(1724-1804) hat in seiner Erstlingsschrift das Wesen der Bewegung, obwohl es in seiner Zeit bereite richtig erkannt war, mißdeutet, aber in seinen späteren Schriften, z.B. den Metaphysischen Anfangsgründen der Naturwissenschaft, richtig bestimmt.
Die mehr oder weniger phantastischen Spekulationen der Philosophen über die Bewegung wurden zuerst durch Galilei (1564-1641) und dann durch Newton (1642-1727) (siehe Newtonsche leges motus) auf eine wissenschaftliche Grundlage gebracht. Vgl. Newton. Philosophiae naturalis principia mathematica 1687. Laplace, Mecanique celeste 1799f. Euler, Mechanica 1736. Möbius, Mechanik des Himmels, Lpz. 1843.
Interessant, aber verfehlt ist Trendelenburgs (1802 bis 1872) Versuch, alles, sowohl Sein als Denken, auf die Bewegung (räumliche und konstruktive) zurückzuführen und Raum und Zeit aus der Bewegung, nicht umgekehrt, die Bewegung aus Raum und Zeit abzuleiten. Vgl. Trendelenburg »Logische Untersuchungen«, 3. Aufl. 1870.
Bewegungen. Siehe Körperbewegungen.
Bewegungsorgane. Die Fähigkeit der freien Ortsveränderung, bewirkt durch die Bewegung einzelner Körperteile, ist eine der wichtigsten Eigentümlichkeiten der tierischen Wesen. Zwar haben, zahlreiche Tiere, wie Schwämme und Korallen, die Ortsbewegung aufgegeben, aber auch bei ihnen besteht die Bewegungsfähigkeit einzelner Körperteile fort, und der Laie unterscheidet meist nach dem Vorhandensein oder dem Fehlen freier Bewegungsfähigkeit die Zugehörigkeit der Organismen zum Tier- oder Pflanzenreiche. Den niederen tierischen Wesen dienen als Organe der Bewegung Zellfortsätze und Wimpernepithele, den höheren wesentlich die Muskulatur, die den Reiz von den motorischen Nerven erhält.
Beweis (lat. argumentatio, gr. apodeixis) heißt die Feststellung der Wahrheit oder der Falschheit eines Urteils. Diese Feststellung erfolgt durch Rückgang auf objektiv oder subjektiv anerkannte Sätze, aus denen, das zu beweisende Urteil durch Schlüsse abgeleitet werden kann. Beweis ist demnach die Ableitung eines Satzes aus unbezweifelten anderen Sätzen durch syllogistische Verknüpfung, oder allgemeiner ausgedrückt, eine Zurückführung des Anzuerkennenden auf Anerkanntes. In der Regel verbinden sich beim Beweis mehrere Sätze schrittweise miteinander. Bei jedem Beweise kommen 4 Stücke in Betracht: 1. das Objekt, welches (thesis probanda), 2. der Grund, wodurch (Beweisgrund, argumentum probandi), 3. das Subjekt, für welches (obnoxius probationi) und 4. die Art, wie bewiesen werden soll (modus probandi). – 1. Das Objekt kann entweder ein Erfahrungs- oder ein Vernunftsatz sein. – 2. Die Beweisgründe werden ebenfalls entweder der Erfahrung, (Beobachtungen, Experimente, Zeugnisse) oder der Vernunft und ihren Gesetzen entnommen. Demnach unterscheidet man Erfahrungs- und Vernunftbeweise (induktive und deduktive, a posteriori und a priori, empirische und rationale); jenen wohnt nur beschränkte, diesen absolute Gewißheit bei. Die Erfahrungssätze aus der Natur und Geschichte werden meist induktiv und die Vernunftsätze aus der Mathematik deduktiv bewiesen. – 3. Bezüglich des Subjekts gibt es solche Beweise, die für alle (ad omnes) und solche, die nur für einen beschränkten Kreis (ad hominem) überzeugend sind. – 4. Was die Art des Beweises betrifft, so stehen den direkten oder ostensiven, welche das zu Beweisende im geraden Gange aus vor ausgeschickten Sätzen ableiten, die indirekten oder apagogischen gegenüber, welche dadurch, daß sie das Gegenteil des zu Beweisenden zunächst als richtig annehmen, dann aber durch Folgerungen als falsch dartun, die Richtigkeit des zu Beweisenden erschließen. Vermöge eines disjunktiven Obersatzes, welcher sämtliche Möglichkeiten der betr. Sphäre erschöpft, kann der indirekte Beweis durch sukzessive Ansschließung aller anderen Möglichkeiten die noch übrigbleibende zur Gewißheit erheben. – Der direkte Beweis ist progressiv oder regressiv, je nachdem er aus den Beweisgründen den zu beweisenden Satz (theorema) folgert, oder diesen vorläufig als richtig voraussetzt und daraus auf die unvermeidlichen Bedingungen zurückschließt, mit deren Wahrheit auch der fragliche Satz bewiesen ist.
Die Beweiskraft (nervus probandi) richtet sich natürlich nach den Gründen; nur die sogenannten apodiktischen, d.h. die streng syllogistischen Beweise geben volle Gewißheit, die analogischen oder induktiven und die oratorischen dagegen nur Wahrscheinlichkeit. Neben den Hauptargumenten gibt es noch Nebengründe; sie bilden zusammen den Stoff (materia) des Beweises, während ihre logische Verbindung die Form und die rhetorische Einkleidung die Gestalt des Beweises heißt. Stellt man die Beweisgründe selbst wieder in Zweifel, so bedürfen auch diese eines Beweises. Im Rückgang des Schließens gelangt man dann stets zuletzt zu unbeweisbaren Grundsätzen, Prinzipien (s. d.) oder Axiomen (s. d.). Das Wichtigste bei jedem Beweise ist die Vermeidung falscher Beweisgründe. Sie dürfen weder an sich noch in bezug auf das Theorem ungehörig sein (ignoratio elenchi). Wird zu viel oder zu wenig bewiesen, so ist der Beweis verfehlt (qui nimium probat, nihil probat); dasselbe ist beim Zirkel (circulus vitiosus, petitio principii, Diallele) der Fall, wo das Theorem als Beweisgrund verwendet wird. Hysteron-Proteron heißt dagegen der Fehler, der entsteht, wenn man ein Argument verwendet, das schwieriger zu beweisen ist, als der Satz selbst. – Bei der Verknüpfung der Glieder nennt man Sprung (saltus in demonstrando) die Auslassung, dagegen Fälschung (fallacia medii tertii) die Einschiebung falscher Glieder. Unabsichtliche Fehler beim Beweisen ergeben Fehlbeweise (Paralogismen), absichtliche dagegen Trugbeweise (Sophismen). Vgl. Überweg, Logik. Bonn 1882, § 135.
Bewußtsein bedeutet im allgemeinen den wachen Zustand des Geistes, in welchem sich Empfindungen, Vorstellungen, Gefühle und Strebungen nebeneinander vorfinden (empirisches Bewußtsein). Es besteht darin, daß wir überhaupt Zustände und Vorgänge in uns vorfinden, kann aber seinem Grundwesen nach nicht erklärt werden, da wir unbewußte Vorgänge uns nur nach den Eigenschaften, die sie im Bewußtsein annehmen, vorstellen und somit die unterscheidenden Kennzeichen der bewußten und unbewußten Vorgänge und Zustände nicht angeben können. Aufgabe der Psychologie ist es, die im Bewußtsein liegenden Vorgänge (Empfindungen, Vorstellungen, assoziativen und apperzeptiven Verbindungen) aufzudecken und in ihre einfachsten und verwickelteren Funktionen zu verfolgen, sowie die begleitenden äußeren Umstände (Nervenvorgänge) festzustellen, unter denen das Bewußtsein vorkommt. Aber auch die Psychologie kann nicht die Ursachen des Bewußtseins aufdecken, und wir haben im Bewußtsein wohl den Ausgangspunkt, auf den wir das geistige Leben zurückführen, aber für das Bewußtsein selbst keinen weiteren Ausgangspunkt. Insbesondere ist die Erklärung des Bewußtseins aus materiellen Vorgängen völlig unmöglich und hiermit dem Materialismus seine Grenze gesetzt. (Vgl. Wundt, Grundz. d. physiol. Psychologie II, S. 225 bis 260.) – Aus dem empirischen Bewußtsein entwickelt sich durch Aufmerksamkeit und Willen die Bewußtheit der einzelnen Seelenzustände; der Mensch wird sich namentlich mit Hilfe der beständigen Sinnesempfindungen und Bewegungsvorstellungen, die er von seinem eigenen Leibe empfängt, seiner selbst bewußt. Dieses Unterscheiden schreitet allmählich weiter fort: der Mensch unterscheidet sich als Subjekt von seinen Vorstellungen, Empfindungen usw., und diese wiederum unterscheidet er von den Dingen, durch welche jene erregt wurden. Indem sich der Mensch als Ich im Gegensatz zum Nicht-Ich erfaßt, erhebt er sich zum Selbstbewußtsein. Er erkennt die ganze Summe von Seelenzuständen, welche er in sich vorfindet, als seine eigenen; er erfaßt dieselben ferner als Einheit und stellt sich endlich über alle Zustande als den autonom mit ihnen schaltenden Herrn. Der erste Akt des Bewußtseins begreift also die Seelenzustände als Objekt, der zweite als zugehörig zu einem Subjekt, der dritte erkennt, daß das vorgestellte nur im vorstellenden Wesen, d.h. das Objekt im Subjekte, vorhanden ist. – Das Bewußtsein ist nun aber nicht nur eine Summe von inneren Zuständen und Vorgängen, sondern es ist eine Einheit, wenn auch eine sich allmählich verändernde Einheit, und als solche die Grundlage aller zusammenhängenden Erkenntnis, die uns mit der Wirklichkeit in Verbindung setzt. Aufgabe der Erkenntnistheorie ist es, die Beziehungen des Bewußtseins zu einer wirklichen Welt darzulegen. Hierfür ist Kants Kritik der reinen Vernunft das grundlegende Werk geworden. – Das Bewußtsein des einzelnen Menschen begleitet fast kontinuierlich das Leben, aber es ist doch kein völlig ununterbrochener Zusammenhang, sondern es wird unterbrochen durch Schlaf, Ohnmacht, Rausch, Vergessen, Fieber, Delirium, Wahnsinn. Auch hat man am Bewußtsein verschiedene Grade zu unterscheiden. Vgl. Selbstbewußtsein, Apperzeption, Aufmerksamkeit. – Im weiteren Sinne spricht