Hochschule in München wurde 1922 in die TH eingegliedert. Hinzu kam seit 1914/20 eine Handelshochschule in Nürnberg. Die künstlerische Ausbildung wandelte sich unterdessen durch die Gründungen der Akademie der bildenden Künste (München) 1808 und der Konservatorien in Würzburg (1804, seit 1974 Musikhochschule) sowie München (1846), dort 1874 zur Königlichen Musikhochschule umgewandelt.
1. Kapitel Grundlagen › I. Die Geschichte der Bayerischen Hochschulen › 6. Die Universität in der Weimarer Zeit
a) Das „Grundrecht der deutschen Universität“
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Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 übernahm aus der Paulskirchenverfassung von 1849 (§ 152), nunmehr gekoppelt mit der Kunstfreiheit, in Art. 142 WRV das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit („Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei“). Damit sollte der Tatsache Rechnung getragen werden, dass „die Freiheit von Forschung und Lehre maßgebend geworden ist für den inneren und äußeren Universitätsbetrieb“[71]. Ohne größere Debatte und in der allgemeinen Überzeugung sachlicher Kontinuität zu 1849 wurde das Grundrecht vom Plenum beschlossen.[72] Wesentliche Impulse für eine Fortentwicklung des Verständnisses der Wissenschaftsfreiheit gingen sodann von den Berichten von K. Rothenbücher und insbesondere R. Smend auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 1927 in München aus. In der Folge setzte sich die Ansicht durch, dass das Grundrecht des Art. 142 S. 1 WRV nicht nur gegen die Verwaltung schützt, sondern auch vor Eingriffen des parlamentarischen Gesetzgebers.[73] Außerdem wird die Wissenschaftsfreiheit über die Forschungs- und Lehrfreiheit als Individualgrundrecht hinaus zusätzlich aufgewertet zum „Grundrecht der deutschen Universität“.[74] Damit soll der Forderung nach „angemessene(r) Rechtsstellung einer großen öffentlichen Institution“[75] Ausdruck verliehen werden. Die Wissenschaftsfreiheit hat seitdem – bis heute – auch eine institutionelle Seite. Eine verfassungsrechtliche Garantie der universitären Selbstverwaltung war damit aber (noch) nicht gemeint.[76]
b) Die bayerische Hochschulentwicklung
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Die Novemberrevolution führte zu Unruhen an den bayerischen Universitäten. Im Anschluss an das Attentat des Münchener Studenten Anton Graf Arco-Valley auf Ministerpräsident Kurt Eisner im Februar 1919 erfolge eine Schließung der LMU, die während der Räterepublik von 1919 kurzzeitig zur „proletarischen Übergangsschule“ erklärt wurde.[77] Nach der Niederschlagung der Revolution beruhigte sich die Lage wieder. Die durch Ministerialentschließung vom 3. Juli 1920 verfügte Reform der bayerischen Universitätsverfassungen erweiterte den Senat auch um Vertreter des Personals und der Studenten, deren Allgemeine Studentenausschüsse 1918/19 an den Universitäten zusammengetreten waren und bereits die Anerkennung durch die Universitäten erhalten hatten. Durch Beschluss des Kultusministeriums wurden 1923 die bisherigen Lyzeen zu Philosophisch-Theologischen Hochschulen[78] erhoben, so dass sie fortan auf einer Stufe mit den Universitäten standen, in denen sie im Verlauf der 1970er-Jahre aufgingen. Die seit 1924 mit Promotionsrecht versehene Hochschule für Landwirtschaft in Weihenstephan wurde 1928 der Technischen Hochschule in München angegliedert und später vollständig in diese integriert. Die Münchener Kunstgewerbeschule wurde 1927 Akademie für angewandte Kunst und die Akademie für Tonkunst 1924 Hochschule für Musik. Die Nürnberger Handelshochschule erhielt 1925 die Universitätsverfassung und 1927 das Habilitationsrecht. Die Lehrerbildung[79] vollzog sich in Bayern im Unterschied zu weiten Teilen des Reiches dagegen weiterhin in den herkömmlichen Anstalten und nicht an den aufkommenden Pädagogischen Akademien.
1. Kapitel Grundlagen › I. Die Geschichte der Bayerischen Hochschulen › 7. Die Universität im Nationalsozialismus
7. Die Universität im Nationalsozialismus
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Aufgrund eines im Allgemeinen eher distanzierten Verhältnisses weiter Teil der akademischen Kreise zur Weimarer Republik bildete sich auch schon vor 1933 an den Universitäten ein Nährboden für die nationalsozialistische Ideologie. So konnte der Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund (NSDStB) in den Studentenausschüssen zunehmend Erfolge feiern.[80] Auf Seiten der Professorenschaft äußerte sich das distanzierte Verhältnis zum demokratischen System zwar nur begrenzt in offenen Sympathiebekundungen für die NSDAP, die Einführung an der NS-Ideologie ausgerichteter Strukturen an den Universitäten nach 1933[81] stieß aber allenfalls auf geringen Widerstand.[82] Bereits am 4. April 1933 wurde in Bayern ein Immatrikulationsverbot für jüdische Medizinstudenten verfügt. Die Hochschulpolitik des Nationalsozialismus beschränkte sich weitgehend auf die „Säuberung“ und Anpassung der Universitäten an das Führerprinzip und ein „völkisches“ Wissenschaftsverständnis ohne eigenen geistig-wissenschaftlichen Anspruch. Die rasche Zentralisierung des Reiches im Zuge der Umsetzung des „Gesetzes über den Neuaufbau des Reiches“[83] und die Zusammenfassung unter dem im Mai 1934 gegründeten Reichministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung bedingte eine weitgehende Gleichförmigkeit der organisatorischen Hochschulentwicklung inner- und außerhalb Bayerns. Die Voraussetzungen zur Entlassung missliebiger Professoren wurden mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufbeamtentums“[84] geschaffen. Die übrigen Mitglieder des Lehrkörpers wurden seit 1935 im Nationalsozialistischen Dozentenbund (NSDB) zusammengefasst. Gleichzeitig wurde der Zugang zu den Universitäten durch das „Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen“[85] erheblich beschränkt und zugleich in einem ersten Schritt eine Begrenzung des Hochschulzugangs von so genannten „Nichtariern“ eingeleitet.[86] Die „Vorläufigen Vorschriften zur Vereinfachung der Hochschulverwaltung“[87] beseitigten die traditionelle Universitätsverfassung und gliederten die Universität fortan nach dem Führerprinzip. Damit verbunden waren die Abschaffung der Rektorenwahl, die Herabstufung des Senats zum Beratungsorgan und die Auslöschung der universitären Selbstverwaltung. Die Studentenschaft war bereits durch das „Gesetz über die Bildung von Studentenschaften an den wissenschaftlichen Hochschulen“[88] zum Hochschulorgan erklärt und in Bayern durch die „Bekanntmachung über die Bildung von Studentenschaften an den wissenschaftlichen Hochschulen“[89] ebenfalls nach dem Führerprinzip umgestaltet worden. Die Universitäten bekamen im Übrigen bereits zu Friedenszeiten und erst recht nach Kriegsbeginn die intellektualitätsfeindliche NS-Politik zu spüren. An der Münchener Universität wurde bei Kriegsausbruch die Veterinärmedizin geschlossen, nachdem das gleiche Schicksal bereits im Februar die Theologische Fakultät ereilt hatte. In München formierte sich 1942/43 studentischer Widerstand in der „Weißen Rose“[90], der allerdings mit der Hinrichtung der beteiligten Geschwister Scholl, der Studenten Probst, Schmorell, Graf und des Prof. Kurt Huber endete. In der Schlussphase des Krieges kam es noch zu Hochschulplanungen, die aber an der Wirklichkeit des totalen Zusammenbruchs vorbei gingen. Nur das Einschreiten der Hochschulleitung verhinderte das Vorhaben des Reichskultusministeriums, die Juristische, Staatswirtschaftliche und Philosophische Fakultät der LMU nach Erlangen zu verlegen.
1. Kapitel Grundlagen › I. Die Geschichte der Bayerischen Hochschulen › 8. Die Nachkriegsentwicklung
a) Der Wiederaufbau und die Bayerische Verfassung (1946)
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Nach dem Zweiten Weltkrieg stellte sich die Lage an den Universitäten nicht zuletzt wegen der zerstörten Bausubstanz als desolat dar. Vor allem in München gestaltete es sich schwierig, an den Lehrbetrieb wieder anzuknüpfen.