Luzern und den eidgenössischen Boten waren bereits in vollem Gang, 114 mit den Aufständischen fanden hingegen noch keine direkten Gespräche statt. Trotz der angespannten Lage liessen sich weder die Untertanen noch die Ratsherren zu gewalttätigen Aktionen hinreissen.115
Am dritten Tag der Belagerung, am 6. Juli, schickte die Obrigkeit schliesslich Boten zu den Belagerern vor die Stadt. Sie sollten in Erfahrung bringen, «was meinung sy da sigen, oder was sy an min herren vordrend».116 Die beiden Anführer der Aufständischen, Heid und Mieschbühler, wurden daraufhin in die Stadt gelassen. Ihre vorgetragenen Beschwerden richteten sich unter anderem gegen die intensivierte Territorialpolitik (Neuerungen im Bereich des Rechts), gegen die Bündnispolitik und gegen einzelne Franzosenfreunde im Rat.117 Sieben Räte wurden im Anschluss an diese Verhandlungen verhaftet, darunter auch Schultheiss Feer. Zwei der Verhafteten kamen allerdings nach kurzer Befragung wieder frei.118 Der Vorwurf an die Gefangenen war unmissverständlich: Man beschuldigte sie, «das sy an dem zug jn Nawerren oder disen kriegs sachen schuld tragen. Jtem, das sy pensioner wären vnd von deß Franzosen vnd Meylanders gesandten gaben vnd schenckungen gnomen haben söllten.»119
Noch am selben Tag zogen die Ämter ab. Zwei Tage später, am 8. Juli, wurden die Luzerner Beschlüsse auf der Tagsatzung diskutiert. Dazu gehörten unter anderem auch der erzwungene Einsitz der Ämter und Gemeinden an der Seite der Abgeordneten von Rat und Hundert in den Untersuchungsausschuss für die anstehenden Prozesse sowie die Ansetzung eines Prozesses für Heinrich Iberg vor einem eidgenössischen Schiedsgericht.120
Am 21. Juli gelangten die Verhandlungen im Beisein von 28 Boten aus elf Orten zum Abschluss. Die am 6. Juli vorgebrachten Forderungen beziehungsweise die schriftlich festgehaltenen Antworten der Stadt auf die Beschwerden wurden bereinigt, eine Pensionenordnung nach Berner Vorbild in die Bestimmungen integriert und der Vertrag offiziell aufgesetzt. Lediglich die Ausführungen zum Fall Iberg wurden gestrichen.121 Dieser war zwischenzeitlich vom eidgenössischen Schiedsgericht verhört und anschliessend verbannt worden. Er hatte überdies die gesamten Kosten der Plünderung seines Hauses sowie eine Busse von 1000 Gulden zu tragen. Die Untertanen drangen mit sämtlichen Forderungen durch. Sie erreichten die Weiterführung einer dezentralisierten Rechtsprechung, die Wahrung des alten Herkommens und sie erhielten die Zusage, dass das gegenwärtig gültige Amtsbuch bei Auftauchen des alten ersetzt werde.122
Noch während der Verhöre gegen die inhaftierten Ratsherren wurde der Ruswiler Landvogt Arnold Moser – «in yl vnd jn der hitz», wie Cysat meint – hingerichtet.123 In Anwesenheit der Amts- und Gemeindevertreter wurden die übrigen Gefangenen schwer gefoltert, und zwar so sehr, «das man sch[ultheiß] Feeren heim tragen muoßt vnd j st deß jn langer zyt nit wider komen.»124 Die Untersuchungen brachten eine Liste hervor, die die Namen derjenigen Räte enthielt, die von Frankreich Pensionen empfangen hatten. Das Dokument wurde jedoch nicht überliefert.125 Aufgrund der Beweislast verloren Schultheiss Petermann Feer und Seckelmeister Hans Ratzenhofer Amt und Ehre und hatten ausserdem hohe Geldstrafen zu entrichten.126 Ihre rasche Rehabilitation stiess an der Tagsatzung 1515 (und auch 1517) auf entschiedene Ablehnung.127 Glimpflicher kamen die anderen Angeklagten Jacob Schmid, Hans Feer und Ulrich Huser davon. Sie wurden wegen illegaler Söldnerdienste zu einer Busse von 300 Gulden verurteilt. Conrad Hasfurter ging gänzlich straffrei aus.128 Mit der Verurteilung der Ratsherren in Luzern kam die Unruhe in der Bevölkerung indessen noch nicht zu einem Stillstand, sondern schwelte im Zusammenhang mit dem Dijonerzug weiter.
Im Anschluss an die Prozesse verkündete die Obrigkeit den Entschluss, dass 1300 Luzerner an der Seite der übrigen Eidgenossen in Burgund einfallen sollten.129 Nach der erfolgreichen Belagerung Dijons und dem Friedensschluss mit Frankreich wurde an der Zürcher Tagsatzung vom 13. September jedoch berichtet, dass drei Eidgenossen vor Friedensschluss vermummt in die besetzte Stadt geritten seien.130 Zudem sollen 50 000 Kronen Soldgelder unterschlagen worden sein, «die im abzug von Dysion vsgeben sin söllen».131 Bei den Vermummten soll es sich um die drei Luzerner Renward Göldli, Jacob Schmid und Ulrich Huser gehandelt haben.132 Um die Jahreswende 1513/14 nahmen deshalb die Spannungen in Luzern erneut zu.133 Im Januar 1514 versammelte sich eine Handvoll Aufständischer auf einem Hof (Willisegg) nahe Willisau, wo man gemeinsam «ein nidlen essen» wollte.134 Die luzernischen Ämter wollten mit Hilfe der bernischen Nachbarn aus dem Simmen- und Saanetal nach Willisau und Luzern ziehen, um dort zu «ertöden, insunnders zu(o) Willisöw, wer inen werden möchte».135 Doch der geplante Überfall flog frühzeitig auf und 60 Personen wurden verhaftet. Trotz diesem Erfolg der Stadt beruhigte sich die Lage keineswegs. 10 000 Luzerner, Berner Oberländer und Aargauer wolle man zusammenbringen, so die Rede zweier Willisauer ein paar Wochen später, falls der Friede von Dijon nicht gehalten werde.136 Willisau nahm sich der Angelegenheit umgehend an.137 Die Anstrengungen der Landstadt blieben jedoch ohne Wirkung. Ende Mai sah sich Luzern gezwungen, die Tagsatzung um Schutz anzugehen.138 Im Herbst 1514 kam es zu einer erneuten Vermittlung, da sich die Ämter in St.Ulrich bei Ruswil versammelt hatten. Deren Vertreter erschienen am 30. Oktober an der Tagsatzung in Luzern. Dort stiessen ihre Anliegen allerdings auf wenig Verständnis, vielmehr machte die Stadt ihren Standpunkt unmissverständlich klar: Sie hatte von der permanenten Missachtung der am 21. Juli 1513 getroffenen Vereinbarung genug und wollte auch von möglicherweise unterschlagenen Soldgeldern im Zusammenhang mit dem Dijonerzug nichts wissen. Ausserdem liess die Stadt keinen Zweifel daran, dass sie keinesfalls ohne gesamteidgenössischen Auszug nach Frankreich ziehen werde, wie das die Aufständischen verlangt hatten. Hingegen zeigte sich die Obrigkeit bereit, über allfällige Rechtsansprüche der Ämter zu verhandeln. Man habe ja, so der Rat, inzwischen bereits mit Willisau und dem Entlebuch entsprechende Verträge geschlossen. Auch die Klage Ruswils über die mangelnde Kompromissbereitschaft der Stadt wies die Luzerner Obrigkeit entschieden zurück. Man sei den Anliegen aus Ruswil (und Rothenburg) immer offen gegenübergestanden. Für die Unruhen der letzten Monate machte die Obrigkeit allein Mieschbühler und Heid verantwortlich. Die Verhandlungen dauerten zwischen den Obrigkeiten und Ämtern noch mehrere Wochen an. Während in Luzern gestritten und gefeilscht wurde, kam es in Sursee und St.Ulrich zu weiteren geheimen Zusammenkünften unzufriedener Untertanen. Die Ämter stellten sich jedoch hinter die Stadt und schworen Treue und Gehorsam, wodurch ein geplanter Grossaufmarsch der Untertanen in Ruswil verhindert werden konnte. Anstatt 6000 kamen in Ruswil lediglich noch 300 Aufständische zusammen. Auch der anschliessende Versuch, die Unruhen nach Unterwalden und Bern zu tragen, scheiterte.139 Heid wurde nach weiteren Verhandlungen der Tagsatzung gefasst und enthauptet.140 Mieschbühler tauchte derweil im benachbarten Bern unter, um von dort aus seine letzten verzweifelten Aktionen zu planen.141 Der mit Ufhusen und Luthern geplante Überfall auf Willisau endete im Januar 1515 in einem Fiasko. Drei der Aufrührer wurden hingerichtet und über 50 Personen verhaftet.142 Mieschbühler entkam erneut. Seine Gefangennahme im November 1516 in Aarburg und die anschliessende Hinrichtung in Bern bedeuteten schliesslich das definitive Ende der Unruhen auf der Luzerner Landschaft.143
Die politischen Errungenschaften der Ämter im Zwiebelnkrieg waren von kurzer Dauer. «Da nun», schreibt ein selbst aus der Distanz von sechzig Jahren über den Ausgang der Unruhen sichtlich erleichterter Cysat, «die sachen widerumb gestillet, die zwen rechten houptvffwigler vnd redlifüerer Möschpüler vnd Heyd jren gebürenden lon empfangen vnd man angefangen den sachen nachsinnen, hatt man dahin trachtet, wie söllche der puren jn der vffruor vnbillich erlangte brieff vnd sachen wider heruß gebracht werden möchten.»144 In der Tat war es der Obrigkeit gelungen, die vierzehn Ämter zur Rückgabe der Spruchbriefe zu bewegen. Sie liegen heute wieder in der Luzerner Kanzlei – mit abgetrennten Siegeln. Allerdings ist der genaue Zeitpunkt der Rückgabe schwierig zu ermitteln. Die Aussage Cysats, dass die Rückgabe 1525 erfolgte, weil es angesichts der Reformation in Zürich zu einer Annäherung zwischen Obrigkeit und Untertanen gekommen sei, lässt sich nicht überprüfen. Jedoch befanden sich die Urkunden nachweislich spätestens 1536 wieder in Luzern.145
4 Die Unruhen in Solothurn
In Solothurn wurden im März 1513 erste Anzeichen für die Unzufriedenheit der Untertanen aktenkundig.