Josef Franz Lindner

Hochschulrecht im Freistaat Bayern


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Professoren der Bischöflichen Philosophisch-theologischen Hochschule Eichstätt (Hrsg.), 400 Jahre Collegium Willibaldinum Eichstätt, 1964; vgl. zur Geschichte der Universität Eichstätt bis in das 20. Jahrhundert Dickerhof, Vom Collegium Willibaldinum zur katholischen Universität 1564–1980, Eichstätt 1984; R. Müller (Hrsg.), Veritati et Vitae – Vom Bischöflichen Lyzeum zur Katholischen Universität, 1993.

       [34]

      Zur Universität konnte sich die 1614 von den Jesuiten übernommene Institution dennoch nicht entwickeln. Im Jahr 1773 fiel das Collegium an den Bischof zurück und wurde fortan als Lyzeum beschrieben. Es wurde 1807 geschlossen, jedoch 1833 als staatlich anerkanntes bischöfliches Seminar, seit 1843 Lyzeum, neu begründet.

       [35]

      Zu dieser Erscheinung siehe auch Conrads, Ritterakademien der frühen Neuzeit, 1982.

       [36]

      Beispiele sind das Gymnasium Casimirianum in Coburg (1605), dazu H. Beck, FS zur Feier des dreihundertjährigen Bestehens des Gymnasium Casimirianum in Coburg 1605–1905, 1905; Festausschuss (Hrsg.), FS zum 350-jährigen Bestehen des Gymnasium Casimirianum Coburg, 1955; die Schule St. Anna in Augsburg, Gymnasien in Ulm, Neustadt an der Aisch, Bayreuth, Schweinfurt. Im süddeutschen Raum etwa das Wilhelmsgymnasium bzw. -lyceum München. Viele dieser Einrichtungen wollten zwar eine Konkurrenz zu den Universitäten bilden, erlangten diesen Status aber (mit Ausnahme Altdorfs) nicht. Die Bedürfnisse adliger Repräsentation und der Regierungsführung zum Zwecke der Wohlfahrt führten in Franken und Schwaben außerdem auch schon vor der Säkularisation zur Begründung solcher Institutionen, die sich auf die Realia konzentrierten, so etwa die 1661 in Nürnberg gegründete Malerakademie (als Kunsthochschule im 20. Jahrhundert anerkannt) und die Academia Naturae Curiosum in Schweinfurt.

       [37]

      Kgl. Bayer. VO vom 29.3. und 8.5.1807, dazu Kluge, Die Universitäts-Selbstverwaltung, 1958, S. 51.

       [38]

      Es waren dies Würzburg (unter bayerischer Herrschaft 1803–05, dann ab 1814), Dillingen, Bamberg (jeweils 1803), Altdorf (1806), Innsbruck, Salzburg (jeweils 1809–1814), Erlangen (1810), Aschaffenburg (1814).

       [39]

      Siehe dazu Boehm, Bildung und Wissenschaft in Bayern im Zeitalter Maximilian Josephs, in: Glaser (Hrsg.), Krone und Verfassung – König Max I. Joseph und der neue Staat, 1980, S. 186 ff.

       [40]

      Vgl. W. Müller, Der bayerische ‚Sonderweg‘ in der deutschen Hochschulentwicklung, in: Schubring (Hrsg.), ‚Einsamkeit und Freiheit‘ neu besichtigt, 1991, S. 255 ff.

       [41]

      Boehm, Das akademische Bildungswesen, S. 991 (995).

       [42]

      Dabei übernahm die Spezielle Klasse die bisherigen besonderen Fakultäten und die Kameralwissenschaften, während die Allgemeine Klasse an die Stelle der Artistenfakultät trat und sich nach Philosophie, mathematischen bzw. physikalischen Wissenschaften, Geschichtswissenschaft und den schönen Künsten gliederte.

       [43]

      Siehe dazu wiederum Wallenreiter, Die Vermögensverwaltung der Universität Landshut-München, 1971, insbes. S. 22 ff.

       [44]

      Vgl. Boehm, Das akademische Bildungswesen, S. 997.

       [45]

      Zu dieser Epoche Beckenbauer, Die Ludwig-Maximilians-Universität in ihrer Landshuter Epoche 1800 – 1826, 1992; ders., Landshuter Universitätsprofessoren, 1970; Boehm/Tausche (Hrsg.), Von der Donau an die Isar – Vorlesungen zur Geschichte der Ludwig-Maximilians-Universität 1800 – 1826 in Landshut, 2003; R. Schmidt, Landshut zwischen Aufklärung und Romantik, in: Boehm/Spörl (Hrsg.), Ludwig-Maximilians-Universität – Ingolstadt, Landshut, München 1472 – 1972, 1972, S. 195 ff.

       [46]

      Insbesondere war die Einführung des Privatdozenten und der Beginn des später durchgesetzten Abiturerfordernisses verfügt worden.

       [47]

      Hier wurde auch der Kampf zwischen der Spätaufklärung im Sinne von Montgelas und der Romantik im Sinne Friedrich von Schellings und Johann Michael Sailers ausgetragen. Zu den „Romantikern“ an der Universität Landshut gehörte für kurze Zeit (1808–1810) auch Friedrich Carl von Savigny.

       [48]

      Siehe dazu bereits v. Wegele, Geschichte der Universität Würzburg, 2 Bde., 1882 (Neudruck 1969); außerdem Engelhorn, Der bayerische Staat und die Universität Würzburg im frühen 19. Jahrhundert (1802 – 1848), in: Baumgart (Hrsg.), Vierhundert Jahre Universität Würzburg, 1982, S. 129 ff.; Weigand, Die Julius-Maximilians-Universität in Würzburg und die unterfränkischen Hochschulen, in: Kolb/Krenig (Hrsg.), Unterfränkische Geschichte, 1989 ff., Bd. V, S. 565 ff.

       [49]

      Zusätzlich hierzu Weiss, Das Problem des Fortbestands der Universität beim Übergang an die Krone Bayern, in: Kößler (Hrsg.), 250 Jahre Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, 1993, S. 19 ff.

       [50]

      Im Sommersemester 1805 lehrte etwa der Philosoph Johann Gottlieb Fichte in Erlangen, eine Episode, die indes keine der beiden Seiten nachhaltig zu prägen imstande gewesen wäre.

       [51]

      Zur Aschaffenburger Hochschulgeschichte siehe umfangreich Scherg, Dalbergs Hochschulstadt Aschaffenburg, 1954, 4 Bde.

       [52]

      Allgemein dazu Dickerhof, Bildung und Ausbildung im Programm der bayerischen Universitäten im 19. Jahrhundert, Historisches Jahrbuch 95 (1975), 142 ff.; Kahl, Hochschule und Staat, S. 30 ff.

       [53]

      Vgl. Titel VI: „Von der Stände-Versammlung“, §§ 7 und 9 der Verfassung vom 26.5.1818: „§ 7 Die zweyte Kammer der Stände-Versammlung bildet sich […] b) aus Abgeordneten der Universitäten; … § 9 Von der auf solche Art bestimmten Zahl stellt […] e) jede der drey Universitäten ein Mitglied.“

       [54]

      Königliches