Josef Franz Lindner

Hochschulrecht im Freistaat Bayern


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1946 gelang, die Genehmigung für die Wiederaufnahme der Vorlesungen an der Universität München zu erhalten. Die Auf- und Ausbaumaßnahmen an den universitären Anlagen zogen sich dagegen noch bis in die sechziger Jahre hin. Anders gestaltete sich die Lage an der Universität Erlangen, die von Zerstörungen weitgehend verschont geblieben war. Sie nahm schon zum Wintersemester 1945/46, ebenfalls nach einer umfassenden Überprüfung des Lehrkörpers, ihren Lehrbetrieb wieder auf.

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      Gleichzeitig versuchte die Landesregierung, dem Studienplatzmangel durch die Gründung neuer Universitäten abzuhelfen. Dahinter standen auch strukturpolitische Motive. Einerseits sollte die erhebliche ökonomische Relevanz einer Hochschule segensreiche Entwicklungen für die Wirtschaft in den strukturschwachen Regionen des Landes herbeiführen, andererseits sollte die Regionalisierung die Bildungschancen auch in geographischen Randlagen erhöhen. Außerdem boten die neuen Universitäten die Möglichkeit zur Erprobung innovativer, experimenteller Studienkonzepte. Vom Leitbild der universitas litterarum verabschiedete man sich dabei zwangsläufig. Die Neugründungswelle spiegelt eine gesamtdeutsche Entwicklung wieder, die allerdings in Bayern, wo allein sechs der bis zur Wiedervereinigung neu gegründeten fünfzehn westdeutschen Universitäten entstanden, besonders forciert wurde.

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