Josef Franz Lindner

Hochschulrecht im Freistaat Bayern


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Der König veranlasste die Vereinigung der Akademie der Wissenschaften und der traditionsreichen Universität, nicht zuletzt um die Zwistigkeiten zwischen beiden Institutionen auszuräumen. Die Akademie selbst hatte 1823 neue Statuten und auch einen Vorlesungsbetrieb zugebilligt bekommen, der durch die Medizinisch-Praktische Lehranstalt von 1824 mit Promotionsrecht seit 1825[54] schnell den Charakter einer Universität aufwies. Im Jahre 1826 erließ der König ein Translokationsdekret und schon im November 1826 nahm die „Ludwig-Maximilians-Universität“ (Bezeichnung seit 1802) den Lehrbetrieb in München[55] auf. Abgeschlossen durch die Statutenrevision für Akademie und Universität von 1827 war nun auch in Bayern die Einheit von Forschung und Lehrbetrieb hergestellt worden. Gleichzeitig gewährte die Studienordnung von 1827, die erstmals für alle drei Landesuniversitäten gleichermaßen galt, völlige Studienfreiheit. Die Wiedereinführung der Fakultäten hatte bereits mit der Statutenrevision von 1814 eingesetzt. Im Jahre 1829 wurde offiziell die Fakultätsstruktur wieder etabliert, eine neue Staatswirtschaftliche Fakultät integriert und die freie Wahl von Rektor und Senat sowie zur Sichtbarmachung universitärer Freiheit die Verwendung der alten Siegel wieder vorgesehen. Eine partielle Revision dieser liberalen Anteile der ludovizischen Studiengesetzgebung erfolgte freilich nach der Julirevolution und dem Amtsantritt des Ministers Karl August von Abel durch die Statuten von 1838 und 1842. Zudem wurde das Amt des Ephors geschaffen, eines Professors, der die sittliche Aufsicht über die jungen Studenten ausüben sollte. Die Lyzeen[56] behielten unterdessen ihre Zwischenstellung zwischen Universität und Fachschule bei.[57]

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      1. Kapitel GrundlagenI. Die Geschichte der Bayerischen Hochschulen › 5. Die Universität in der konstitutionellen Monarchie

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