Ralf Klaßmann

Aktuelle Besteuerungsfragen für Krankenhäuser und Krankenhausträger


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Tod der unterstützten Person weiter als Wohnraum dienen soll, bewohnt

      

      II Zulässige Rechtsformen für steuerbegünstigte Krankenhausträger

      Für freigemeinnützige Krankenhausträger (mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland) kommen als Rechtsformen nur Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. Körperschaftsteuergesetzes in Betracht. Dies ist in § 51 Satz 2 AO ausdrücklich geregelt.