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Betriebliches Nachhaltigkeitsmanagement


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bzw. staatlicher Regelungen und dem wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Interaktionen (s. Zürn 1998). In diesem Zusammenhang werden demokratische Prozesse der Staaten nach und nach durch marktbezogene Austauschprozesse abgelöst, bisherige rahmengebende, politische Handlungsspielräume werden erweitert oder sogar von der Wirtschaft vorgegeben (s. Scherer 2000). Der Einflussbereich der Nationalstaaten verringert sich und die Macht multinationaler Unternehmen wächst. Damit ist die Globalisierung zum Teil mit verantwortlich dafür, dass sich die von der Politik und der Öffentlichkeit zugewiesene Verantwortung der Unternehmen für umweltorientierte und soziale Probleme auf internationale Ebene ausweitet und diese als treibende Kräfte für das Konfliktpotenzial der Globalisierung, wie beispielsweise Umweltzerstörungen und Ausbeutungen, angeprangert werden (s. BMU und UBA 2001). Multinationale Unternehmen stehen daher einer sich ausweitenden Legitimationskrise gegenüber (s. Müller und Seuring 2007; Müller und Nofz 2008).

      Insgesamt wird derzeit weltweit – mit unterschiedlichen Positionen – intensiv über die wirtschaftlichen, umweltbezogenen und sozialen Folgen der Globalisierung diskutiert. Diese können in zwei Gruppen differenziert werden: die Globalisierungsgegner und die Globalisierungsbefürworter. Die Globalisierungsgegnerweisen auf die Auswirkungen der Globalisierung für den Zusammenhalt und das Funktionieren unserer menschlichen Gesellschaft hin (s. Altvater und Mahnkopf 1996). Sie sind der Meinung, staatliche Politik stehe in der Verantwortung, negativen Konsequenzen der Globalisierung entgegenzuwirken und diese zu reduzieren. Dagegen sind die Globalisierungsbefürworter der Meinung, politische Entscheidungen müssten den Marktkräften stärker untergeordnet werden, um die Effizienz der Ressourcenallokation zu erhöhen. Der nationale Staat stehe in Konkurrenz mit dem internationalen Wettbewerb und besitze kein Recht, sich hinter wettbewerbsbeschränkenden Schutzwällen zu verstecken. Er habe vielmehr die Pflicht, Wettbewerbsschranken abzubauen und zu verhindern (s. Donges 1995, 1998). Im Rahmen der Finanzkrise hat insbesondere in den vergangenen Jahren die Gruppe der Globalisierungsgegner enormen Auftrieb bekommen.

      Multinationale Unternehmen stehen im Mittelpunkt des Spannungsfeldes dieser konträren Standpunkte und müssen sich innerhalb dieses Rahmens neu positionieren. Dabei werden sie immer wieder kritisiert, z. B. bei ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Besonders die Textil- und Sportartikelindustrie stand für Verletzungen der Menschenrechte bei Zulieferern in Südostasien und Lateinamerika regelmäßig am Pranger. Sie hat in den vergangenen 30 Jahren ihre Produktionsstätten aufgrund wesentlich niedrigerer Lohnkosten aus den klassischen Industriestaaten in Billiglohnländer verlagert (s. Scherer 2000). In der letzten Zeit gibt es jedoch kaum noch eine Branche, die nicht von entsprechenden Kampagnen von NGOs betroffen ist (siehe z. B. makeITfair: http://makeitfair.org/).

      Hinzu kommt, dass Anspruchsgruppen durch die zunehmende Transparenz der immer besser entwickelten Informations- und Kommunikationstechnologien relativ zeitnah, unbegrenzt und kostengünstig schnell und umfassend über Missstände und Probleme eines Unternehmens jeglicher Art unterrichtet werden können (s. Kearney 1999). Das gesellschaftliche Verhalten von Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit steht somit weltweit unter Beobachtung und Bewertung. Deshalb ist es unter Berücksichtigung sich stetig weiterentwickelnder Nachhaltigkeitsanforderungen wichtig, anpassungsfähige und handhabbare Gestaltungsmodelle zu finden.

      Wie weiter oben dargelegt, kommt es im Zuge dieser Entwicklungen neben dem Austausch von Waren und Dienstleistungen, dem Kapitalverkehr und dem Fluss von Informationen zu einer globalen Ausbreitung von Werten und Standards. Dem versuchen Unternehmen durch das Setzen eigener Standards und deren Einhaltung zu begegnen und damit gleichzeitig einen Weg zur Umsetzung unternehmerischer Nachhaltigkeit zu finden. Mit der Festlegung von Verhaltenskodizes reagieren Unternehmen für sich selbst und für ihre Lieferanten gleichermaßen, um letztere auf die Einhaltung bestimmter Verhaltensstandards verpflichten zu können. Es wird jedoch argumentiert, dass Lieferanten mehr und mehr unter dem Druck stehen, zunehmend einer Reihe vieler einzelner Standards ihrer Abnehmer gerecht werden zu müssen. Deshalb gibt es verstärkt einen Trend zur Herausbildung privater bzw. branchenbezogener Umwelt- und Sozialstandards mit internationaler Gültigkeit, vorangetrieben sowohl von öffentlichen Institutionen als auch von Unternehmen. Auf diese Weise wird versucht, umweltbezogene und soziale Forderungen weltweit zu vereinheitlichen (vgl. die Business Social Compliance Initiative: http://www.bsci-intl.org/).

      Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung stellt für Unternehmen im eigentlichen Sinne „nur“ ein Leitbild dar, das die weitere Konkretisierung offen lässt, derer es jedoch für die spezielle Anwendung einer nachhaltigen Entwicklung bedarf. Leitbilder stehen für Visionen und sind die Grundvoraussetzung jeder unternehmerischen Tätigkeit. Mit ihrer Hilfe werden theoretische Konzepte im täglichen Wirtschaften eines Unternehmens operativ umgesetzt. Für Unternehmen ist es wichtig, das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung in die eigene Kultur, Strategie, in Strukturen und Prozesse zu integrieren und daraus ein Gestaltungsmodell abzuleiten. Leider wird dessen Realisierung bisher eher selektiv vorangetrieben, umfassende und strukturierte Konzepte sind dagegen selten (s. Koplin 2006a). Die meisten Ansätze zielen auf die Einführung eines Verantwortlichen oder sogar einer Abteilung für Nachhaltigkeit ab, auf die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten oder eine andere Form der Integration des Themas in die Kommunikationsstrategie des Unternehmens nach außen. Offen bleibt jedoch meist die wirkliche Verbindung und Operationalisierung nachhaltiger Entwicklung mit bzw. in den einzelnen Geschäftsprozessen (s. Dyllick und Hockerts 2002).

      Im Folgenden sollen wissenschaftliche Beiträge dargestellt und kommentiert werden, die sich mit der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung auf Unternehmensebene auseinandersetzen. Hierbei werden Ansätze unterschieden, die am Unternehmen ansetzen, indem sie mit Leitbildern und konkreten Maßnahmen eine Umsetzung anstreben, und andere, welche sich an den Produkten und Prozessen der Unternehmen orientieren. In den ersten Bereich fallen die Ansätze von Meffert und Kirchgeorg (1993) sowie von Fichter (1998). Zum zweiten Bereich gehört das COSY-Konzept von Schneidewind (1994) und der PROSA-Ansatz des Freiburger Öko-Instituts (1999–2007).

      Meffert und Kirchgeorg (1993) argumentieren aus einer streng unternehmerischen Sichtweise heraus und identifizieren drei Prinzipien als Kernelemente eines Leitbildes nachhaltiger Entwicklung: das Verantwortungsprinzip, das Kreislaufprinzip und das Kooperationsprinzip.

      Im Rahmen des Verantwortungsprinzips sollte sich das Unternehmen einerseits zur Verantwortung für zukünftige Generationen bekennen und im Rahmen einer intergenerativen Gerechtigkeit die verfügbare Ressourcenbasis erhalten. Das heißt, es handelt sich um die Wahrnehmung von Umweltverantwortung im Sinne von Vorsorge und Vermeidung nicht akzeptabler bzw. irreversibler Umweltwirkungen. Andererseits geht es darum, sich zur Verantwortung für die gegenwärtig lebende Generation zu bekennen und darüber hinaus im Rahmen dieser sog. intragenerativen Gerechtigkeit das Wohlstandsgefälle zwischen Industrie- und Entwicklungsländern abzubauen.

      Als weiteres Kernelement eines Nachhaltigkeitsleitbildes spielt nach Meffert und Kirchgeorg das Kreislaufprinzip eine Rolle. Dieses Prinzip fußt auf Ansätzen der Ökosystemforschung und der Biologie. Basis dieser Ansätze ist die Vorstellung, ökonomische Prozesse im Sinne eines Kreislaufs abzubilden. Dies erfordert als zentrale Aufgabe des Managements die Beeinflussung von Stoffströmen, wobei die natürlichen Kreisläufe, produktions- und produktbezogene Kreisläufe sowie Verwertungsnetze bzw. Industriesymbiosen zu berücksichtigen sind. Industriesymbiosen sind eine Form der gegenseitig vorteilhaften Zusammenarbeit von Industrieunternehmen z. B. im Hinblick auf überbetriebliches Recycling. Somit wird die Kreislaufwirtschaft durch verschachtelte Regelkreise repräsentiert, in der die Wirtschaft in ökologischen Kreisläufen vollständig integriert ist (s. Zabel 1998).

      DasKooperationsprinzip als drittes Kernelement des Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung stellt darauf ab, wie ökonomische Prozesse im Sinne einer Ökologieorientierung verstärkt aufeinander abgestimmt werden können. Das Kooperationsprinzip ist grundlegend für die Gestaltung überbetrieblicher Kreisläufe, da nur so Stoffkreisläufe für die Dauer des