auch in AutoritätAutorität und heiliger Vollmacht.“ (LG 27) Sie sind demnach „aufgrund göttlicher Einsetzung an die Stelle der ApostelApostel als Hirten der Kirche getreten […]. Wer sie hört, hört Christus, und wer sie verachtet, verachtet Christus und ihn, der Christus gesandt hat.“ (LG 20) Aufgrund ihrer Einsetzung verlangen die Bischöfe von den Gläubigen Gehorsam: „Die Gläubigen aber müssen mit einem im Namen Christi vorgetragenen Spruch ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinkommen und ihm mit religiös gegründetem Gehorsam anhangen.“ (LG 25) Allerdings haben die Gläubigen auch das Recht und die Pflicht, zur Willensbildung der Kirche beizutragen und sich an Diskussionen zu beteiligen.
Das AmtAmt des Priesters als zweite sakramentale Weihestufe entwickelte sich aus dem Presbyterium, das in der Alten Kirche den BischofBischof bei der Leitung einer größeren Ortskirche unterstützte. Der PriesterPriester wird vom Bischof geweiht und beauftragt. Er ist der Stellvertreter des Bischofs, wenn er den Hirtendienst in der Gemeinde am Ort wahrnimmt. Dazu heißt es in „Lumen Gentium“: „Die Priester haben zwar nicht die höchste Stufe der priesterlichen WeiheWeihe und hängen in der Ausübung ihrer Gewalt von den Bischöfen ab; dennoch sind sie mit ihnen in der priesterlichen Würde verbunden und kraft des Weihesakramentes nach dem Bilde Christi … zur Verkündigung der Frohbotschaft, zum Hirtendienst an den Gläubigen und zur Feier des GottesdienstesGottesdienst geweiht.“ (LG 28)
An dritter Stelle steht das AmtAmt des DiakonsDiakon, dessen WeiheWeihe die erste sakramentale Weihestufe bildet. Hier muss zwischen dem ständigen Diakonat und der zum Priesteramt führenden Weihestufe unterschieden werden, da der ständige Diakonat auch von verheirateten Männern ausgeübt werden kann, während die weiteren Weihestufen nur unverheirateten, zölibatär lebenden Männern vorbehalten sind. Der Diakon ist in erster Linie für karitative oder katechetische Aufgaben zuständig, kann aber auch liturgische Funktionen übernehmen. Die Diakone
dienen … dem Volke Gottes in der Diakonie der LiturgieLiturgie, des Wortes und der Liebestätigkeit in Gemeinschaft mit dem BischofBischof und seinem Presbyterium. Sache des DiakonsDiakon ist es, je nach Weisung der zuständigen AutoritätAutorität, feierlich die TaufeTaufe zu spenden, die EucharistieEucharistie zu verwahren und auszuteilen, der Eheschließung im Namen der Kirche zu assistieren und sie zu segnen, die Wegzehrung den Sterbenden zu überbringen, vor den Gläubigen die Heilige Schrift zu lesen, das Volk zu lehren und zu ermahnen, dem GottesdienstGottesdienst und dem Gebet der Gläubigen vorzustehen, Sakramentalien zu spenden und den Beerdigungsritus zu leiten. (LG 29)
Zusammenfassend zum Amtsverständnis stellte das II. Vaticanum fest:
Christus, den der Vater geheiligt und in die Welt gesandt hat, hat durch seine ApostelApostel deren Nachfolger, die Bischöfe, seiner eigenen WeiheWeihe und Sendung teilhaftig gemacht. Diese wiederum haben die Aufgabe ihres Dienstamtes in mehrfacher Abstufung verschiedenen Trägern in der Kirche rechtmäßig weitergegeben. So wird das aus göttlicher Einsetzung kommende kirchliche Dienstamt in verschiedenen Ordnungen ausgeübt von jenen, die schon seit alters Bischöfe, PriesterPriester, DiakoneDiakon heißen. (LG 28)
Diese Struktur gehört zum wahren Sein der Kirche, weshalb Kirchen, die eine solche Amtsstruktur nicht kennen, aus römisch-katholischer Sicht keine Kirchen im Vollsinn des Begriffs sind.
Den Amtsträgern, dem „KlerusKlerus“, ist also das Hirtenamt Jesu verliehen. Weil der Hirte anstelle Christi handelt, z.B. im Rahmen der Eucharistiefeier „in persona Christi“, muss er Christus gleichgestaltet sein. Weil Christus selbst außerdem nur Männer in den Dienst berief, können nur Männer zu Amtsträgern berufen werden.
Beide Feststellungen – gewichtiger dürfte der zweite Gedanke sein – verbieten also grundsätzlich die WeiheWeihe von Frauen. Allerdings ist hier auch in der Römisch-katholischen Kirche die Diskussion noch nicht am Ende [→ FrauenordinationFrauenordination].
Der Papst als Garant und Zeichen der EinheitDie Bischöfe bilden in ihrer Ortskirche, in der Diözese oder in dem Bistum, Christus als Haupt der Kirche ab. Sowohl in diesen Ortskirchen als auch aus ihnen besteht die Römisch-katholische Kirche als Weltkirche, deren Oberhaupt wiederum der Papst, der BischofBischof von Rom, bildet. Er steht an der Spitze des Episkopats, der Gesamtheit der Bischöfe, die gemeinsam das Kollegium der ApostelApostel symbolisieren.
Das Kollegium oder die Körperschaft der Bischöfe hat aber nur AutoritätAutorität, wenn das Kollegium verstanden wird in Gemeinschaft mit dem BischofBischof von Rom, dem Nachfolger Petri, als seinem Haupt, und unbeschadet dessen primatialer Gewalt über alle Hirten und Gläubigen. Der Bischof von Rom hat nämlich kraft seines Amtes als Stellvertreter Christi und Hirt der ganzen Kirche volle, höchste und universale Gewalt über die Kirche und kann sie immer frei ausüben. (LG 22)
Da der Episkopat der Einheit der KircheKircheEinheit der Kirche dient, muss er diese Einheit in sich selbst abbilden. „Damit … der Episkopat selbst einer und ungeteilt sei, hat [Jesus ChristusJesus Christus] den heiligen Petrus an die Spitze der übrigen ApostelApostel gestellt und in ihm ein immerwährendes und sichtbares Prinzip und Fundament der Glaubenseinheit und der Gemeinschaft eingesetzt.“ (LG 18) Auch hier zeigt sich der Analogiegedanke: Weil Christus als Person die Einheit der Kirche garantiert, muss auch in Analogie dazu eine Person (und nicht etwa ein Prinzip wie z.B. die Mehrheit der Bischöfe) die Einheit der Kirche sichern und repräsentieren. Diese historisch gewachsene Vorstellung wird dann mit biblischen Zitaten belegt. So werden Joh 21,15 und Mt 16,18 herangezogen, um die Bedeutung des Papstamtes zu belegen. Als Nachfolger des Petrus kann der Papst deshalb die AutoritätAutorität in der KircheAutoritätAutorität in der Kirche allein beanspruchen. Er ist „das immerwährende, sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit von Bischöfen und Gläubigen.“ (LG 23)
Bereits das I. Vatikanische KonzilKonzil / Konziliarismus stellte in seiner Dogmatischen Konstitution „Pastor Aeternus“ (PA) von 1870 klar, dass der römische Papst der Nachfolger des „heiligen Apostelfürsten Petrus“ sei und „wirklich der Stellvertreter Christi, das Haupt der ganzen Kirche, der Vater und Lehrer aller Christen“, dem von Christus durch Petrus die Vollmacht übergeben ist, „die gesamte Kirche zu weiden, zu regieren und zu leiten.“ (PA 10)
Die Vollmachten des PapstesUm seine Aufgabe als Garant der Einheit ausführen zu können, werden dem Papst zwei grundlegende Rechte zugesprochen:
Erstens besitzt er die höchste Rechtsgewalt in der Kirche, den Jurisdiktionsprimat. Dadurch kann er in die einzelnen Bistümer und die Befugnisse des Ortsbischofs eingreifen. Der Papst besitzt „über alle anderen Kirchen den Vorrang der ordentlichen Gewalt.“ (PA 11) Ihm gegenüber sind „die Gläubigen und die Hirten jeglichen Ritus und Ranges, und zwar sowohl einzeln wie in ihrer Gesamtheit, zu hierarchischer Unterordnung und zu wahrem Gehorsam verpflichtet.“ Das betrifft nicht nur „Fragen des Glaubens und des sittlichen Lebens“, sondern alles, „was zur Disziplin und zur Regierung der Kirche“ gehört (PA 11).
Zweitens kommt dem Papst in Fragen des Glaubens und der Moral Unfehlbarkeit (= Infallibilität) zu. Das bedeutet, wenn er
‚ex Cathedra‘ spricht, – das heißt, wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirte und Lehrer aller Christen mit seiner höchsten Apostolischen AutoritätAutorität erklärt, dass eine Lehre, die den Glauben oder das sittliche Leben betrifft, von der ganzen Kirche gläubig festzuhalten ist, – dann besitzt er kraft des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen wurde, eben jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei Entscheidungen in der Glaubens- und Sittenlehre ausgerüstet wissen wollte. Deshalb lassen solche Lehrentscheidungen des römischen Papstes keine Abänderung mehr zu, und zwar schon von sich aus, nicht erst infolge der Zustimmung der Kirche. (PA 21)
Die OffenbarungOffenbarung und das LehramtLehramtDie Dogmatische Konstitution „Dei Verbum“ (DV) des II. Vatikanischen KonzilsKonzil / KonziliarismusII. Vatikanisches Konzil von 1965 behandelt die Frage nach der OffenbarungOffenbarung. Die Offenbarung Gottes ist die Selbstmitteilung Gottes. Gott offenbart sich in Christus als die Liebe (DV 2). Christus ist deshalb der einzige und entscheidende Mittler zwischen Gott und den Menschen. Die Kirche bezieht