Karl Richter

Kapitalmarkt Compliance


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Recht geschlossenen Vereinbarung zur von der Aktie losgelösten Stimmrechtsübertragung in Betracht, zum Beispiel bei einem Drittstaaten-Emittenten von Aktien, der die Bundesrepublik Deutschland als Herkunftsstaat gewählt hat.[121]

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      aa) Verhaltensabstimmung

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      Leichter dürfte die Negativabgrenzung sein. Als abgestimmtes Verhalten in sonstiger Weise, das zu einer Stimmrechtszurechnung führt, genügt nicht:

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      bb) Gegenstand der Abstimmung

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