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Ecclesiae et scientiae fideliter inserviens


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indirekt aus Köln kommt, sondern sich ganz und gar dem wachsamen Auge der Mitarbeiter dieses Höchsten Päpstlichen Gerichtes verdankt.

      II.

      Werfen wir nun einen ersten, eher oberflächlichen Blick auf eine Reihe von Zahlen, die i. d. R. dem „Annuarium Statisticum Ecclesiae 2015“10 entnommen sind. Gegen seine ursprüngliche Absicht beschränkt sich der Autor zumeist auf dieses Jahr, weil der vorgesehene Vergleich mit den Angaben allein für die Jahre 1970, 1980, 1990, 2000 und 2010 den vorgegebenen Rahmen völlig sprengen würde; für den Leser fiele er in gedruckter Form zudem weitaus weniger einsichtig aus, als dies bei einer Power-Point-Präsentation darstellbar ist.

      1. Die Weltbevölkerung, die von 3,59 Milliarden Menschen im Jahre 1970 auf 7,25 Milliarden im Jahr 2015 gewachsen war, verteilte sich wie folgt auf die fünf Kontinente: Asien: 4,37 Milliarden; Afrika: 1,14; Amerika: 0,98; Europa: 0,72; Ozeanien: 0,04 Milliarden.

      2. Anders sieht die Reihenfolge aus unter Rücksicht auf die absolute Zahl und den jeweiligen Anteil der Katholiken. Ihre Zahl betrug 2015 isg. 1,28 Milliarden = 17,7% der Weltbevölkerung:

      Die meisten von ihnen lebten in Amerika: 625 Mio = 63,7% der dortigen Bevölkerung; Europa: 286 Mio = 39,9%; Afrika: 222 Mio = 19,4%; Asien: 141 Mio =3,2%; Ozeanien: 10 Mio = 26,4% der dortigen Bevölkerung.

      3. Für die 1,28 Milliarden Katholiken im Jahr 2015 wurden ca. 2,5 Millionen kirchliche Eheschließungen gemeldet. Für die einzelnen Kontinente heißt dies:

      Afrika: 353.636; Amerika: 952.742; Asien: 568.880; Europa: 568.255; Ozeanien: 19.531.

      4. Und schließlich wurden 2015 für die einzelnen Kontinente folgende Zahlen für ordentliche Eheprozesse genannt, die an den kirchlichen Gerichten in I. Instanz begonnen (bzw. beendet) wurden: Afrika: 1.143 (1.027); Amerika: 24.680 (24.631); Asien: 4.477 (4.139); Europa: 10.630 (10.707); Ozeanien: 325 (363), isg. also 41.255 (40.921) neue ordentliche Eheprozesse.

      5. Auch über andere Eheverfahren gibt das „Annuarium Statisticum Ecclesiae“ Auskunft: So gab es 2015 weltweit isg. 6.797 neue Dokumentenverfahren, 6.779 Verfahren dieser Art wurden zu Ende geführt; ferner wurden isg. 244 Nichtvollzugsverfahren und 77 Verfahren zwecks Todeserklärung bei Verschollenheit neu eingebracht.

      6. Die sehr unterschiedliche Verteilung dieser Verfahren auf die einzelnen Kontinente, die selbstverständlich noch einmal nach Regionen und Ländern gesondert in den Blick zu nehmen wären, wirft Fragen auf, die m. E. angemessen nur mit Hilfe von „Insidern“ beantwortet werden können.

      Gleichwohl sei am Schluss dieser ersten, globalen Perspektive eine einzige Zahl in Relation zur Zahl der Katholiken gesetzt: 48.373 neue Eheprozesse und Eheverfahren isg. kamen im Jahr 2015 auf 1.284.810.000 Katholiken. Nimmt man mit Rücksicht darauf, dass davon jeweils zwei Parteien direkt betroffen sind, die Zahl mal Zwei (= 96.746), ergibt das 0,0753‰ der Katholiken weltweit, d. h. 7,5 Personen von 100.000!

      Erwägt man nur diese Zahl, könnte die ausführliche Darstellung der Arbeit der kirchlichen Gerichte mehr als erstaunlich erscheinen. Offensichtlich geht es aber um die Bedeutung dieser Arbeit. Mag sie zahlenmäßig noch so marginal sein, erscheint sie – zumindest den Verantwortlichen für das „Annuarium Statisticum Ecclesiae“ – der genauen Aufmerksamkeit wert. Hier ist die Kirche schon lange „an der Peripherie“ wirksam, wie es Papst Franziskus immer wieder als ihre Aufgabe in Erinnerung ruft11.

      III.

      Von den isg. 41.255 ordentlichen Eheprozessen, die 2015 weltweit in I. Instanz begonnen wurden, verzeichnet das „Annuarium Statisticum Ecclesiae“ allein für Nordamerika 17.976 (905 aus Kanada und 17.071 aus den USA bei isg. 88.166.000 Katholiken), weitere 10.630 für Europa (bei 285.752.000 Katholiken).

      An der Spitze der absoluten Zahlen der Länder des europäischen Kontinents liegen Polen mit 2.905 (bei 37.094.000 Katholiken), Italien mit 1.786 (bei 58.040.000 Katholiken) und die Ukraine mit 1.089 Verfahren (bei 4.941.000 Katholiken), gefolgt von Spanien (931 bei 43.285.000 Katholiken), Deutschland (582 bei 23.960.000 Katholiken), Litauen (516 bei 2.648.000 Katholiken), Großbritannien (433 bei 5.455.000 Katholiken), Ungarn (429 bei 6.023.000 Katholiken) und Frankreich (367 bei 48.256.000 Katholiken). Bei den übrigen Ländern wurden nur kleinere Zahlen verzeichnet bzw. anscheinend gar keine Verfahren dieser Art gemeldet.

      Auch hier können nach meiner Überzeugung nur vor Ort Tätige eine angemessene Analyse der Zahlen liefern, deren Verfolgung durch die zurückliegenden Jahrzehnte ebenso von Interesse wäre wie die Auskunft darüber, auf welche Weise die kirchlichen Gerichte ihre so unterschiedlich verteilte Arbeit meistern bzw. vor welchen aktuellen Problemen sie stehen und wie ihr Blick auf die künftige Entwicklung ist.

      Von besonderem Interesse dürfte sein, auch in den Ausgaben des „Annuarium Statisticum Ecclesiae“ für die kommenden Jahre zu verfolgen, ob und wie die von Papst Franziskus mit den Motuproprien Mitis Iudex Dominus Iesus bzw. Mitis et Misericors Iesus12 am 15. August 2015 verfügte Reform des kirchlichen Eheprozessrechtes in den einzelnen Ländern rezipiert wird und welche Früchte sie trägt.

      IV.

      Als der Verfasser 1984 als Ehebandverteidiger mit seiner Arbeit am Kölner Offizialat begann, erlebte er noch fast drei Jahre seinen früheren akademischen Lehrer Prälat Prof. Dr. Dr. Heinrich Flatten (1907-1987) als „Chef“. Nach seiner Emeritierung als Lehrstuhlinhaber an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn 1975 zum 1. Januar des Folgejahres zum Offizial ernannt, erledigte Flatten diese Aufgabe i. d. R. so, dass er an drei Vormittagen der Woche im Büro präsent war, während er sonst in seiner Wohnung in Bensberg arbeitete. Die Zeit nach Weihnachten und um Neujahr herum war von einer sonst unbekannten Anspannung bestimmt. Niemand durfte „den Chef“ stören. Denn er ermittelte dann höchstpersönlich die Zahlen für die Statistik, und zwar sowohl für die bereits o. g. „Relatio Annualis“ bzw. das Statistische Büro im Staatssekretariat als auch für die Übersicht der den einzelnen Mitarbeitern zugewiesenen, erledigten und unerledigten Fälle. Diese Übersicht schnitt er mit einer Schere auf Streifen, so wie die Arbeiter früher lange Zeit in der Lohntüte neben dem Geld ihre Abrechnung vorfanden. Jeder im Offizialat erhielt seine Statistik. Gesprochen wurde darüber nicht. Die Übersichten, die Herr Wenner schon damals an alle Offiziale verschickte, wurden ad acta genommen. Vergleiche wurden nicht angestellt, aus den Zahlen wurden keine Folgerungen gezogen.13 Untergründig hieß es: „Unsere Arbeit kann man nicht zählen.“ Schauen wir auf einige Zahlen der Kölner und der deutschen Statistik:

      1. Den meisten Eheverfahren geht ein „Beratungsgespräch“14 voraus, für das in den deutschen Bistümern wohl die Mitarbeiter der kirchlichen Gerichte seit Jahrzehnten die bevorzugten Partner sind. Sie verfügen über die notwendige kanonistische Kompetenz, evtl. vorhandene Nichtigkeitsgründe wahrzunehmen und die Chancen eines Verfahrens realistisch abzuschätzen.

       Tabelle 1

      Die Kölner/Essener15 Statistik zeigt für die aufgerufenen Jahre, dass längst nicht alle Beratungsgespräche zu einem Verfahren führten. Dafür gibt es ganz unterschiedliche Gründe. Vor allem: Nicht jede gescheiterte Ehe ist eine ungültige Ehe. Es wäre m. E. eine ganz fatale Erwartung, dass man nur lange genug das Schleppnetz der Nichtgkeitsgründe durch die Biographie der Ehepartner ziehen müsse, um in jedem Fall etwas zu finden, was diese Ehe auch für nichtig erklären lässt.

      2. Der Blick auf das Verhältnis von Beratungsgesprächen und neuen Verfahren gibt auch bereits eine Antwort auf die immer wieder gestellte Frage, wie hoch die „Erfolgsquote“ bei diesen Prozessen ist, d. h. wie viele im Sinne zumindest der klagenden Partei ausgehen.

       Tabelle 2

      Die große Zahl positiver Urteile erklärt sich nach den persönlichen Erfahrungen des Verfassers und seiner Mitarbeiter dadurch, dass die Beratungen einer nicht geringen