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Ecclesiae et scientiae fideliter inserviens


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d. h. einen synodalen Vorgang ganz eigener und neuer Art. Er stand unter dem Titel „Im Heute glauben“.25 Auf zahlreichen Veranstaltungen in den Bistümern und auf der gesamtdeutschen Ebene sollten die Situation der Kirche erörtert und ihr Auftrag neu bewusst gemacht werden. Der Vorgang sollte sich über fünf Jahre, von 2011 bis 2015, hinziehen und dann zum Abschluss kommen. Die einzelnen Jahre wurden jeweils unter ein Leitthema gestellt, nämlich:

      • 2011: Im Heute glauben – Wo stehen wir?

      • 2012: Diakonia: Unsere Verantwortung in der freien Gesellschaft

      • 2013: Liturgia: Die Verehrung Gottes heute

      • 2014: Martyria: Den Glauben bezeugen in der Welt von heute

      • 2015: Im Heute glauben: Wo Gott ist, da ist Zukunft

      Dieser Gesprächsprozess vollzog sich nicht in Gestalt bestimmter rechtlicher Organe mit einem klar definierten Kreis von Mitgliedern, sondern stand weitestgehend offen für jene Personen, die sich an einer Beteiligung daran interessiert haben. In jedem Jahr wurden Foren veranstaltet, die sich mit dem jeweiligen Jahresthema auseinandersetzten. Diese Foren, die jeweils an einem anderen Ort stattfan den, führten jeweils etwa 300 Personen zusammen. Der Teilnehmerkreis war nicht völlig stabil. Es gab Teilnehmer, die bei allen Foren anwesend waren und so eine gewisse Kontinuität des Prozesses gewährleisteten, während andere, im Hinblick auf das jeweilige Thema und ihre besondere Kompetenz dafür, nur bei einer oder zwei Tagungen mitwirkten. Die Bischofskonferenz erteilte eigene Einladungen nur an 15 Teilnehmer, während die meisten von den Bistümern, entsprechend der jeweiligen Größe, entsandt worden sind.

      Auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken, die Deutsche Ordensobernkonferenz, der Deutsche Caritasverband, der Katholisch-Theologische Fakultätentag, die Geistlichen Gemeinschaften und weitere kirchliche Verbände konnten Teilnehmer benennen.

      Der Gesprächsprozess war nicht darauf ausgelegt, Beschlüsse zu fassen, sondern den innerkirchlichen Austausch und die Erneuerung der katholischen Kirche gemeinschaftlich zu fördern. Gerade dies ist aber auch das Anliegen und die Aufgabe von Synoden. Auch in der Beschreibung des Gesprächsprozesses als eines geistlichen Vorgangs trifft sich das Ereignis mit der klassischen Synode, die stets einen geistlich-liturgischen Charakter hat.

      Konkrete Ergebnisse und Wirkungen des Gesprächsprozesses sind insgesamt schwer fassbar. Die Initiative hat wohl dazu beigetragen, innerhalb der Kirche stärker aufeinander zuzugehen, getragen von der Erwartung, dass in diesem Dialog auch Gottes Dialog mit den Gläubigen zur Geltung kommt. Die Bischofskonferenz hat nach dem abschließenden bundesweiten Gesprächsforum, das am 11. und 12. September 2015 in Würzburg stattfand, einen Abschlussbericht vorgelegt, der den Vorgang lediglich allgemein beschreiben konnte.26

      7. Zusammenfassende Bemerkungen

      Der dargebotene Überblick über die Synoden und synodalen Prozesse, die in Deutschland seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil durchgeführt worden sind, zeigt zunächst, dass das synodale Element in Deutschland in diesen Jahrzehnten eine durchaus bemerkenswerte Beachtung gefunden hat. In verschiedenen Formen fanden Synoden und synodenähnliche Versammlungen statt und sollten das Leben und Zeugnis der Kirche fördern.27

      Mit Blick auf die Vielfalt der verschiedenen Formen fällt auf, dass die klassischen Institutionen des kanonischen Rechts eher eine untergeordnete Rolle spielen. Provinzialkonzilien gemäß c. 440 CIC fanden überhaupt nicht statt. Es wurden im fraglichen Zeitraum nur wenige Diözesansynoden gemäß der Ordnung des CIC durchgeführt, jedoch viele parakodikarische synodale Prozesse auf Diözesanebene in Gang gebracht. Auch die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland und die Pastoralsynode der Jurisdiktionsbezirke der DDR waren keine klassischen Plenarkonzilien gemäß der kanonischen Ordnung. Der Gesprächsprozess der Deutschen Bischofskonferenz, der in den Jahren 2011 bis 2015 organisiert worden ist, erinnert nur mehr recht entfernt an eine Synode.

      In jurisdiktioneller Hinsicht im engeren Sinne waren weder die eigentlichen Synoden noch die alternativen Beratungsorgane faktisch von großer Bedeutung. Unmittelbare Impulse zur partikularen Rechtsetzung sind von ihnen nicht ausgegangen. Gesetzgeber und Entscheidungsträger waren die Bischöfe bzw. die Bischofskonferenz. Mittelbar mögen die synodalen Organe allerdings auf die bischöfliche Gesetzgebung Einfluss genommen haben. Insgesamt ging es bei ihnen aber vor allem um die Förderung des innerkirchlichen Zusammenwirkens in Formen, die den Gläubigen in gewisser Weise von den staatlichen demokratischen Organen her vertraut sind.

      Die begrenzte Bedeutung der synodalen Organe in Deutschland mag auch damit zusammenhängen, dass hier auf allen Ebenen der Kirche ständig bestehende Räte und Gremien eingerichtet sind, die beratend und durch eigene Initiativen an der Gestaltung des kirchlichen Lebens beteiligt sind. Es bestehen das bundesweit agierende Zentralkomitee der deutschen Katholiken28 und Komitees der Katholiken in einzelnen deutschen Ländern wie in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.29 In allen Bistümern gibt es diözesane Katholikenräte30 sowie auf den weiteren kirchlichen Ebenen die Dekanatsund Pfarrgemeinderäte31, die regelmäßig aktiv sind. In ihnen haben die interessierten Laien und die kirchlichen Verbände ständig die Möglichkeit sich zu artikulieren und an der Gestaltung des kirchlichen Lebens verantwortlich mitzuwirken. Vor diesem Hintergrund scheint es erklärlich, dass das Bedürfnis zur Durchführung von Synoden in Deutschland insgesamt eher begrenzt geblieben ist.

      Die künftige Entwicklung der synodalen Tätigkeit in der katholischen Kirche in Deutschland wird nicht zuletzt davon abhängen, welche Wirkungen die eingangs erwähnte Forderung von Papst Franziskus nach mehr Synodalität mittel- und längerfristig in der gesamten Kirche erzeugt. Konkrete Perspektiven sind diesbezüglich indes noch kaum auszumachen.

      1 Vortrag an der Universität Katowice am 19. April 2018.

      2 Vgl. Witsch, Norbert, Art. Synodalität, in: Campenhausen, Axel von / Riedel-Spangenberger, Ilona / Sebott, Reinhold (Hrsg.), Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht (LKStKR), Bd. 3, Paderborn u. a. 2004, 642-644; Aymans, Winfried, Art. Synodales Prinzip, in: Haering, Stephan / Schmitz, Heribert (Hrsg.), Lexikon des Kirchenrechts, Freiburg im Breisgau / Basel / Wien 2004, 929f,; Santos, Manoel Augusto, Art. Sinodalidad, in: Otaduy, Javier / Viana, Antonio / Sedano, Joaquín (Hrsg.), Diccionario general de derecho canónico, Bd. 7, Navarra 2012, 341-345; Haering, Stephan, Autorität und Synodalität im Gesetzbuch der lateinischen Kirche, in: Böttigheimer, Christoph / Hofmann, Johannes (Hrsg.), Autorität und Synodalität. Eine interdisziplinäre und interkonfessionelle Umschau nach ökumenischen Chancen und ekklesiologischen Desideraten, Frankfurt am Main 2008, 297-320; Graulich, Markus, Synodalität als Kennzeichen einer missionarischen Kirche, in: Meckel, Thomas / Pulte, Matthias (Hrsg.), Ius semper reformandum. Reformvorschläge aus der Kirchenrechtswissenschaft (Kirchen- und Staatskirchenrecht 28), Paderborn 2018, 115-127.

      3 Zu Vorgeschichte und Verlauf des Konzils: Alberigo, Giuseppe / Wittstadt, Klaus (Bde. 1-3) / Wassilowsky, Günther (Bde. 4-5) (Hrsg.), Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils (1959-1965), 5 Bde., Mainz bzw. Ostfildern / Leuven 1997-2009; Marchetto, Agostino, Art. Concilio Vaticano II, in: Diccionario general de derecho canónico (Anm. 2), Bd. 2, 400-406 (Lit.).

      4 Acta Apostolicae Sedis (AAS) 107 (2015), 1138-1144, hier: 1140: “Una Chiesa sinodale è una Chiesa dell’ascolto, nella consapevolezza che ascoltare ‚è più che sentire‘. È un ascolto reciproco in cui ciascuno ha qualcosa da imparare. Popolo fedele, Collegio episcopale, Vescovo di Roma: l’uno in ascolto degli altri; e tutti in ascolto dello Spirito Santo, lo ‚Spirito della verità‘ (Gv 14, 17), per conoscere ciò che Egli ‚dice alle Chiese‘ (Ap 2, 7).”

      5 Vgl. zum Thema auch Demel, Sabine, Synoden – synodale Prozesse – Synodalität. Die nachkonziliare Entwicklung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, in: Rees, Wilhelm / Schmiedl, Joachim (Hrsg.), Unverbindliche Beratung oder kollegiale Steuerung? Kirchenrechtliche Überlegungen zu synodalen Vorgängen, Freiburg im Breisgau / Basel / Wien 2014, 68-86.

      6 Vgl. Aymans, Winfried, Das synodale Element in der Kirchenverfassung (Münchener theologische Studien, Kanonistische Abteilung 30), München 1970.

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