Rainer Huhle

Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46


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1943 die Leitung der Forschungsabteilung für Nazi-Deutschland innehatte. Zu den Aufgaben dieser Abteilung gehörte ausdrücklich auch die Zuarbeit für die NS-Prozesse.

      Die von den vier Mächten ausgearbeitete Anklageschrift trägt in allen wesentlichen Teilen die Handschrift der Amerikaner. Zu den meistdiskutierten Besonderheiten der Nürnberger Anklage gehört zum einen, dass sie nicht nur gegen (ursprünglich) 24 Personen, sondern auch gegen sechs Organisationen gerichtet war. Das zweite waren die vier Anklagepunkte Verschwörung, Angriffskrieg, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit, die bis auf den Punkt Kriegsverbrechen auch unter den Anklägern umstritten waren. Vor allem der Anklagepunkt der Verschwörung, der im Londoner Statut noch nicht als eigener Anklagepunkt enthalten war, wurde von Jackson mit großem Nachdruck vorgetragen.

      „Anklagepunkt 1: Verschwörung zum Zwecke der Weltherrschaft“

      „Anklagepunkt 2: Illegale Kriege und Aggressionen sowie die Verletzung internationaler Abkommen“

      „Anklagepunkt 3: Verletzung internationaler Regeln der Kriegführung“

      „Anklagepunkt 4: Verbrechen im Inland“

      In der Mitte seiner Rede, kurz ehe er auf das zu präsentierende Filmmaterial eingeht, macht Jackson seiner Empörung über die „Verkommenheit der Nazis“ einmal mehr mit Beispielen Luft: