossen in die Strukturplanungen der Bischöflichen Ordinariate für die Zukunft der Seelsorge ein.

      Es kamen bei diesen synodalen Vorgängen, aber auch bei den durchgeführten Diözesansynoden, bestimmte kirchliche Reizthemen, die vor allem in westlichen Ländern diskutiert werden, aber auf diözesaner Ebene gar nicht entschieden werden können, wiederholt zur Sprache. Namentlich handelt es sich um Fragen der Zulassung zum priesterlichen Amt, den Zölibat, den Diakonat der Frau oder die Situation der wiederverheirateten Geschiedenen.21

      6. „Gesprächsprozess“ der Deutschen Bischofskonferenz (2011–2015)

      Während nach der Wahl von Kardinal Joseph Ratzinger zum Bischof von Rom und Hirten der universalen Kirche im Jahre 2005, dem Weltjungendtag in Köln im selben Jahr und dem Besuch Papst Benedikts XVI. (2005-2013) in seiner bayerischen Heimat im September 200622 die katholische Kirche in Deutschland sich einer gesteigerten Aufmerksamkeit und Sympathie in der Gesellschaft erfreuen konnte, trat etwa zur Mitte des Pontifikats, wie man jetzt in der Rückschau sagen kann, diesbezüglich eine deutliche Wende ein. Die Kirche geriet nun in der deutschen Öffentlichkeit und besonders in den Medien stark unter Druck und sie verlor an Ansehen. Dafür waren vor allem zwei aktuelle Ursachen maßgeblich.

      Zum einen handelte es sich um den Versuch Papst Benedikts, durch Aufhebung der Exkommunikation für die vier Bischöfe der von Erzbischof Marcel Lefebvre begründeten Priesterbruderschaft St. Pius X. die Aussöhnung mit dieser schismatischen Gruppierung zu befördern.23 In Deutschland wurde dieser 2009 vorgenommene Akt faktisch nur unter der Überschrift einer „Rehabilitierung des Holocaust-Leugners Williamson“ von den Medien verbreitet und kommentiert. Denn einer der bislang exkommunizierten Bischöfe der Bruderschaft, der Brite Richard Williamson, hatte in einem Interview die Tatsache der Ermordung von ca. sechs Millionen Juden durch das NS-Regime in Zweifel gezogen. Dies überlagerte die öffentliche Wahrnehmung des Geschehens derart, dass das päpstliche Anliegen, der Einheit der Kirche zu dienen, weitgehend unbeachtet blieb. Die Kirche bzw. der Papst wurden als entweder politisch naiv oder zumeist als antisemitischen Haltungen zugeneigt dargestellt. Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel meldete sich damals öffentlich zu Wort und forderte Papst Benedikt zu einer deutlichen Klarstellung auf.

      Der zweite Grund für die erhebliche Verschlechterung des Ansehens der Kirche in der deutschen Öffentlichkeit war das Bekanntwerden von Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Kleriker bzw. im Bereich der Kirche im Jahr 2010.24 Zwar wurde sehr rasch deutlich, dass solche Verfehlungen und Verbrechen auch in ganz anderen sozialen Kontexten vorgekommen sind und es sich hierbei keineswegs um eine kirchliche Besonderheit handelt. Die öffentliche Aufmerksamkeit richtete sich jedoch vornehmlich auf tatsächliche oder angebliche kirchliche Täter. Das ungeschickte Agieren mancher Bischöfe förderte noch den fatalen Eindruck, man habe es mit einem speziell kirchlichen Problem zu tun.

      Jedenfalls stand die Kirche von außen, aber auch von Seiten mancher Gruppen von Gläubigen stark in der Kritik. Es wurde sichtbar, dass in der deutschen Gesellschaft ein erhebliches Potential der Skepsis und sogar der Feindseligkeit gegenüber der katholischen Kirche vorhanden ist, das durch skandalöse Ereignisse und deren konzentrierte mediale Präsentation rasch aktiviert werden kann. Ein großer Ansehens- und Vertrauensverlust auf Seiten der Kirche war die Folge. Die Zahl der Austritte aus der katholischen Kirche vor der staatlichen Behörde stieg merklich an.

      Vor diesem bedrängenden Hintergrund, einer schweren Krise der Kirche, und angesichts