Ralf Klaßmann

Aktuelle Besteuerungsfragen für Krankenhäuser und Krankenhausträger


Скачать книгу

target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_d42c183c-f4f3-59b0-ba65-98e2f06ac985">306 Nach Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 4. Auflage 2018, Rz. 4.131, darf eine Satzungsklausel die Unterhaltung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe »ausdrücklich um ihrer selbst willen, d. h. ggf. auch mit Verlusten«, nicht vorschreiben.