Ralf Klaßmann

Aktuelle Besteuerungsfragen für Krankenhäuser und Krankenhausträger


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Bestimmungen der Bundesländer regeln dies in unterschiedlicher Weise.

      Grundsätzlich sind die Behandlungsfälle dem wirtschaftlichen Bereich zuzuordnen, während die Verwahr- und Pflegefälle dem hoheitlichen Bereich zuzuordnen sind (Hoheitsbetriebe). Bei einem psychiatrischen Landeskrankenhaus ist unter Berücksichtigung dieser Merkmale aufgrund der Gegebenheiten im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Hoheitsbetrieb oder ein Betrieb gewerblicher Art vorliegt.