Karl Richter

Kapitalmarkt Compliance


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Telefonnummern (Festnetz und mobil) Vollständige Privatanschrift (Straße; Hausnummer; Stadt; Postleitzahl; Land) [Text] [Text] [Text] [Nummern (kein Leerzeichen)] [Anschrift von Emittent/Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate/Versteigerungsplattform/Versteigerer/Auktionsaufsicht oder Drittemdes Insiders] [Text mit Beschreibung von Rolle, Funktion und Grund für die Aufname in diese Liste] [JJJJ-MM-TT, hh: mm UTC] [JJJJ-MM-TT] [Nummer und/oder Text] [Nummern (kein Leerzeichen)] [Text: genaue Privatanschrift des Insiders – Straße und Hausnummer – Stadt – Postleitzahl – Land]

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      Die Aufklärungspflicht richtet sich an das emittierende Unternehmen sowie an die eingeschalteten Beratungsfirmen, die im Rahmen ihres Auftrags bestimmungsgemäß mit Insiderinformationen in Kontakt kommen. Diese sind im Rahmen ihrer Tätigkeit nach Art. 18 Abs. 1 MAR als eine im Auftrag oder für Rechnung des Emittenten handelnde Person verpflichtet, ebenfalls Insiderverzeichnisse zu führen und ihre Mitarbeiter entsprechend zu belehren. Diese Pflicht sowie die Möglichkeit der Kontrolle ihrer Einhaltung sollte ebenfalls aus Gründen der Dokumentation bereits in den Vertrag, der die Geschäftsbeziehung regelt, aufgenommen werden.

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      2. Teil Emittenten-Compliance2. Kapitel Aufbau einer kapitalmarktbezogenen Compliance-Organisation bei Emittenten › VI. Ad-hoc-Publizität gem. Art. 17 MAR

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