Группа авторов

DSGVO - BDSG - TTDSG


Скачать книгу

und organisatorischen Mittel entscheidet (vgl. obiges Beispiel eines spezialisierten Dienstleisters).501 Durch Inanspruchnahme der Dienstleistung und das damit einhergehende Akzeptieren der vom Auftragsverarbeiter festgelegten Mittel der Datenverarbeitung übernimmt der Auftraggeber auch die datenschutzrechtliche Verantwortung für die jeweilige Verarbeitungsaktivität.502

      254

      Kennzeichnend für eine Auftragsverarbeitung ist ferner, dass die datenverarbeitende Stelle „im Auftrag“ des Auftraggebers handelt und an dessen Weisungen gebunden ist. Die Tätigkeit als Auftragsverarbeiter ist demgemäß in erster Linie dadurch charakterisiert, dass der Auftragsverarbeiter Datenverarbeitungsverfahren im Auftrag durchführt, für die der Auftraggeber Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist. Vor diesem Hintergrund ist die Auftragsverarbeitung von einer Tätigkeit abzugrenzen, die der Auftragnehmer zwar im Auftrag des Verantwortlichen, jedoch nicht weisungsgebunden erbringt.

      255

      256

      257

      258

      259

      260

      261

       X. Empfänger (Nr. 9)

       1. Rechtlicher Hintergrund/Gesetzessystematischer Zusammenhang