im Westen immerhin ein gewisses Gewicht besaß. Für eine Verhaftung reichte oft der Verdacht. Einige zogen es vor, aus dem Osten zu fliehen, vor allem, weil dort die Haftbedingungen besonders entsetzlich waren. Die Sowjets hatten Zehntausende mutmaßliche Nazis und »Unerwünschte« in den ehemaligen Konzentrationslagern des Dritten Reiches interniert, in denen gut 12.000 Häftlinge ums Leben kamen. Weitere Zehntausende wurden in die Sowjetunion deportiert, von denen viele in den dortigen Lagern ums Leben kamen.
Im März 1948 hatten die Sowjets bereits circa 520.000 Angestellte, darunter viele ehemalige Mitglieder der NSDAP, aus dem öffentlichen Dienst entlassen, insbesondere in der Verwaltung und der Justiz, deren Personal es möglichst schnell mit »loyalen« Kommunisten zu ersetzen galt. In weniger als einem Jahr waren den kommunistischen Organisationen nahestehende neue Richter und Staatsanwälte »ausgebildet« worden, die dann auch 1950 im Namen der eben erst gegründeten noch ganz jungen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) eine Serie an Schnellverfahren leiteten: die Waldheimer Prozesse. Innerhalb von zwei Monaten erschienen etwa 3.400 Beschuldigte, ohne dass es irgendwelche Zeugen gegeben hätte und meist auch ohne juristischen Beistand vor diesen unerfahrenen Richtern und Staatsanwälten, die meist in weniger als 30 Minuten ihre Entscheidung fällten, wobei die Urteile bereits im Vorhinein festgelegt worden waren, ohne dass zwischen Mitläufern, Belasteten und Feinden des kommunistischen Regimes unterschieden worden wäre. Diese Schauprozesse hatten vor allem den Zweck, die Internierung Tausender in den Speziallagern nachträglich zu legitimieren. 3.324 Angeklagte wurden verurteilt, über die Hälfte von ihnen erhielt Haftstrafen von 15 bis 25 Jahren, 24 wurden hingerichtet. Damit betrachtete die DDR die Entnazifizierung als abgeschlossen, leugnete fortan ihre historische Verantwortung für die Verbrechen des Dritten Reiches und sah sich selbst nicht länger als Erbin dieser dunklen Vergangenheit.
Die deutsche Bevölkerung lehnte den Entnazifierungsprozess ab, den sie als unerträgliche Demütigung empfand, als Siegerjustiz. Dagegen befürwortete sie mehrheitlich – zumindest gleich nach dem Krieg – die Prozesse gegen die ranghöchsten Vertreter des Dritten Reiches.
Im November 1945 wurde in Nürnberg auf Initiative der Amerikaner ein Prozess gegen 24 Hauptkriegsverbrecher des Dritten Reiches vor einem internationalen Militärtribunal unter der Befehlsgewalt der vier Besatzungsmächte eröffnet. »Die Idee, den Krieg und alle mit ihm verbundenen Grausamkeiten nicht mehr als die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln, sondern als Verbrechen zu behandeln, für das Politiker und führende Militärs wie für jedes andere Verbrechen auch zur Rechenschaft gezogen werden können«, war völlig neu, analysiert der Jurist Thomas Darnstädt in seinem Buch Menschheitsverbrechen vor Gericht 1945. Die großen Richtlinien des Verfahrens waren zuvor in Washington unter Aufsicht des Richters Robert H. Jackson entwickelt worden. Die Sowjets, die ihrerseits fürchteten, aufgrund der Übergriffe der Roten Armee und des 1939 mit Hitler vereinbarten Nichtangriffspakts selbst beschuldigt zu werden, verlangten, dass die internationale Strafgerichtsbarkeit von Nürnberg ausschließlich für Angeklagte der Achsenmächte Geltung haben sollte. Richter Jackson weigerte sich: »Wir sind nicht bereit, eine Vorschrift im Hinblick auf strafrechtliches Verhalten gegenüber anderen festzulegen, wenn wir nicht bereit wären, sie auch gegen uns anwenden zu lassen.« Die Briten, deren heftige und mörderischen Bombardements gegen die deutsche Zivilbevölkerung sie in eine heikle Position gebracht hatten, handelten einen Kompromiss aus: Die Strafnormen sollten auf jedweden Staat zutreffen, die Kompetenzen des Nürnberger Tribunals sich aber auf die Verbrechen der Nationalsozialisten begrenzen. Mehr als 2.000 Helfer wurden eingesetzt, um den Prozess vorzubereiten und zumindest einen Teil der kilometerlangen Akten zu erforschen, die ein ultrabürokratisches System hinterlassen hatte.
Ein Jahr nach der Eröffnung des Nürnberger Prozesses fiel der Urteilsspruch: Zwölf der Angeklagten wurden zum Tode durch den Strang verurteilt, unter ihnen die Nummer zwei im Reich, Hermann Göring, der Reichsminister des Auswärtigen, Joachim von Ribbentrop, der letzte Chef des machtvollen Reichssicherheitshauptamts, Ernst Kaltenbrunner, der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Wilhelm Keitel, der Gründer der antisemitischen Wochenzeitung Der Stürmer, Julius Streicher, und der ehemalige Ideologe der Partei und Leiter des Reichsministeriums für die besetzten Ostgebiete, Alfred Rosenberg; drei, unter ihnen der Stellvertreter Hitlers, Rudolf Heß, wurden zu lebenslanger Haft verurteilt und zwei weitere, Albert Speer, Architekt und Reichsminister für Bewaffnung und Munition, sowie Baldur von Schirach, Chef der Hitlerjugend, zu 20 Jahren Haft. Vier Organisationen – die NSDAP, die Gestapo, die SS und der SD (Sicherheitsdienst des Reichsführers SS) – wurden als »verbrecherische Organisationen« eingestuft. Die Richter entschieden aber gegen die Forderung der Anklage, auch den Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) miteinzubeziehen.
Dieser Prozess bewies den Willen der Alliierten, insbesondere der Amerikaner, die Nazi-Verbrechen nicht ungestraft zu lassen. Nach Robert H. Jackson ermöglichte er, eine »neue Weltordnung durch das Recht« zu bestimmen und ein Verbrechen neuer Qualität zu definieren: das Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Kurzfristig zeitigte er aber nicht die erwünschten Effekte, weder auf internationaler Ebene noch in Deutschland. Richter Jackson hatte die Anklage wegen des »Verbrechens gegen den Frieden« und des »Komplotts« in den Vordergrund gestellt – entsprechend der Vorstellung, dass »eine Gangsterbande sich des Staates bemächtigt« habe, wie er an seinen Präsidenten Harry S. Truman schrieb. Diese Sichtweise gab einer Legende Nahrung, die in der Folge lange allen Widerlegungsversuchen standhielt: der These, dass die Verbrechen der Nazis das Ergebnis eines geheimen, von einer kleinen Gruppe von Anführern um Hitler herum entwickelten Plans gewesen seien, die ihre Befehle an Untergebene weitergeleitet habe, von denen wiederum nur wenige gewusst haben, dass sie einem kriminellen Regime dienten. Ein weiteres Problem, auf das einige Juristen im Verlaufe des Prozesses aufmerksam machten, ergab sich daraus, dass hier Sieger Besiegte verurteilten und der beschränkte Auftrag des Gerichts die Kriegsverbrechen der Alliierten ungesühnt ließ: die Kollaboration von Vichy-Frankreich, die massiven Bombardierungen der deutschen Zivilbevölkerung durch Amerikaner und Briten, die von der Roten Armee in den Ostgebieten des Reichs begangenen Grausamkeiten, die von den Amerikanern über Japan abgeworfenen Atombomben.
Eines der großen Versäumnisse des Prozesses aber bestand darin, die Einzigartigkeit des Genozids an den Juden vernachlässigt zu haben, da es den Straftatbestand des Völkermords damals noch nicht gab. »Selbst im Angesicht der unvergleichlichen Verbrechen der Nazis war ein Tabu des überkommenen Völkerrechts noch immer nicht zu knacken: keine Einmischung in die ›inneren Angelegenheiten‹ eines souveränen Staates«, die Verbrechen gegen die deutschen Juden aber wurden als solche eingeschätzt, urteilt Thomas Darnstädt. Zudem waren kurz nach dem Krieg viele Geschehnisse noch nicht wirklich bekannt. So war zum Beispiel das Protokoll der Wannseekonferenz, bei der im Januar 1942 die detaillierte Organisation des Holocaust an den Juden koordiniert wurde, damals noch nicht als Beweismittel bearbeitet worden.
Im weiteren Verlauf von Nürnberg mussten in insgesamt zwölf Nachfolgeprozessen zwischen 1946 und 1949 über 185 hochrangige Mediziner, Juristen, Industrielle, SS- und Polizeiführer, Militärs, Beamte und Diplomaten vor US-Militärgerichten erscheinen. Zum Tode verurteilt wurden 24 Angeklagte, davon wurden 13 Urteile vollstreckt, 20 erhielten lebenslange und 98 teilweise langjährige Freiheitsstrafen. Gleichzeitig bewegte die angesichts der aus den Konzentrationslagern stammenden Bilder empörte amerikanische Öffentlichkeit die USA ZU der Eröffnung der sogenannten Dachauer Prozesse innerhalb des Konzentrationslagers Dachau, hauptsächlich gegen das Personal der sechs in der amerikanischen Zone gelegenen Lager. Circa 1.600 Angeklagte wurden verurteilt, 268 der insgesamt 426 verhängten Todesurteile wurden vollstreckt.
Insgesamt wurden in den drei westlichen Zonen bis Ende 1949 rund 10.000 NS -Täter gerichtlich verurteilt, von denen wiederum 806 die Todesstrafe erhielten. Angesichts der vorgegebenen Zeit offenbart diese Bilanz eine gewisse Effizienz, insbesondere auf Seiten der Amerikaner. Allerdings gelang es vielen von jenen, die angesichts ihrer Verantwortung für die Verbrechen des Dritten Reiches fraglos verdient hätten, aus der Gesellschaft ausgeschlossen und ins Gefängnis gesperrt zu werden, durch die Maschen des von den Alliierten zu weit gespannten Netzes zu rutschen. Es genügte, sich als Mitläufer auszugeben, indem man einige Papiere fälschte und vermeintliche Entlastungszeugen schmierte, deren Glaubwürdigkeit von den alliierten Behörden nur selten zu überprüfen war, teils weil sie von der schieren Flut der Verfahren überwältigt waren, teils