Josef Franz Lindner

Hochschulrecht im Freistaat Bayern


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zu solchen anderen Selbstverwaltungsformen (etwa zur kommunalen) sind aufgrund dieser Sonderstellung der akademischen Selbstverwaltung nur eingeschränkt möglich.[9] Es bestehen jedoch gemeinsame Grundkonstanten aller Arten der Selbstverwaltung (z.B. die Unterscheidung in Selbstverwaltungs- und andere Angelegenheiten, das Satzungsrecht und die Trennung in Rechts- und Fachaufsicht). Ebenso können zumindest andere Modelle grundrechtlich bedingter Eigenständigkeit trotz öffentlich-rechtlicher Organisation, insbesondere die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zum Vergleich herangezogen werden.[10]

      1. Kapitel GrundlagenIV. Grundlagen und Reichweite der akademischen Selbstverwaltung › 3. Verfassungsrechtliche Grundlagen

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      Verfassungsrechtlich wurzelt die akademische Selbstverwaltung im Grundgesetz und in noch stärkerem Maße in der Bayerischen Landesverfassung:

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