Ralf Klaßmann

Aktuelle Besteuerungsfragen für Krankenhäuser und Krankenhausträger


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u. E. ist auch insoweit »Üblichkeit« anzunehmen. Vgl. hierzu auch FM Sachsen-Anhalt, Erl. vom 11.06.2020 – 42 – S 0186 – 4, in dem die entgeltliche Überlassung von Fernsehgeräten und Telefonen als »unschädliche Annehmlichkeit« bezeichnet wird.