medizinischen Experimente zur Sprache kamen, z.B. auch im Verhör Görings. SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Karl Wolff war 1. Adjutant Himmlers und sein Verbindungsmann zu Hitler, später der oberste SS-Kommandant und teilweiser Kommandierender der Reichswehr in Italien. Im Rahmen der “Operation Sunrise”,45 der Teilkapitulation der Wehrmacht in Italien, hatte er sich den Amerikanern übergeben. Vielen hatte er als der zweite Mann hinter Himmler in der SS gegolten. Warum stand dieser höchstrangige SS-Mann nicht in Nürnberg vor Gericht, sondern „nur“ Kaltenbrunner?
Die übliche Erklärung für die Auswahl der im IMT Angeklagten ist, dass sie die gesamte Elite der Naziherrschaft abbilden sollten, möglichst in ihren obersten Rängen. Auch dieses Prinzip geht letztlich auf Franz Neumann zurück, der im “Behemoth” vier Machtgruppen identifizierte, die aus seiner Sicht im Nationalsozialismus an die Stelle des Staates traten: Die Partei samt ihren Sonderorganisationen und dem Sicherheitsapparat; die Wehrmacht; die Bürokratie; und die Industrie.46 Gerade letzterer galt die Aufmerksamkeit des langjährigen Gewerkschaftsanwalts Neumann besonders, und das viel kritisierte Insistieren Jacksons auf der Anklage gegen Gustav Krupp im IMT, und notfalls ersatzweise dessen Sohn Alfried,47 lässt unschwer Neumanns Konzept erkennen,48 das in diesem Punkt ja auch Jacksons eigenen Erfahrungen als Leiter der amerikanischen Anti-Trust-Behörde entsprach.
Mit dieser Ausnahme spiegelte die Anklagebank allerdings durchaus das Konzept der Elitenrepräsentanz, obgleich sich auf der Anklagebank ein Göring sicher nicht auf einer Stufe mit Streicher gesehen hat. General Milchs Auftritt beim IMT als Zeuge statt als Angeklagter erklärt sich, wie die Zeugenauftritte anderer hochbelasteter Täter, durch die Anwesenheit der höherrangigen Keitel und Jodl, und immerhin wurde Milch im zweiten Nachfolgeprozess zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Wolff aber stand weder im IMT noch im Ärzteprozess auch nur als Zeuge vor Gericht, lediglich im Verfahren gegen das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt (als Pohl-Prozess bekannt) rief man ihn als Zeugen. 1948 wurde er schließlich in einem Entnazifizierungsverfahren zu einer kurzen Gefängnisstrafe verurteilt. Doch gehörte er später zu den wenigen hochrangigen NS-Tätern, die vor einem deutschen Gericht verurteilt wurden. Wegen Beihilfe zum Mord an 300.000 Juden erhielt er vom Münchner Landgericht 15 Jahren Haft, von denen er vier verbüßte.49
Warum also wurde dieser hochrangige SS-Mann, der sich in amerikanischem Gewahrsam befand, in den Nürnberger Prozessen nicht angeklagt? Neuere Forschungen haben dazu eine schlüssige Antwort. Die OSS-Chefs, insbesondere Allen Dulles, der die Kapitulationsverhandlungen mit Wolff geführt hatte, und General Donovan wollten vermeiden, dass Wolff Gelegenheit erhielt, öffentlich über Details der Kapitulationsverhandlungen zu sprechen, die hinter dem Rücken der Sowjetunion stattgefunden hatten.50 Ob Jackson selbst von den Gründen, warum Wolff nicht auf der Anklagebank sitzen sollte, informiert war, geht aus den veröffentlichten Akten nicht hervor. Die Episode wirft jedoch aufschlussreiches Licht darauf, dass die wichtigen Zuarbeiten des OSS und seines R&A Teams an das IMT auch einen Preis haben konnten.
Die Rede
Zwölf Jahre lang waren aus den Rundfunkempfängern in Deutschland aufpeitschende und hasserfüllte Reden gekommen. Am 21. November 1945 konnten die Deutschen erstmals wieder eine große Rede hören, die nicht aus dem Mund eines der vielen Hassproduzenten stammte. Manche reagierten enthusiastisch auf den Ton, wie zum Beispiel der Landesdirektor für Unterricht und Kultus in Nordbaden, Professor Franz Schnabel. Im Vorwort zu einer ersten Druckfassung von Jacksons Rede nennt dieser demokratisch und republikanisch gesinnte, 1936 zwangsemeritierte Historiker sie ein „Meisterwerk einer von tiefer ethischer Gesinnung getragenen Beredsamkeit“.51
„Dieser Redner erstrebt nicht durch die Macht der Sprache eine Herausstellung der eigenen Persönlichkeit, er will auch nicht andere durch Worte besiegen. Hier gibt es keine rhetorischen Explosionen. Was der Leser hier findet, ist eine Beredsamkeit, wie sie der angelsächsisch sprechenden Welt eigen und in ihr aufs Höchste ausgebildet ist: streng und verhalten gleiten die Gedanken am festen Faden dahin und lassen keine Lücken bestehen.“52
Ähnlich der amerikanische Romanautor John Dos Passos. „Jackson spricht langsam, mit ebenmäßiger Stimme, in einem erklärenden Ton. Nichts deutet darauf hin, dass er sich selbst für wichtiger hält als die Sache.“53 70 Jahre später sieht der Journalist Thomas Darnstädt einen eloquenten, klugen, schmeichelnden, nicht naiven, sondern berechnenden Paradejuristen und großen Pädagogen am Rednerpult, der es sogar schaffte „sein Publikum in eine Art Trance zu versetzen.“54
Im Folgenden wollen wir die Rede und ihre zentralen Begriffe und Argumente etwas nüchterner analysieren. Aufgabe und Ziel waren klar: Die Eröffnungsrede55 des Leiters der US-amerikanischen Anklagebehörde steht am Beginn des Gerichtsverfahrens gegen die Männer, die als Hauptverantwortliche des Systems vor Gericht standen. Als einziger der Hauptankläger hat Jackson offenbar seine Rede in den Wochen vor Prozessbeginn selbst geschrieben, teilweise sogar mit der Hand,56 natürlich, wie oben dargelegt, unter Rückgriff auf das Tatsachenmaterial und die Analysen, die der große Stab der amerikanischen Ankläger ihm zur Verfügung gestellt hatte.
Jacksons Rhetorik: „Die Nationen klagen an!“
Wen will Jackson mit seiner Rede überzeugen, wen spricht er an? Die Rede richtet sich zuerst an das Gericht, muss also eine überzeugende Prozessstrategie darlegen; dann natürlich an die Weltöffentlichkeit, die ein historisch-politisches Urteil über das NS-System erwartet, das noch vor kurzem Europa mit Gewalt beherrscht hatte; an die Kritiker zu Hause, die den Aufwand und den Nutzen des Unternehmens für die USA oder für eine zukünftige Welt hinterfragen; an die deutsche Öffentlichkeit, im Kontext der Bemühungen um eine “re-education”; und nicht zuletzt an eine skeptische völkerrechtliche Fachwelt.
Die Anklage trägt die Handschrift des Bundesrichters aus Washington. Hier im Saal 600 ist er aber zuerst der Sprecher des Kollektivs der Ankläger: Er spricht im „Wir-Ton“ – für die vier großen Nationen und die 17 weiteren Staaten, die sich dem Verfahren angeschlossen hatten. Damit erreicht er eine gewisse erhabene und geschichtlich-bedeutsame Tonlage. Blickt man auf die Liste der Länder und denkt an das Leid auch der „kleinen“ Völker Europas, dessen Ende erst kurze Zeit zurücklag, wird man den Ton nicht als zu pathetisch empfinden. Es sind eben nicht nur die Sieger des Krieges, die als Eroberer kamen, um „Gericht zu halten“. Die Anklage sprach auch im Namen der Staaten, die überfallen worden waren und sich seit 1942 gegen die Achsenmächte als „Vereinte Nationen“ zusammengefunden hatten. Sie alle waren Opfer der Verbrechen, die Wehrmacht, Einsatzgruppen, SS und Gestapo, begangen hatten.
In der Beschreibung dieses Systems will der Redner zunächst noch nicht ins Detail gehen. Seine an den Anfang gestellte, nicht in juristischen, sondern moralischen Begriffen vorgetragene Empörung über die „ausgeklügelte Bosheit“, über „das Böse“, über das, „was die Welt noch nicht gesehen hat“,57 soll deutlich machen, dass es hier, im Gegensatz zu aller juristischen Nüchternheit, um mehr geht als nur um einen Strafprozess mit der Verurteilung einzelner Täter. Jackson ist sich der Notwendigkeit, in diesem Verfahren ohne historisches Vorbild strenge Strafprozesslogik und innovative Weiterentwicklung des Völkerrechts ins Gleichgewicht zu bringen, ständig bewusst. Er verlässt den engen juristischen Bereich und stellt den Prozess in eine weltpolitische Perspektive, der er dienen will: Mit rechtlichen Mitteln, die den Nationen zur Verfügung stehen, müssen die Verantwortlichen für diese Verschwörung zum Angriffskrieg verurteilt werden, um ihn zukünftig zu verhindern. Dazu rückversichert sich Jackson mit dem regelmäßigen Bezug auf das Londoner Statut und auf die Stationen, die zu ihm geführt haben, beginnend mit den „Anweisungen“ (…) „seines“ Präsidenten Roosevelt.58 Aber auch wenn sie sich auf das „Wir“ der gemeinsamen London-Charta beruft, ist die Rede doch nicht nur als Konsens-Dokument zu lesen, sondern trägt Jacksons sehr persönliche Handschrift.
Woher kann das Gericht seine Legitimität und sein Verfahrensrecht nehmen?
Jackson kennt die Einwände und die Skepsis, die gegen die rechtlichen Grundlagen des IMT vorgebracht werden.