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Handbuch des Strafrechts


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gleichartiger Straftaten nutzen[123] oder wenn mehrere Personen verabreden, jeder für sich gleichartige Straftaten zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels zu begehen.[124] Letzteres wird namentlich in den „Verfolgerfällen“ relevant, in denen mehrere Beteiligte verabreden, auf mögliche Verfolger zu schießen. Eine solche Abrede zielt nicht auf eine gemeinsame Deliktsbegehung, sondern auf parallele, gleichartige Deliktsbegehungen durch jeden der Beteiligten.[125] Dies aber vermag keinen auf gemeinsame Tatausführung gerichteten gemeinsamen Tatentschluss zu begründen.[126]

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